| Abschlusses,
Bestandteile des (IAS 1.7) |
Ein vollständiger
Abschluß enthält die folgenden Bestandteile:
-
Bilanz; Gewinn- und
Verlustrechnung;
-
eine Aufstellung, die
entweder sämtliche Veränderungen des Eigenkapitals oder Veränderungen
des Eigenkapitals, die nicht durch Kapitaltransaktionen mit
Eigentümern und Ausschüttungen an Eigentümer entstehen, darstellt;
-
Kapitalflußrechnung
-
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
-
erläuternde
Anhangangaben.
|
|
|
| Abschreibung
(Amortisation) (IAS 36.5, 38.7) |
Abschreibung (Amortisation)
ist die systematische Verteilung des Abschreibungsvolumens eines
Vermögenswertes über dessen Nutzungsdauer. |
|
|
| Abschreibung,
planmäßige (IAS 16.6) |
Planmäßige Abschreibung ist
die systematische Verteilung des Abschreibungsvolumens eines
Vermögenswertes über dessen Nutzungsdauer. |
|
|
| Abschreibungsvolumen
(IAS 16.6, 36.5, 38.7) |
Das Abschreibungsvolumen
umfaßt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögenswertes
oder eines anderen Betrags, der an Stelle der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten im Abschluß angesetzt worden ist, abzüglich seines
Restwertes. |
|
|
| Accounting Advisory
Committee |
Im Rahmen des
EU-Endorsement-Prozesses hat die EU-Kommission einen Regelungsausschuß
mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten (Accounting Advisory Committee)
unter ihrem Vorsitz eingerichtet, der den Vorschlag der EFRAG
hinsichtlich der Anerkennung der IFRS prüft und eine diesbezügliche
Entscheidung trifft. |
|
|
| Aktiver Markt
(IAS 36.6, 38.7, 41.8) |
Ein aktiver Markt ist ein
Markt, der die nachstehenden Bedingungen kumulativ erfüllt:
(a) Die auf dem Markt gehandelten Produkte sind homogen;
(b) vertragswillige Käufer und Verkäufer können in der Regel jederzeit
gefunden werden; und
(c) Preise stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
|
|
|
| Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilie(n) |
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|
|
| Altersversorgungspläne (IAS 26.8) |
Altersversorgungspläne sind
Vereinbarungen, durch die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern
Versorgungsleistungen bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
gewährt (entweder in Form einer Jahresrente oder in Form einer
einmaligen Zahlung), sofern solche Versorgungsleistungen bzw. die vom
Arbeitgeber dafür erbrachten Beiträge vor der Pensionierung der
Mitarbeiter auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung oder auf Grund
der betrieblichen Praxis bestimmt oder geschätzt werden können. |
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|
| Andere langfristig
fällige Leistungen an Arbeitnehmer |
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| Anhangangaben,
erläuternde |
Als Bestandteil eines
Abschlusses erfüllen die erläuternden Anhangangaben die von den
speziellen Standards formulierten Angabepflichten. Zusammen mit den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bilden sie den Anhang eines
Abschlusses. |
|
|
| Anschaffungs- oder
Herstellungskosten (IAS 16.6, 38.7, 40.4) |
Die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten sind der zum Erwerb oder zur Herstellung eines
Vermögenswertes entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln oder
Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen
Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbes oder der Herstellung. |
|
|
| Anschaffungskostenmethode (IAS 28.3) |
Die
Anschaffungskostenmethode ist eine Bilanzierungsmethode, bei der die
Anteile an einem Unternehmen mit den Anschaffungskosten angesetzt
werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung erfaßt Erträge aus dem
Anteilsbesitz nur soweit, wie der Anteilseigner Ausschüttungen aus den
seit dem Zeitpunkt des Anteilserwerbs erwirtschafteten
Periodenergebnissen des Beteiligungsunternehmens erhält. |
|
|
| Arbeitnehmer, andere
langfristig fällige Leistungen an (IAS 19.7) |
Andere langfristig fällige
Leistungen an Arbeitnehmer sind Leistungen an Arbeitnehmer (außer
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungen aus
Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und
Kapitalbeteiligungsleistungen), die nicht innerhalb von 12 Monaten nach
Ende der Berichtsperiode, in der die damit verbundene Arbeitsleistung
erbracht wurde, in voller Höhe fällig werden. |
|
|
| Arbeitnehmer,
kurzfristig fällige Leistungen an (IAS 19.7) |
Kurzfristig fällige
Leistungen an Arbeitnehmer sind Leistungen des Unternehmens an
Arbeitnehmer (außer Leistungen aus Anlaß der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses und Kapitalbeteiligungsleistungen), die innerhalb
von 12 Monaten nach Ende der Berichtsperiode, in der die entsprechende
Arbeitsleistung erbracht wurde, in voller Höhe fällig sind. |
|
|
| Arbeitnehmer,
Leistungen an (IAS 19.7) |
Leistungen an Arbeitnehmer
sind alle Formen von Vergütung, die ein Unternehmen im Austausch für die
von Arbeitnehmern erbrachte Arbeitsleistung gewährt. |
| |
|
Arbeitsverhältnisses,
Leistungen aus Anlaß der Beendigung des
(IAS 19.7) |
Leistungen aus Anlaß der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind zu zahlende Leistungen an
Arbeitnehmer, die daraus resultieren, daß entweder:
(a) ein Unternehmen die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eines
Arbeitnehmers vor dem regulären Pensionierungszeitpunkt beschlossen hat;
oder
(b) ein Arbeitnehmer im Austausch für
diese Leistungen freiwillig seiner Freisetzung zugestimmt hat. |
|
|
| Asset (Vermögenswert) |
Assets sind in den IAS/IFRS Vermögensgegenstände. Als Vermögenswert gilt nur ein in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehendes
Nutzenpotential. Das heißt, es wird von ihm ein künftiger Nutzen in Form
eines Zuflusses von Zahlungsmitteln erwartet (F.53). In der Bilanz
anzusetzen ist der Vermögenswert, wenn es wahrscheinlich ist, daß der
künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und wenn
seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ein anderer Wert
verläßlich ermittelt werden können (F.89). Der Vermögensbegriff ist also
wesentlich weiter gefaßt als es im deutschen Recht der Fall ist. Daher
gehören alle ökonomischen Ressourcen zu den Assets, auch diejenigen, die
nach deutschem Recht nicht bilanzierungsfähig wären wie z.B. manche
immateriellen Vermögensgegenstände (Intangible Assets). Auch Forschungs-
und Entwicklungsaufwendungen können zu Assets werden. |
|
|
| Aufwand
(IAS RK.70 (b)) |
Aufwendungen stellen eine
Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von
Abflüssen oder Verminderung von Vermögenswerten oder einer Erhöhung von
Schulden dar, die zur einer Abnahme des Eigenkapitals führen, welche
nicht auf Ausschüttungen an die Anteilseigner zurückzuführen ist. |
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| Aufzugebender
Geschäftsbereich |
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|
|
| Ausländischer
Geschäftsbetrieb |
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B
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|
| Barwert der zugesagten
Versorgungsleistungen, versicherungsmathematischer (IAS 26.8) |
Der
versicherungsmathematische Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen
ist der Barwert der künftig zu erwartenden Versorgungszahlungen des
Altersversorgungsplanes an aktive und bereits ausgeschiedene
Arbeitnehmer, soweit diese der bereits geleisteten Dienstzeit als
erdient zuzurechnen sind. |
|
|
| Basel II |
1988 legte der Baseler
Ausschuß für Bankaufsicht (i.e. Vertreter der Zentralbanken und der
nationalen Aufsichtsbehörden der führenden Industrieländer) mit Basel I
Eigenkapitalrichtlinien in Abhängigkeit von vergebenen Krediten für
Banken fest. Basel II (beschlossen zum 4. Quartal 2003, geltend ab
1.1.2007) erweitert diese Richtlinien. Berücksichtigt bei der
Absicherung mit Eigenkapital der Banken werden in Basel II auch die
individuellen Ausfallrisiken von Krediten an Bankkunden sowie sog.
operative Risiken der Banken (z.B. IT-Ausfall, Naturkatastrophen).
Außerdem werden die aufsichtlichen Prüfungsverfahren und die Transparenz
des bankseitigen Risikomanagements erweitert.
Basel II hat Auswirkungen sowohl auf die Anwendungssysteme in Banken
(z.B. sind Ratingverfahren einzuführen oder extern in Anspruch zu
nehmen) als auch auf die Anwendungssysteme bei Kreditnehmern (umfassende
IT-gestützte Berichterstattung an die kreditgebende Bank). Abhängig vom
individuellen Ausfallrisiko haben letztere auch mit ungünstigeren
Kreditkonditionen zu rechnen. |
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| Bedingte Mietzahlung |
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Belastender Vertrag
|
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| |
|
| Berichtspflichtiges
Segment |
|
|
|
| Beherrschung (IAS 22.8,
27.6, 28.3, 31.2) |
Beherrschung ist die
Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens (bzw.
einer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit) zu bestimmen, um aus dessen
Tätigkeiten Nutzen zu ziehen. |
|
|
| Beihilfen der
öffentlichen Hand (IAS 20.3) |
Beihilfen der
öffentlichen Hand sind Maßnahmen der öffentlichen Hand, die dazu
bestimmt sind, einem Unternehmen oder einer Reihe von Unternehmen, die
bestimmte Kriterien erfüllen, einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil
zu gewähren. Beihilfen der öffentlichen Hand im Sinne dieses Standards
umfassen keine indirekt bereitgestellten Vorteile auf Grund von
Fördermaßnahmen, die auf die allgemeinen Wirtschaftsbedingungen Einfluß
nehmen, wie beispielsweise die Bereitstellung von Infrastruktur in
Entwicklungsgebieten oder die Auferlegung von Handelsbeschränkungen für
Wettbewerber. |
|
|
| Berichtswährung (IAS 21.7) |
Die Berichtswährung ist die Währung, in welcher der
Abschluß aufgestellt wird. |
|
|
| Bezugsrechte (IAS 33.6) |
Optionsrechte oder Bezugsrechte sind Finanzinstrumente,
welche ihrem Inhaber ein Recht zum Kauf von Stammaktien zusichern. |
|
|
| Bilanz |
Als Bestandteil eines Abschlusses stellt die Bilanz zu
einem Zeitpunkt Vermögenswerte und Schulden gegenüber. Als Residualgröße
ergibt sich das Eigenkapital. Sie ist lediglich ein Teil des
Jahresabschluß. |
 |
|
| Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (IAS
8.6) |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind alle
Grundsätze, Grundlagen, Konventionen, Regeln und Verfahren, die ein
Unternehmen bei der Aufstellung und Darstellung seiner Abschlüsse
anwendet. |
|
|
| Bilanzstichtag, Ereignisse
nach dem (IAS 10.2) |
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind vorteilhafte
oder nachteilige Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag
eintreten, an dem der Abschluß zur Veröffentlichung freigegeben wird.
Es wird dabei zwischen zwei Arten von Ereignissen unterschieden:
(a) Ereignisse, die weitere substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten
liefern, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben
(berücksichtigungspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag); und
(b) Ereignisse, die Gegebenheiten
anzeigen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind (nicht zu
berücksichtigende Ereignisse). |
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|
| Biologischer Vermögenswert
(IAS 41.5) |
Ein biologischer Vermögenswert ist ein lebendes Tier
oder eine lebende Pflanze. |
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|
|
Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis |
|
|
|
| Buchwert (IAS 16.6, 36.5,
38.7, 40.4, 41.8) |
Der Buchwert ist der Betrag, mit dem ein Vermögenswert
in der Bilanz nach Abzug aller kumulierten Abschreibungen
(Amortisationen) und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen
angesetzt wird. |
|
|
C
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|
|
Carrying amount |
ist der Zeitwert eines Vermögensgegenstandes
nach Berücksichtigung der Abschreibung, also der Bilanzwert des
Gegenstandes (IAS 16.6; 36.5). |
| |
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|
Cash |
gesetzliche Zahlungsmittel, bewertet zum
Nominalwert, sowie bargeldgleiche, also höchstliquide Kautionen und
Pfandbeträge (IAS 7.6). |
| |
|
|
Cash equivalents |
sind kurzfristige, hochliquide, jederzeit in
Geld konvertierbare Forderungen, deren Summe und Fälligkeit dem Grund,
der Höhe und dem Zeitpunkt nach genau bekannt und keinem signifikanten
Risiko unterworfen sind (IAS 7.6). |
| |
|
| Cashflows (IAS 7.6) |
Cashflows sind Zuflüsse und Abflüsse von Zahlungsmitteln
und Zahlungsmitteläquivalenten. |
| |
|
|
Cash-Generation Unit (IAS 36.5) |
Werden durch einzelne Assets keine
unmittelbaren Zahlungsströme erzeugt, ist eine sogenannte "cash-generation
unit" zu bilden. Eine cash-generation unit ist die kleinste erkennbare
Gruppe von assets, durch die Einzahlungen generiert werden, die
überwiegend unabhängig von den Einzahlungen anderer asets sind. |
|
|
| Chief Executive |
Als Vorsitzender des IASB ist der Chief Executive auch
Geschäftsführer der IASCF und trägt damit die Verwaltungsverantwortung
für den in London fest angestallten Mitarbeiterstab der Stiftung. |
| |
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Closing Rate |
ist der am Bilanzstichtag festgestellte Kurs
einer Fremdwährung (IAS 21.7). |
| |
|
|
Cost |
ist generell im Rahmen des begrifflichen
Systems der IAS nur der Betrag an Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln,
der zum Erwerb eines Vermögensgegenstandes zum Zeitpunkt des Erwerbes
erforderlich ist (IAS 16.6). Der „Kostenbegriff“ der IAS ist daher
eigentlich ein Zahlungsbegriff und hat nichts mit der deutschen
Abgrenzung zwischen Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten zu
tun. Die IAS sind daher als Basis für eine Kosten- und Leistungsrechnung
untauglich. |
|
|
|
Cost of Disposal |
ist der negative Schrottwert eines
Vermögensgegenstandes, also die direkt dem Gegenstand zurechenbaren
Entsorgungskosten, ausschließlich Finanzierung und Einkommensteuer (IAS
36.5). |
|
|
D
 |
|
| Darlehen, erlaßbare (IAS 20.3) |
Erlaßbare Darlehen sind Darlehen, die der Darlehensgeber
mit der Zusage gewährt, die Rückzahlung unter bestimmten im Voraus
festgelegten Bedingungen zu erlassen.
|
|
|
|
Dem Leasingverhältnis zugrunde liegender Zinssatz |
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|
|
| Dienstzeitaufwand, laufender
(IAS 19.7) |
Laufender Dienstzeitaufwand bezeichnet den Anstieg des
Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung, der auf die von
Arbeitnehmern in der Berichtsperiode erbrachte Arbeitsleistung entfällt. |
|
|
| Dienstzeitaufwand,
nachzuverrechnender (IAS 19.7) |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand ist der Anstieg des
Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung, die auf eine
Arbeitsleistung vorangegangener Perioden entfällt, auf Grund der in der
Berichtsperiode erfolgten Einführung oder Änderung eines Planes für
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anderer langfristig
fälliger Leistungen an Arbeitnehmer. Der nachzuverrechnende
Dienstzeitaufwand kann sowohl positiv (sofern Leistungen neu eingeführt
oder verbessert werden) als auch negativ (im Falle der Kürzung
bestehender Leistungen) ausfallen. |
|
|
| Differenzen, temporäre (IAS 12.5) |
Temporäre Differenzen sind Unterschiedsbeträge zwischen
dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Bilanz und
seinem Steuerwert.
Temporäre Differenzen können entweder:
(a) zu versteuernde temporäre Differenzen sein, die temporäre
Unterschiede darstellen, die zu steuerpflichtigen Beträgen bei der
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (steuerlichen Verlustes)
zukünftiger Perioden führen, wenn der Buchwert des Vermögenswertes
realisiert oder der Schuld erfüllt wird; oder
(b) abzugsfähige temporäre Differenzen
sein, die temporäre Unterschiede darstellen, die zu Beträgen führen, die
bei der Ermittlung des zu versteuernden Ergebnisses (steuerlichen
Verlustes) zukünftiger Perioden abzugsfähig sind, wenn der Buchwert des
Vermögenswertes realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. |
|
|
E
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|
| EFRAG |
Im Rahmen des EU-Endorsementprozesses hat die
EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) als
private Expertengruppe eingesetzt, um die IFRS zu prüfen und eine
Anerkennung bzw. Nicht-Anerkennung vorzuschlagen. |
|
|
| Eigenkapital (IAS RK. 49 (c)) |
Eigenkapital ist der nach Abzug aller Schulden
verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens |
|
|
| Eigenkapital, Veränderungen des |
Als Bestandteil eines Abschlusses stellt die
Eigenkapitalveränderungsrechnung zumindest alle Änderungen des
Eigenkapitals, die nicht durch Kapitaltransaktionen mit Eigentümern und
Ausschüttungen an Eigentümer entstehen, für die Berichtsperiode dar.
Alternativ kann sie auch sämtliche Eigenkapitalveränderungen für die
Berichtsperiode darstellen. |
|
|
| Eigenkapitalinstrument (IAS 33.9) |
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen
Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller
dazugehörigen Schulden begründet. |
|
|
| Einfluß, maßgeblicher (IAS 28.3,
31.2) |
Maßgeblicher Einfluß ist die Möglichkeit, an den finanz-
und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens
(bzw. der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit) mitzuwirken, ohne diese
Entscheidungsprozesse beherrschen zu können. |
|
|
| Endorsement |
Der Endoresement-Prozess
Wenn das IASB einen IFRS verabschiedet hat, wird er von der EU einem
formellen Anerkennungsverfahren (Endorsement Mechanism) unterzogen. Nur
diejenigen Standards, die in diesem Verfahren anerkannt (endorsed) werden,
können auf der Grundlage der EU-Verordnung von den betroffenen
Unternehmen angewendet werden. |
|
|
| Entwicklung (IAS 38.7) |
Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen
oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von
neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten,
Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen. Die Entwicklung findet dabei vor
Aufnahme der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt. |
|
|
|
Equity |
Die Differenz zwischen dem Wert der Assets
und den Liabilities heißt auch Equity (the residual interest in the
assets of the enterprise after deducting all its liabilities), was in
etwa dem deutschen Reinvermögensbegriff entspricht. |
| |
|
| Equity-Methode (IAS 28.3, 31.2) |
Die Equity-Methode ist eine Bilanzierungsmethode, bei der
die Anteile an einem Unternehmen (oder einer gemeinschaftlich geführten
Einheit) zunächst mit den Anschaffungskosten gebucht werden und in der Folge
entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am sich ändernden Reinvermögen
des Beteiligungsunternehmens berichtigt werden. Die Gewinn- und
Verlustrechnung zeigt den Anteil des Anteilseigners (bzw. des
Partnerunternehmens) am Erfolg des Beteiligungsunternehmens (bzw. der
gemeinschaftlich geführten Einheit). |
 |
|
| Ereignis, verpflichtendes (IAS
37.10) |
Ein verpflichtendes Ereignis ist ein Ereignis, das eine
rechtliche oder faktische Verpflichtung schafft, auf Grund derer das
Unternehmen keine realistische Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung
hat. |
|
|
|
|
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag |
|
|
|
| Ergebnis, zu versteuerndes (IAS
12.5) |
Das zu versteuernde Ergebnis (der steuerliche Verlust)
ist das (der) nach den steuerlichen Vorschriften ermittelte Ergebnis
(Verlust) der Periode, auf Grund dessen die Ertragsteuern zahlbar
(erstattungsfähig) sind. |
|
|
|
Erfolgsbezogene Zuwendungen |
|
|
|
| Ernte (IAS 41.5) |
Ernte ist die Abtrennung des Erzeugnisses von dem
biologischen Vermögenswert oder das Ende der Lebensprozesse eines
biologischen Vermögenswertes. |
|
|
| Ertrag (IAS 18.7) |
Ertrag ist der aus der gewöhnlichen Tätigkeit eines
Unternehmens resultierende Bruttozufluß wirtschaftlichen Nutzens während
der Berichtsperiode, der zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt, soweit
er nicht aus Einlagen der Anteilseigner stammt. |
 |
|
|
Erträge aus Planvermögen |
|
|
|
| Ertragsteuern, tatsächliche (IAS
12.5) |
Die tatsächlichen Ertragsteuern sind der Betrag der
geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern, der aus dem zu
versteuernden Einkommen (steuerlichen Verlust) der Periode resultiert. |
|
|
| Erwerbszeitpunkt (IAS 22.8) |
Der Erwerbszeitpunkt ist der Tag, an dem die Beherrschung
über das Reinvermögen und die Geschäftstätigkeit des erworbenen Unternehmens
tatsächlich auf den Erwerber übergeht. |
|
|
| Erzeugnis, landwirtschaftliches
(IAS 41.5) |
Landwirtschaftliches Erzeugnis ist die Frucht der
biologischen Vermögenswerte des Unternehmens. |
|
|
| Eventualforderung (IAS 37.10) |
Eine Eventualforderung ist ein möglicher Vermögenswert,
der aus vergangenen Ereignissen resultiert und dessen Existenz durch das
Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger
Ereignisse erst noch bestätigt wird, die nicht vollständig unter der
Kontrolle des Unternehmens stehen. |
|
|
| Eventualschuld (IAS 37.10) |
Eine Eventualschuld ist:
(a) eine mögliche Verpflichtung, die aus vergangenen Ereignissen resultiert
und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder
mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, die nicht
vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder
(b) eine gegenwärtige Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht,
jedoch nicht erfaßt wird, weil:
(1) ein Abfluß von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung
dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist, oder
(2) die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verläßlich geschätzt
werden kann. |
| |
|
| Exposure Draft |
Ein Exposure Draft (ED) ist ein Vorentwurf eines IFRS. Er
wird vom IASB mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet und veröffentlicht
und kann von der interessierten Öffentlichkeit in einer festgelegten Frist
kommentiert werden. |
| |
|
F
 |
|
|
Fair value |
ist der zwischen sachkundigen
Vertragsparteien erzielbare Verkaufspreis eines Vermögensgegenstandes
(IAS 16.6). Diese Definition ist weitgehend mit der des Net selling
price identisch. Im Zusammenhang mit dem Konzernrechnungswesen ist Fair
value der Wert, zu dem ein Vermögensgegenstand unter sachkundigen
Vertragsparteien ausgetauscht oder eine Verbindlichkeit erfüllt werden
könnte (IAS 22.8). Dies kann ein anderer Wert sein, weil hier nur die
konzerninterne Verrechnung gemeint ist. Praktisch identisch ist auch die
entsprechende Definition in IAS 21.7 bezüglich der
Fremdwährungsverbindlichkeiten, in IAS 18.7 bezüglich der Erträge, in
IAS 19.7 bezüglich der Leistungen an Arbeitnehmer und in IAS 20.3
bezüglich der Subventionen. |
| |
|
| Fehler, grundlegende (IAS 8.6) |
Grundlegende Fehler sind in der aktuellen Berichtsperiode
entdeckte Fehler, die so bedeutend sind, daß die Abschlüsse einer oder
mehrerer früherer Perioden zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung nicht mehr
als verläßlich angesehen werden können. |
| |
|
| Fertigungsaufträge (IAS 11.3) |
Ein Fertigungsauftrag ist ein Vertrag über die
kundenspezifische Fertigung einzelner Gegenstände oder einer Anzahl von
Gegenständen, die hinsichtlich Design, Technologie und Funktion oder
hinsichtlich ihrer Verwendung aufeinander abgestimmt oder voneinander
abhängig sind. |
| |
|
| Festpreisvertrag (IAS 11.3)
|
Ein Festpreisvertrag ist ein Fertigungsauftrag, für den
der Auftragnehmer einen festen Preis bzw. einen festgelegten Preis pro
Outputeinheit vereinbart, wobei diese an eine Preisgleitklausel gekoppelt
sein können. |
|
|
| Finanzertrag, noch nicht
realisierter (IAS 17.3) |
Der noch nicht realisierte Finanzertrag bezeichnet die
Differenz zwischen:
- (a) der Summe der Mindestleasingzahlungen in ein Finanzierungsleasing aus
Sicht des Leasinggebers und jeglichem, dem Leasinggeber zuzurechnenden nicht
garantierten Restwert; und
- (b) dem Barwert von (a) zum Zinssatz,
der dem Leasingverhältnis zu Grunde liegt.
|
|
|
| Finanzierungsleasing (IAS 17.3) |
Ein Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei
dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen
eines Vermögenswertes übertragen werden. Dabei kann letztendlich das
Eigentumsrecht übertragen werden oder nicht. |
| |
|
| Finanzierungstätigkeiten (IAS
7.6) |
Finanzierungstätigkeiten sind Aktivitäten, die sich auf
den Umfang und die Zusammensetzung der Eigenkapitalposten und der
Ausleihungen des Unternehmens auswirken. |
|
|
| Finanzinstrument (IAS 33.9) |
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag zwischen zwei
Vertragspartnern, der gleichzeitig bei dem einen zu einem finanziellen
Vermögenswert und bei dem Anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder
einem Eigenkapitalinstrument führt. |
| |
|
| Fondsfinanzierung (IAS 26.8) |
Fondsfinanzierung ist der Vermögenstransfer vom
Arbeitgeber zu einer vom Unternehmen getrennten Einheit (einem Fonds), um
die Erfüllung künftiger Verpflichtungen zur Zahlung von
Altersversorgungsleistungen sicherzustellen. |
| |
|
| Forschung (IAS 38.7) |
Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit
der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu
gelangen. |
|
|
| Fremdkapitalkosten (IAS 23.4) |
Fremdkapitalkosten sind Zinsen und weitere im
Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital angefallene Kosten eines
Unternehmens. |
|
|
| Fremdwährung (IAS 21.7) |
Eine Fremdwährung ist jede andere Währung außer der
Berichtswährung des berichtenden Unternehmens. |
| |
|
| Führung, gemeinschaftliche (IAS
31.2) |
Gemeinschaftliche Führung ist die vereinbarte Teilhabe an
der Führung einer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit. |
| |
|
G
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|
|
Garantierter Restwert |
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| |
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Gemeinschaftliche Führung |
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| |
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|
Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber |
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| |
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Gemeinschaftliche Vermögenswerte |
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|
General Standard |
Der General Standard ist das Segment mit den gesetzlichen
Mindestanforderungen des Amtlichen Marktes oder Geregelten Marktes. Geeignet
ist der General Standard für Unternehmen, die nationale Investoren
ansprechen und sich für ein kostengünstiges Listing entscheiden. |
| |
|
|
Geografisches Segment |
|
| |
|
|
Geschäftsbereich, aufzugebender
(IAS 35.2) |
Ein aufzugebender Geschäftsbereich ist ein Bestandteil
eines Unternehmens,
den das Unternehmen im Rahmen eines einzelnen Plans:
- im Wesentlichen in seiner Gesamtheit veräußert, beispielsweise durch
Verkauf des Bestandteils in einer einzigen Transaktion, durch Entflechtung
oder durch Ausgliederung und Überführung des Bestandteils in das Eigentum
der Anteilseigner des Unternehmens;
- stückweise veräußert, wie zum Beispiel durch den Verkauf einzelner
Vermögenswerte des Bestandteils bzw. die Tilgung einzelner Schulden des
Bestandteils; oder
- einstellt;
- der einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen
Geschäftsbereich darstellt; und
- der betrieblich und für die Zwecke der
Rechnungslegung abgegrenzt werden kann.
|
| |
|
|
Geschäftsbetrieb, ausländischer
(IAS 21.7) |
Ein ausländischer Geschäftsbetrieb ist ein
Tochterunternehmen, ein assoziiertes Unternehmen, ein Joint Venture oder
eine Niederlassung des berichtenden Unternehmens, dessen Geschäftstätigkeit
in einem anderen Land angesiedelt ist oder sich auf ein anderes Land als das
Land des berichtenden Unternehmens erstreckt. |
| |
|
|
Geschäftssegment (IAS 14.9) |
Ein Geschäftssegment ist eine unterscheidbare
Teilaktivität eines Unternehmens, die ein individuelles Produkt oder eine
Dienstleistung oder eine Gruppe ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen
erstellt oder erbringt und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich
von denen anderer Geschäftssegmente unterscheiden. Faktoren, die bei der
Bestimmung zu berücksichtigen sind, ob Produkte und Dienstleistungen
zusammenhängen, beinhalten:
(a) die Art der Produkte und Dienstleistungen;
(b) die Art der Produktionsprozesse;
(c) die Art oder Gruppe der Kunden für die Produkte und Dienstleistungen;
(d) die angewandten Methoden des Vertriebs oder der Bereitstellung von
Produkten oder Dienstleistungen und;
(e) falls anwendbar, die Art des gewöhnlichen Umfeldes, beispielsweise
Bankwesen, Versicherungswesen oder öffentliche Versorgungsbetriebe.
|
| |
|
Geschäftsvorfälle mit nahe
stehenden Unternehmen und Personen
(IAS 24.5) |
Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und
Personen - die Übertragung von Ressourcen oder Verpflichtungen zwischen
wirtschaftlich nahe stehenden Unternehmen und Personen, unabhängig davon, ob
ein Preis berechnet wird. |
| |
|
| Gesellschafter (IAS 31.2) |
Ein Gesellschafter bezeichnet einen Partner an einem
Joint Venture, welcher keinen Anteil an der gemeinschaftlichen Führung
dieses Joint Ventures hat. |
| |
|
| Gewinn- und Verlustrechnung |
Als Bestandteil eines Abschlusses stellt die Gewinn- und
Verlustrechnung Erträge und Aufwendungen einer Berichtsperiode gegenüber.
Als Residualgröße ergibt sich das Periodenergebnis. Die GuV kann nach dem
Gemeinkosten- oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. |
| |
|
| Gewinne und Verluste,
versicherungsmathematische (IAS 19.7) |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bestehen
aus:
(a) erfahrungsbedingten Anpassungen (die Auswirkungen der Abweichungen
zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen
Entwicklung); und
(b) Auswirkungen von Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen. |
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|
Gewöhnliche Tätigkeiten |
|
 |
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| Goodwill, originärer |
Selbstgeschaffener, nicht bilanziell erfaßter Teil des
Unternehmenswertes, der sich i.d.R. über die Differenz von Ertragswert bzw.
Discounted Cash Flow bzw. Marktwert und bilanziellem Eigenkapital des
Unternehmens zu Marktwerten berechnet. |
| |
|
|
Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmer |
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| |
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Grundlegende Fehler |
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H
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Handelsrechtliches Periodenergebnis (vor Ertragsteuern) |
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I
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| IAS |
Die International Accounting Standards (IAS) sind vom
IASC von 1973 bis 2000 entwickelt und herausgegeben worden. Solange sie
nicht im Einzelfall aufgehoben wurden, sind sie auch heute noch im vollen
Umfang gültig. Seit einer 2003 vorgenommenen Überarbeitung von IAS 1 werden
die alten IAS unter dem Oberbegriff der IFRS geführt. Vorhandene Standards
werden unter der bezeichnung IAs weiterentwickelt, neue Standards
unter der Bezeichnung IFRS. |
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| IASB |
Das International Accounting Standards Board (IASB) ist
ein in London ansässiges internationales Rechnungslegungsgremium, das
globale Rechnungslegungsstandards (IFRS) entwickelt und veröffentlicht, auf
deren weltweite Akzeptanz und Einhaltung hinwirkt und sich um die
Harmonisierung nationaler Rechnungslegungsstandards bemüht. |
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| IASC |
Das International Accounting Standards Committee (IASC)
ist das Vorgänger-Rechnungslegungsgremium des IASB. Formal existiert es
allerdings als Gesamtorganisation in Stiftungsform weiter (IASCF) und bietet
heute der Facharbeit des IASB den rechtlichen Rahmen sowie die erforderliche
finanzielle und organisatorische Unterstützung. |
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| IASCF |
Die International Accounting Standards Committee
Foundation (IASCF) bezeichnet das als Stiftung organisierte Gesamtgebilde,
das dem IASB den rechtlichen Rahmen sowie die erforderliche finanzielle und
organisatorische Unterstützung bietet. |
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| IFAC |
Die International Federation of Accountants (IFAC) ist
die internationale Vereinigung von Abschlußprüfern.
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| IFRIC |
Das International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) ist ein zwölf Mitglieder umfassendes Gremium in der IASCF,
das sich auf Geheiß des IASB mit der konkreten Anwendung
auslegungsbedürftiger Rechnungslegungsstandards beschäftigt und hierzu
Interpretationen entwickelt. |
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| IFRIC-Interpretationen |
Die IFRIC-Interpretationen sind vom IFRIC entwickelte und
vom IASB verabschiedete Interpretationen zu konkreten Auslegungsfragen der
IFRS. |
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| IFRS |
Die International Financial Reporting Standards (IFRS)
sind die vom IASB entwickelten und herausgegebenen
Rechnungslegungsstandards. Neben den eigentlichen IFRS werden unter dem
Begriff der IFRS auch die noch gültigen IAS sowie die Interpretationen des
IFRIC und der SIC subsumiert. |
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Immaterieller Vermögenswert |
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| Immobilie, als Finanzinvestition
gehaltene (IAS 40.4) |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind
Immobilien (Grundstücke oder Gebäude - oder Teile von Gebäuden - oder
beides), die (vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines
Finanzierungsleasingverhältnisses) zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder
zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht:
(a) zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von
Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke; oder
(b) zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des
Unternehmens. |
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Immobilien, vom Eigentümer selbst genutzte (IAS 40.4) |
Vom Eigentümer selbst genutzte Immobilien sind
Immobilien, die (vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines
Finanzierungsleasingverhältnisses) zum Zwecke der Herstellung oder der
Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für
Verwaltungszwecke gehalten werden. |
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Impairment loss
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ist der Betrag, um welchen
der Zeitwert (Carrying amount) eines Vermögensgegenstandes seinen
recoverable amount übersteigt (IAS 36.5). |
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Imparitätsprinzip |
Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil), der aus dem
übergeordneten Grundsatz der Vorsicht abgeleitet wird und das
Realisationsprinzip einschränkt. Nach dem Imparitätsprinzip sind
Verluste auch dann zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht realisiert
sind, jedoch bereits am Bilanzstichtag sich abzeichnen. Damit werden
also Verluste und Gewinne in zeitlicher Hinsicht unterschiedlich (imparitätisch)
behandelt, da Gewinne nach dem Realisationsprinzip erst dann auszuweisen
sind, wenn sie realisiert sind. Das Imparitätsprinzip wird in zwei
Unterprinzipien gegliedert:
- das Prinzip der verlustfreien
Bewertung (Niederstwertprinzip), nach dem Wertminderungen der Aktiva
durch Abschreibungen zu antizipieren sind und
- das Prinzip der finanziellen Vorsorge,
wonach Rückstellungen für drohende Verluste und für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet werden müssen.
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Interessenzusammenführung (IAS
22.8) |
Eine Interessenzusammenführung ist eine Form des
Unternehmenszusammenschlusses, bei dem die Anteilseigner der sich
zusammenschließenden Unternehmen gemeinsam das gesamte, oder nahezu das
gesamte, Reinvermögen und die Geschäftstätigkeit der zusammengeschlossenen
Einheit beherrschen, um auf Dauer gemeinsam Risiken und Nutzen der
gemeinsamen Unternehmenstätigkeit zu tragen, ohne daß eines der beteiligten
Unternehmen als Erwerber qualifiziert werden kann. |
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International Accounting Standards |
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International Accounting Standards Board |
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International Accounting Standards Committee |
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International Accounting Standards Committee Foundation |
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International Federation of Accountants |
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International Financial Reporting Interpretations Committee |
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International Financial Reporting Standards |
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International Organization of Securities Commissions |
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Investitionstätigkeiten (IAS 7.6) |
Investitionstätigkeiten sind der Erwerb und die
Veräußerung langfristiger Vermögenswerte und sonstiger Finanzinvestitionen,
die nicht zu den Zahlungs-mitteläquivalenten gehören. |
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IOSCO |
Die International Organization of Securities Commissions
(IOSCO) ist die internationale Vereinigung nationaler
Börsenaufsichtsbehörden. |
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J
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Joint Venture (IAS 31.2) |
Ein Joint Venture ist eine vertragliche Vereinbarung, in
der zwei oder mehr Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die
einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. |
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K
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Kapitalbeteiligungsleistungen (IAS 19.7) |
Kapitalbeteiligungsleistungen sind Leistungen an
Arbeitnehmer, bei denen:
(a) Arbeitnehmer entweder einen Anspruch auf Eigenkapitalinstrumente haben,
die vom Unternehmen (oder dessen Mutterunternehmen) ausgegeben wurden; oder
(b) der Betrag der Verpflichtung des Unternehmens gegenüber seinen
Arbeitnehmern vom künftigen Preis der von dem Unternehmen ausgegebenen
Eigenkapitalinstrumente abhängt.
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Kapitalbeteiligungsleistungen,
Pläne für (IAS 19.7) |
Pläne für Kapitalbeteiligungsleistungen sind formelle
oder informelle Vereinbarungen, durch die ein Unternehmen
Kapitalbeteiligungsleistungen an einen oder mehrere Arbeitnehmer gewährt. |
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Kapitalflußrechnung (IAS 7.10) |
Als Bestandteil eines Abschlusses stellt die
Kapitalflußrechnung die Cashflows einer Berichtsperiode dar. Hierbei werden
diese nach betrieblichen Tätigkeiten, Investitions- und
Finanzierungstätigkeiten klassifiziert. |
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Konzern (IAS 27.6) |
Ein Konzern ist ein Mutterunternehmen sowie alle seine
Tochterunternehmen. |
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Konzernabschluß (IAS 27.6) |
Ein Konzernabschluß ist der Abschluß eines Konzerns,
der die Konzernunternehmen so darstellt, als ob es sich bei ihnen um ein
einziges Unternehmen handelt. |
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Kostenzuschlagsvertrag (IAS 11.3) |
Ein Kostenzuschlagsvertrag ist ein Fertigungsauftrag, bei
dem der Auftragnehmer abrechenbare oder anderweitig festgelegte Kosten
zuzüglich eines vereinbarten Prozentsatzes dieser Kosten oder ein festes
Entgelt vergütet bekommt. |
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Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer |
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L
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Landwirtschaftliches Erzeugnis |
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Landwirtschaftliche Tätigkeit |
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Latente Steueransprüche |
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Latente Steuerschulden |
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Laufender Dienstzeitaufwand |
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Laufzeit des Leasingverhältnisses |
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Leasingnehmer,
Grenzfremdkapitalzinssatz des (IAS 17.3) |
Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers ist
derjenige Zinssatz, den der Leasingnehmer bei einem vergleichbaren
Leasingverhältnis zahlen müßte, oder, wenn dieser nicht ermittelt werden
kann, derjenige Zinssatz, den der Leasingnehmer zu Beginn des
Leasingverhältnisses vereinbaren müßte, wenn er für den Kauf des
Vermögenswertes Fremdkapital für die gleiche Dauer und mit der gleichen
Sicherheit aufnehmen würde. |
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Leasingverhältnis (IAS 17.3) |
Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, bei der der
Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von
Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten
Zeitraum überträgt. |
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Leasingverhältnis zugrunde liegender Zinssatz, dem
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Leasingverhältnis, Beginn des
(IAS 17.3) |
Als Beginn des Leasingverhältnisses gilt der frühere der
beiden folgenden Zeitpunkte: der Tag der Leasingvereinbarung oder der Tag,
an dem sich die Vertragsparteien über die wesentlichen Bestimmungen der
Leasingvereinbarung geeinigt haben. |
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Leasingverhältnis,
Bruttoinvestition in das (IAS 17.3) |
Die Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis ist die
Summe der Mindestleasingzahlungen in ein Finanzierungsleasing aus Sicht des
Leasinggebers und jeglichem, dem Leasinggeber zuzurechnenden nicht
garantierten Restwert. |
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Leasingverhältnis, Laufzeit des
(IAS 17.3) |
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses umfaßt die
unkündbare Zeitperiode, für die sich der Leasingnehmer vertraglich
verpflichtet hat, den Vermögenswert zu mieten, sowie weitere Zeiträume, für
die der Leasingnehmer mit oder ohne weitere Zahlungen eine Option ausüben
kann, wenn zu Beginn des Leasingverhältnisses die Inanspruchnahme der Option
durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist. |
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Leasingverhältnis,
Nettoinvestition in das (IAS 17.3) |
Die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis ist die
Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis abzüglich des noch nicht
realisierten Finanzertrages.
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Leasingverhältnis, Operating
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Leasingverhältnis, unkündbares
(IAS 17.3) |
Ein unkündbares Leasingverhältnis ist ein
Leasingverhältnis, das nur aufgelöst werden kann, wenn:
(a) ein unwahrscheinliches Ereignis eintritt;
(b) der Leasinggeber seine Einwilligung dazu gibt;
(c) der Leasingnehmer mit demselben Leasinggeber ein neues Leasingverhältnis
über denselben oder einen entsprechenden Vermögenswert eingeht; oder
(d) durch den Leasingnehmer ein derartiger zusätzlicher Betrag zu zahlen
ist, daß schon bei Vertragsbeginn die Fortführung des Leasingverhältnisses
hinreichend sicher ist.
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Leistungen an Arbeitnehmer |
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Leistungen an Arbeitnehmer, andere langfristig fällige |
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Leistungen an Arbeitnehmer, kurzfristig fällige |
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Leistungen aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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Leistungen
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Pläne für
(IAS 19.7) |
Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind
formelle oder informelle Vereinbarungen, durch die ein Unternehmen einem
oder mehreren Arbeitnehmern Versorgungsleistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses gewährt. |
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Leistungen,
unverfallbare (IAS 19.7) |
Unverfallbare Leistungen sind Leistungen an Arbeitnehmer, deren
Gewährung nicht vom künftigen Fortbestand des
Beschäftigungsverhältnisses abhängt. |
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Leistungsorientierte Pläne |
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Liability |
Liabilities sind
wirtschaftliche Verpflichtungen, die zu einem Resouscenabfluß führen und
zuverlässig quantifizierbar sind (a present obligation of the enterprise
arising from past events, the settlement of which is expected to result
in an outflow from the enterprise of resources embodying economic
benefits). Zwischen Verbindlichkeiten im deutschen Sinne und
Rückstellungen wird dabei nicht unterschieden; nach Zeit und Höhe
ungewisse Schulden sind den IAS jedoch als sogenannte provisions bekannt
(IAS 37.10). Die Passivierung ungewisser Schulden ist jedoch wesentlich
restriktiver gefaßt als es im HGB der Fall ist. Die
Eventualverbindlichkeiten erscheinen als contingent liabilities (IAS
37.10) und sind ebenfalls darstellungspflichtig. |
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Liaison-Mitglieder |
Sieben der zwölf Vollzeitmitglieder des IASB haben eine direkte formelle
Verantwortung für die Liaison mit bestimmten nationalen
Rechnungslegungsgremien. |
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M
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Maßgeblicher Einfluß |
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Mietzahlung, bedingte (IAS 17.3) |
Eine bedingte Mietzahlung ist der Teil der
Leasingzahlungen in einem Leasingverhältnis, der im Betrag nicht festgelegt
ist, sondern von einem anderen Faktor als allein dem Zeitablauf abhängt
(beispielsweise Verkaufsquote, Nutzungsintensität, Preisindizes,
Marktzinssätze). |
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Minderheitsanteil (IAS 22.8,
27.6) |
Der Minderheitsanteil ist der Teil des Ergebnisses der
Geschäftstätigkeit und des Reinvermögens eines Tochterunternehmens, der
auf Anteile entfällt, die nicht direkt vom Mutterunternehmen oder nicht
indirekt über andere Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen gehalten
werden. |
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Mindestleasingzahlungen (IAS
17.3) |
Die Mindestleasingzahlungen sind diejenigen Zahlungen,
welche der Leasingnehmer während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu
leisten hat oder zu denen er herangezogen werden kann, außer bedingte
Mietzahlungen, Aufwand für Dienstleistungen und Steuern, die der
Leasinggeber zu zahlen hat und die ihm erstattet werden, sowie:
(a) beim Leasingnehmer alle von ihm oder von einer mit ihm verbundenen
Partei garantierten Beträge; oder
(b) beim Leasinggeber jegliche Restwerte, die ihm garantiert wurden,
entweder:
(i) vom Leasingnehmer;
(ii) von einer mit dem Leasingnehmer verbundenen Partei; oder
(iii) von einer unabhängigen dritten Partei, die finanziell in der Lage ist,
diese Garantie zu erfüllen.
Besitzt der Leasingnehmer allerdings für den Vermögenswert eine Kaufoption
zu einem Preis, der erwartungsgemäß deutlich niedriger als der zum möglichen
Optionsausübungszeitpunkt beizulegende Zeitwert ist, so daß bereits bei
Leasingbeginn die Ausübung der Option hinreichend sicher ist, dann umfassen
die Mindestleasingzahlungen die während der Laufzeit des
Leasingverhältnisses zu zahlenden Mindestraten sowie die für die Ausübung
dieser Kaufoption erforderliche Zahlung.
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Monetäre Posten (IAS 21.7) |
Monetäre Posten sind im Besitz befindliche Geldmittel,
sowie Vermögenswerte und Schulden, für die das Unternehmen zu einem festen
oder bestimmbaren Betrag Geld erhält oder Geld bezahlen muß. |
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Monetäre Vermögenswerte |
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Mutterunternehmen (IAS 27.6) |
Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen mit einem oder
mehreren Tochterunternehmen. |
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N
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Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
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Nahe stehende Unternehmen und Personen |
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Nahe stehende Unternehmen und Personen, Geschäftsvorfälle mit |
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Net realizable value |
ist bei Vermögensgegenständen des
Umlaufvermögens und des Inventars der zu erwartende Verkaufspreis unter
gewöhnlichen Geschäftsumständen abzüglich eventuell noch offener Kosten
der Herstellung und der direkt mit dem Verkaufsprozeß verbundenen Kosten
wie beispielsweise Provisionen (IAS 2.4). Der Begriff ist spezifisch für
Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für Fertig- und
Unfertigprodukte (Material) gedacht und unterscheidet sich insofern vom
Net selling price. |
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Net selling price |
ist der erzielbare Einzelverkaufspreis für
einen Vermögensgegenstand unter sachkundigen Vertragsparteien abzüglich
der Entsorgungskosten (IAS 36.5). Hierbei denkt IAS 36 eher an den
Verkauf von Anlagevermögensgegenständen; der Verkauf von Waren,
Produkten usw. ist in IAS 2 mit dem net realizable value geregelt.
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Nettoinvestition in das Leasingverhältnis |
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Nettoinvestition in eine
wirtschaftlich selbständige Teileinheit im Ausland
(IAS 21.7) |
Eine Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbständige
Teileinheit im Ausland ist der Anteil des berichtenden Unternehmens am
Nettovermögen dieser Teileinheit. |
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| Nettoveräußerungspreis (IAS 36.6) |
Der Nettoveräußerungspreis ist der Betrag, der durch den
Verkauf eines Vermögenswertes in einer Transaktion zu Marktbedingungen
zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der
Veräußerungskosten erzielt werden könnte.
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| Nettoveräußerungswert (IAS 2.6) |
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen
Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis
zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. |
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Nicht garantierter Restwert |
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Noch nicht realisierter Finanzertrag |
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| Nutzungsdauer (IAS 16.6, 36.6,
38.7) |
Die Nutzungsdauer ist entweder:
(a) die voraussichtliche Nutzungszeit des Vermögenswertes im Unternehmen;
oder
(b) die voraussichtlich durch den Vermögenswert im Unternehmen zu erzielende
Anzahl an Produktionseinheiten oder ähnlichen Maßgrößen. |
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| Nutzungsdauer, wirtschaftliche
(IAS 17.3) |
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist entweder:
(a) der Zeitraum, in dem ein Vermögenswert voraussichtlich von einem oder
mehreren Nutzern wirtschaftlich nutzbar ist; oder
(b) die voraussichtlich durch den Vermögenswert von einem oder mehreren
Nutzern zu erzielende Anzahl an Produktionseinheiten oder ähnlichen
Maßgrößen. |
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Nutzungswert (IAS 36.6) |
Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten
künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes
und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. |
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O
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Öffentliche Hand (IAS 20.3) |
Öffentliche Hand bezieht sich auf Regierungsbehörden,
Institutionen mit hoheitlichen Aufgaben und ähnliche Körperschaften,
unabhängig davon, ob lokal, national oder international. |
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Öffentliche Hand, Zuwendungen der
(IAS 20.3) |
Zuwendungen der öffentlichen Hand sind Beihilfen der
öffentlichen Hand, die an ein Unternehmen durch Übertragung von Mitteln
gewährt werden und die zum Ausgleich für die vergangene oder künftige
Erfüllung bestimmter Bedingungen im Zusammenhang mit der betrieblichen
Tätigkeit des Unternehmens dienen. Davon ausgeschlossen sind bestimmte
Formen von Beihilfen der öffentlichen Hand, die sich nicht angemessen
bewerten lassen, sowie Geschäfte mit der öffentlichen Hand, die von der
normalen Tätigkeit des Unternehmens nicht unterschieden werden können (1).
(1) Siehe auch SIC-10: Beihilfen der öffentlichen Hand - Kein spezifischer
Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten. |
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Operating-Leasingverhältnis (IAS
17.3) |
Ein Operating-Leasingverhältnis ist ein
Leasingverhältnis, bei dem es sich nicht um ein Finanzierungsleasing
handelt. |
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Optionsrechte (IAS 33.6) |
Optionsrechte oder Bezugsrechte sind Finanzinstrumente,
welche ihrem Inhaber ein Recht zum Kauf von Stammaktien zusichern. |
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Originärer Goodwill |
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P
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Partnerunternehmen (IAS 31.2) |
Ein Partnerunternehmen bezeichnet einen Partner an einem
Joint Venture, der an der gemeinschaftlichen Führung des Joint Ventures
beteiligt ist. |
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Periodenergebnis (vor
Ertragsteuern), handelsrechtliches (IAS 12.5) |
Das handelsrechtliche Periodenergebnis (vor
Ertragsteuern) ist das Periodenergebnis vor Abzug des Steueraufwandes. |
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Pläne für Kapitalbeteiligungsleistungen |
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Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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Pläne mehrerer Arbeitgeber,
gemeinschaftliche (IAS 19.7) |
Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber sind
beitragsorientierte (außer staatlichen Plänen) oder leistungsorientierte
Pläne (außer staatlichen Plänen), bei denen:
(a) Vermögenswerte zusammengeführt werden, die von verschiedenen, nicht
einer gemeinschaftlichen Beherrschung unterliegenden Unternehmen in den Plan
eingebracht wurden; und
(b) diese Vermögenswerte zur Gewährung von Leistungen an Arbeitnehmer aus
mehr als einem Unternehmen verwendet werden, ohne daß die Beitrags- und
Leistungshöhe von dem Unternehmen, in dem die entsprechenden Arbeitnehmer
beschäftigt sind, abhängen. |
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Pläne, beitragsorientierte (IAS
19.7) |
Beitragsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen ein Unternehmen festgelegte
Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder
rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge
verpflichtet ist, falls der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte
verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer
in der Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen.
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Pläne, leistungsorientierte (IAS
19.7) |
Leistungsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die nicht unter die Definition der
beitragsorientierten Pläne fallen.
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Planmäßige Abschreibung (IAS 16.6) |
Planvermögen umfaßt:
(a) Vermögen, das durch einen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung
von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird; und
(b) qualifizierte Versicherungspolicen. |
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Planvermögen (IAS 19.7) |
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Planvermögen, Erträge aus (IAS
19.7) |
Erträge aus Planvermögen sind Zinsen, Dividenden und
sonstige Erlöse, die aus dem Planvermögen erwirtschaftet werden,
einschließlich realisierter und nicht realisierter Wertsteigerungen oder
Wertminderungen des Vermögens, abzüglich der Aufwendungen für die Verwaltung
des Plans sowie etwaiger vom Plan zu entrichtender Steuern. |
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Posten, außerordentliche (IAS
8.6) |
Außerordentliche Posten sind Erträge oder Aufwendungen,
die aus Ereignissen oder Geschäftsvorfällen entstehen, welche sich klar von
der gewöhnlichen Tätigkeit des Unternehmens unterscheiden und von denen
daher nicht anzunehmen ist, daß sie häufig oder regelmäßig wiederkehren. |
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Potenzielle Stammaktie |
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Present value
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ist der Gegenwartswert, also der abgezinste
Wert einer zukünftigen Zahlungsverpflichtung. Der Begriff erscheint
direkt in IAS 19.7 und wird indirekt bei der Bewertung verschiedener
Gegenstände angewandt, etwa bei Value in use (IAS 36.5) oder beim
Actuarial present value (IAS 26.8). |
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Prime Standard |
Der Prime Standard ist das Zulassungssegment für
Unternehmen, die sich auch gegenüber internationalen Investoren
positionieren wollen. Sie müssen über das Maß des General Standard hinaus,
der die gesetzlichen Mindestanforderungen des Amtlichen Marktes oder
Geregelten Marktes stellt, hohe internationale Transparenzanforderungen
erfüllen. Die Zulassung zum Prime Standard ist eine Voraussetzung für die
Aufnahme in die Auswahlindizes DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX®. |
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Q
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Qualifizierte Versicherungspolice |
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Qualifizierter Vermögenswert |
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Quotenkonsolidierung (IAS 31.2) |
Die Quotenkonsolidierung ist ein Verfahren der
Rechnungslegung, bei dem der Anteil des Partnerunternehmens an allen
Vermögenswerten, Schulden, den Erträgen und den Aufwendungen einer
gemeinschaftlich geführten Einheit mit den entsprechenden Posten des
Abschluß des Partnerunternehmens zusammengefaßt wird oder als gesonderter
Posten im Abschluß des Partnerunternehmens ausgewiesen wird. |
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R
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Rechtliche Verpflichtung |
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Recoverable Amount |
ist der für einen Vermögensgegenstand
erzielbare Wert, jeweils der höhere Wert aus Marktwert und „Value in
use“, d.h., Barwert aller erwarteten künftigen Zahlungsströme, die der
Vermögensgegenstand vermittelt (IAS 36.5). |
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Regelungsausschuß |
Im Rahmen des EU-Endorsement-Prozesses hat die
EU-Kommission einen Regelungsausschuß mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten
(Accounting Advisory Committee) unter ihrem Vorsitz eingerichtet, der den
Vorschlag der EFRAG hinsichtlich der Anerkennung der IFRS prüft und eine
diesbezügliche Entscheidung trifft. |
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Restrukturierungsmaßnahme (IAS
37.10) |
Eine Restrukturierungsmaßnahme ist ein Programm, das vom
Management geplant und kontrolliert wird und entweder
(a) das von dem Unternehmen abgedeckte Geschäftsfeld; oder
(b) die Art, in der dieses Geschäft durchgeführt wird; wesentlich verändert. |
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Restwert (IAS 16.6, 38.7) |
Der Restwert ist der Nettobetrag, den das Unternehmen am
Ende der Nutzungsdauer nach Abzug des bei Abgang voraussichtlich anfallenden
Aufwandes für den Vermögenswert erwartungsgemäß erzielt. |
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Restwert, garantierter (IAS 17.3) |
Der garantierte Restwert ist:
(a) im Fall des Leasingnehmers der Teil des Restwertes, der vom
Leasingnehmer oder von einer Partei, die mit dem Leasingnehmer in Verbindung
steht, garantiert wurde (der Betrag der Garantie ist der Höchstbetrag, der
im Zweifelsfall zu zahlen ist); und
(b) im Fall des Leasinggebers der Teil des Restwertes, der vom Leasingnehmer
oder einer dritten Partei garantiert wurde, die nicht mit dem Leasinggeber
in Verbindung steht und die finanziell in der Lage ist, den Verpflichtungen
der Garantie nachzukommen. |
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Restwert, nicht garantierter (IAS
17.3) |
Der nicht garantierte Restwert ist derjenige Teil des
Restwertes des Leasinggegenstandes, dessen Realisierung durch den
Leasinggeber nicht gesichert ist oder nur durch eine mit dem Leasinggeber
verbundene Partei garantiert wird. |
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Rückstellung (IAS 37.10) |
Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer
Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiß ist. |
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S
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SAC |
Das Standards Advisory Council (SAC) ist ein etwa 30
Mitglieder umfassendes Forum in der IASCF für die an der internationalen
Finanzberichterstattung interessierten Organisationen und Einzelpersonen,
das sich mehrmals im Jahr trifft, um das IASB und die Treuhänder bei
wichtigen Entscheidungen und Projekten zu beraten. |
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Sachanlagen (IAS 16.6) |
Sachanlagen umfassen materielle Vermögenswerte,
(a) die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von
Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für
Verwaltungszwecke besitzt; und die
(b) erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden. |
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Schuld (IAS 37.10, RK.49(b)) |
Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des
Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren
Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluß von
Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist. |
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SEC |
Die Securities and Exchange Commission (SEC) ist die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Bundesbehörde). |
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Securities and Exchange Commission |
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Segment, berichtspflichtiges (IAS
14.9) |
Ein berichtspflichtiges Segment ist ein auf der Grundlage
der vorangegangenen Definitionen bestimmtes Geschäftssegment oder ein
geografisches Segment, für das Segmentinformationen gemäß diesem Standard
anzugeben sind. |
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Segment, geografisches (IAS 14.9) |
Ein geografisches Segment ist eine unterscheidbare
Teilaktivität eines Unternehmens, die Produkte oder Dienstleistungen
innerhalb eines spezifischen, wirtschaftlichen Umfeldes anbietet oder
erbringt, und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von
Teilaktivitäten, die in anderen wirtschaftlichen Umfeldern tätig sind,
unterscheiden. Faktoren, die bei der Bestimmung von geografischen Segmenten
zu beachten sind, umfassen:
(a) Gleichartigkeit der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen;
(b) Beziehungen zwischen Tätigkeiten in unterschiedlichen geografischen
Regionen;
(c) Nähe der Tätigkeiten;
(d) spezielle Risiken, die mit den Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet
einhergehen;
(e) Devisenbestimmungen; und
(f) das zugrunde liegende Kursänderungsrisiko. |
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Segmentaufwendungen (IAS 14.16) |
Segmentaufwendungen sind Aufwendungen aus der
betrieblichen Tätigkeit eines Segments, die dem Segment direkt zugeordnet
werden können, und der relevante Teil an Aufwendungen, der auf einer
vernünftigen Grundlage auf ein Segment verteilt werden kann, einschließlich
der Aufwendungen, die sich auf Verkäufe an externe Kunden, und auf
Transaktionen mit anderen Segmenten des gleichen Unternehmens beziehen.
Segmentaufwendungen umfassen keine:
(a) außerordentlichen Posten;
(b) Zinsen, einschließlich der Zinsen, die aus Krediten oder Darlehen von
anderen Segmenten entstehen, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im
Wesentlichen finanzieller Art sind;
(c) Verluste aus Verkäufen von Finanzinvestitionen oder Verluste aus der
Tilgung von Schulden, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im
Wesentlichen finanzieller Art sind;
(d) Anteile eines Unternehmens an Verlusten von assoziierten Unternehmen,
Joint Ventures oder anderen Finanzinvestitionen, die nach der Equity-Methode
bilanziert werden;
(e) Aufwendungen aus Ertragsteuern; oder
(f) allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, Aufwand der Hauptgeschäftsstelle
und andere Aufwendungen, die auf Unternehmensebene entstehen und sich auf
das Unternehmen als Ganzes beziehen. Teilweise werden jedoch Aufwendungen
auf Unternehmensebene verursacht, die sich auf ein Segment beziehen. Solche
Aufwendungen sind Segmentaufwendungen, wenn sie sich auf die betrieblichen
Tätigkeiten des Segments beziehen und direkt zugeordnet oder auf einer
vernünftigen Grundlage auf das Segment verteilt werden können.
Segmentaufwendungen umfassen den Anteil eines Joint Ventures an den
Aufwendungen einer gemeinschaftlich geführten Einheit, die in
Übereinstimmung mit IAS 31 quotal konsolidiert wird.
Für die Tätigkeiten eines Segments, die im Wesentlichen finanzieller Art
sind, dürfen Zinserträge und -aufwendungen nur als einzelner Nettobetrag für
die Zwecke der Segmentberichterstattung dargestellt werden, wenn diese
Posten auch im Konzern- oder Einzelabschluß des Unternehmens als
Nettobetrag ausgewiesen sind.
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Segmentbilanzierungs- und
-bewertungsmethoden (IAS 14.16) |
Segmentbilanzierungs- und -bewertungsmethoden sind die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für die Aufstellung und
Darstellung der Abschlüsse einer konsolidierten Gruppe oder eines
Unternehmens angewendet werden, ebenso wie diejenigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die sich speziell auf die Segmentberichterstattung
beziehen. |
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Segmentergebnis (IAS 14.16) |
Das Segmentergebnis ergibt sich aus den Segmenterlösen
abzüglich der Segmentaufwendungen. Das Segmentergebnis ist vor jeglichen
Anpassungen für Minderheitsanteile zu bestimmen. |
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Segmenterlöse (IAS 14.16) |
Segmenterlöse sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung
eines Unternehmens dargestellten Erlöse, die einem Segment direkt zugeordnet
werden können, und der relevante Teil der Unternehmenserlöse, die auf einer
vernünftigen Grundlage auf ein Segment verteilt werden können, unabhängig
davon, ob es sich dabei um Verkäufe an externe Kunden oder Transaktionen mit
anderen Segmenten des gleichen Unternehmens handelt. Segmenterlöse
beinhalten keine:
(a) außerordentlichen Posten;
(b) Zins- oder Dividendenerträge, einschließlich erhaltene Zinsen aus
Krediten oder Darlehen an andere Segmente, wenn die Tätigkeiten des Segments
nicht im Wesentlichen finanzieller Art sind; oder
(c) Gewinne aus dem Verkauf von Finanzinvestitionen oder Gewinne aus der
Tilgung von Schulden, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im
Wesentlichen finanzieller Art sind.
Segmenterlöse beinhalten den Anteil eines Unternehmens an den Gewinnen oder
Verlusten von assoziierten Unternehmen, Joint Ventures oder anderen
Finanzinvestitionen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, jedoch
nur, wenn diese Posten in den konsolidierten oder gesamten
Unternehmenserlösen enthalten sind.
Segmenterlöse umfassen den Anteil eines Joint Ventures an den Erlösen einer
gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit IAS 31,
Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures, quotal konsolidiert wird.
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Segmentschulden (IAS 14.16) |
Segmentschulden sind die betrieblichen Schulden, die aus
den betrieblichen Tätigkeiten eines Segments resultieren und die entweder
dem Segment direkt zugeordnet oder auf einer vernünftigen Grundlage auf das
Segment verteilt werden können.
Wenn das Segmentergebnis eines Segments Zinsaufwand enthält, beinhalten
dessen Segmentschulden die korrespondierenden, verzinslichen Schulden.
Segmentschulden umfassen den Anteil eines Joint Ventures an den Schulden
einer gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit IAS 31
quotal konsolidiert wird.
Segmentschulden enthalten keine Ertragsteuerschulden. |
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Segmentvermögen (IAS 14.16) |
Segmentvermögen sind die betrieblichen Vermögenswerte,
die von einem Segment für dessen betriebliche Tätigkeiten genutzt werden,
und die entweder dem Segment direkt zugeordnet oder die auf einer
vernünftigen Grundlage auf das Segment verteilt werden können.
Wenn das Segmentergebnis eines Segments Zins- oder Dividendenerträge
enthält, beinhaltet dessen Segmentvermögen die korrespondierenden
Forderungen, Darlehen, Finanzinvestitionen oder andere, Erlöse
erwirtschaftende Vermögenswerte.
Das Segmentvermögen enthält keine Ertragsteueransprüche.
Das Segmentvermögen umfasst Finanzinvestitionen, die nach der Equity-Methode
bilanziert werden, nur, wenn der Gewinn oder Verlust solcher
Finanzinvestitionen in den Segmenterträgen enthalten ist. Das
Segmentvermögen beinhaltet den Anteil eines Joint Ventures an den
betrieblichen Vermögenswerten einer gemeinschaftlich geführten Einheit, die
in Übereinstimmung mit IAS 31 quotal konsolidiert wird.
Das Segmentvermögen wird erst nach dem Abzug der korrespondierenden
Wertminderungen bestimmt, die als offene Saldierungen in der Bilanz des
Unternehmens dargestellt werden. |
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SIC |
Das Standing Interpretations Committee (SIC) existierte
bis zur Restrukturierung des IASC 2001 und entwickelte IAS-Interpretationen;
inzwischen ist es durch die IFRIC abgelöst worden. |
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SIC-Interpretationen |
Die SIC-Interpretationen sind die vom Standing
Interpretations Committee (SIC) bis zur Restrukturierung des IASC 2001
entwickelten IAS-Interpretationen, die inzwischen durch die
IFRIC-Interpretationen abgelöst worden sind. |
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Stammaktie (IAS 33.6) |
Eine Stammaktie ist ein Eigenkapitalinstrument, welches
allen anderen Formen von Finanzierungsinstrumenten nachgeordnet ist. |
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Stammaktie, potenzielle (IAS
33.6) |
Eine potenzielle Stammaktie ist ein Finanzinstrument oder
sonstiger Vertrag, das bzw. der dem Inhaber ein Anrecht auf Stammaktien
verbriefen kann. |
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Standard-Setting-Process |
Der Standard-Setting-Process (Due Process) ist ein
standardisiertes internationales Verfahren zur Entwicklung qualitativ
hochwertiger Rechnungslegungsstandards (IFRS), in dem interessierte Personen
und Organisationen weltweit involviert sein können. |
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Standards Advisory Council |
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Standing Interpretations Committee |
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Standing Interpretations Committee Interpretationen; Interpretationen (SIC) Steueransprüche, latente (IAS
12.5) |
Die latenten Steueransprüche sind die Beträge an
Ertragsteuern, die in zukünftigen Perioden erstattungsfähig sind, und aus:
(a) abzugsfähigen temporären Differenzen;
(b) dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste; und
(c) dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Gewinne resultieren. |
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Steueraufwand (Steuerertrag) (IAS
12.5) |
Der Steueraufwand (Steuerertrag) ist die Summe des
Betrages aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern, die in die
Ermittlung des Periodenergebnisses eingeht. |
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Steuerertrag |
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Steuerschulden, latente (IAS
12.5) |
Die latenten Steuerschulden sind die Beträge an
Ertragsteuern, die in zukünftigen Perioden resultierend aus zu versteuernden
temporären Differenzen zahlbar sind. |
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Steuerwert (IAS 12.5) |
Der Steuerwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld
ist der diesem Vermögenswert oder dieser Schuld für steuerliche Zwecke
beizulegende Betrag. |
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Stichtagskurs (IAS 21.7) |
Der Stichtagskurs ist der Kassakurs einer Währung am
Bilanzstichtag.
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T
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Tätigkeit, landwirtschaftliche (IAS 41.5) |
Landwirtschaftliche Tätigkeit ist das Management der
absatzbestimmten biologischen Transformation biologischer Vermögenswerte in
landwirtschaftliche Erzeugnisse oder in zusätzliche biologische
Vermögenswerte durch ein Unternehmen. |
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Tätigkeiten, betriebliche (IAS
7.6) |
Betriebliche Tätigkeiten sind die wesentlichen
erlöswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens sowie andere Aktivitäten, die
nicht den Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind. |
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Tätigkeiten, gewöhnliche (IAS
8.6) |
Gewöhnliche Tätigkeiten sind alle Aktivitäten, die ein
Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit unternimmt, sowie damit im
Zusammenhang stehende Aktivitäten, die das Unternehmen zur Förderung dieser
Aktivitäten unternimmt, die als Nebentätigkeiten anfallen oder die sich aus
solchen Aktivitäten ergeben. |
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Tatsächliche Ertragsteuern |
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Teileinheit, wirtschaftlich
selbständige ausländische (IAS 21.7) |
Eine wirtschaftlich selbständige ausländische Teileinheit
ist ein Auslandsbetrieb, dessen Geschäftstätigkeit kein integrierter
Bestandteil der Tätigkeit des berichtenden Unternehmens ist. |
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Temporäre Differenzen |
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Tochterunternehmen (IAS 27.6,
28.3) |
Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem
anderen Unternehmen (als Mutterunternehmen bezeichnet) beherrscht wird. |
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Transformation, biologische (IAS
41.5) |
Die biologische Transformation umfaßt den Prozess des
Wachstums, des Rückgangs, der Fruchtbringung und der Vermehrung, welcher
qualitative oder quantitative Änderungen eines biologischen Vermögenswertes
verursacht. |
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Treuhänder |
Die 19 Treuhänder bilden innerhalb der IASCF ein
zentrales Entscheidungsgremium mit weitreichenden Kompetenzen, die sich
allerdings nicht auf die Facharbeit des IASB erstrecken.
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U
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Umrechnungsdifferenz (IAS 21.7) |
Eine Umrechnungsdifferenz ist der Unterschiedsbetrag aus
der Umrechnung der gleichen Anzahl von Fremdwährungseinheiten in die
Berichtswährung zu unterschiedlichen Wechselkursen. |
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Unkündbares Leasingverhältnis
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Unternehmen und Personen, nahe
stehende (IAS 24.5) |
Nahe stehende Unternehmen und Personen - Unternehmen und
Personen werden als nahe stehend betrachtet, wenn eine der Parteien über die
Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen
maßgeblichen Einfluß auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. |
| |
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|
Unternehmen, assoziiertes (IAS
28.3) |
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf
welches der Anteilseigner maßgeblichen Einfluß ausüben kann und welches
weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint Venture des Anteilseigners
darstellt. |
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|
Unternehmenserwerb (IAS 22.8) |
Ein Unternehmenserwerb ist dadurch gekennzeichnet, daß
ein Unternehmen, der Erwerber, die Beherrschung über das Reinvermögen und
die Geschäftstätigkeit eines anderen Unternehmens, des erworbenen
Unternehmens, erlangt, und dafür im Gegenzug Vermögenswerte überträgt,
Schulden übernimmt oder Eigenkapital ausgibt. |
| |
|
|
Unternehmenszusammenschluß (IAS
22.8) |
Ein Unternehmenszusammenschluß ist die Zusammenführung
von getrennten Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit, die sich
ergibt, wenn ein Unternehmen mit einem anderen zusammengeführt wird, oder
wenn es die Beherrschung über das Reinvermögen und die Geschäftstätigkeit
des anderen Unternehmens übernimmt. |
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Unverfallbare Leistungen |
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US-GAAP |
Die US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
stellen die vom US-Rechnungslegungsgremium, dem Financial Accounting
Standards Board (FASB), entwickelten US-amerikanischen
Rechnungslegungsregeln primär für kapitalmarktorientierte Unternehmen dar. |
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US-Generally Accepted Accounting Principles |
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V
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Veränderungen des Eigenkapital |
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Veräußerungskosten (IAS 36.5) |
Die Veräußerungskosten sind zusätzliche Kosten, die dem
Verkauf eines Vermögenswertes direkt zugeordnet werden können, mit Ausnahme
der Finanzierungskosten und des Ertragsteueraufwands. |
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Verlust, steuerlicher; Steuerliche(s) Ergebnis (Verlust) |
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Vermögen, das durch einen
langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer
gehalten wird (IAS 19.7) |
Vermögen, das durch einen langfristig ausgelegten Fonds
zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird, ist Vermögen
(außer nicht übertragbaren Finanzinstrumenten, die vom berichtenden
Unternehmen ausgegeben wurden), das:
(a) von einer Einheit (einem Fonds) gehalten wird, die rechtlich unabhängig
von dem berichtenden Unternehmen ist und die ausschließlich besteht, um
Leistungen an Arbeitnehmer zu zahlen oder zu finanzieren; und
(b) verfügbar ist, um ausschließlich die Leistungen an die Arbeitnehmer zu
zahlen oder zu finanzieren, aber nicht für die Gläubiger des berichtenden
Unternehmens verfügbar ist (auch nicht bei einem Insolvenzverfahren), und
das nicht an das berichtende Unternehmen zurückgezahlt werden kann, es sei
denn:
(i) das verbleibende Vermögen des Fonds reicht aus, um alle
Leistungsverpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern, die mit dem Plan oder
dem berichtenden Unternehmen verbunden sind, zu erfüllen; oder
(ii) das Vermögen wird an das berichtende Unternehmen zurückgezahlt, um
Leistungen an Arbeitnehmer, die bereits gezahlt wurden, zu erstatten. |
 |
|
|
Vermögenswert (IAS 38.7, RK.49
(a)) |
Ein Vermögenswert ist eine Ressource:
(a) die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit in der Verfügungsmacht
des Unternehmens steht; und
(b) von der erwartet wird, daß dem Unternehmen aus ihr künftiger
wirtschaftlicher Nutzen zufließt. |
| |
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Vermögenswert, immaterieller (IAS
38.7) |
Ein immaterieller Vermögenswert ist ein
identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz,
der für die Herstellung von Erzeugnissen oder Erbringung von
Dienstleistungen, die Vermietung an Dritte oder Zwecke der eigenen
Verwaltung genutzt wird. |
| |
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|
Vermögenswert, qualifizierter
(IAS 23.4) |
Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert,
für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen
beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. |
| |
|
|
Vermögenswerte, gemeinschaftliche
(IAS 36.5) |
Gemeinschaftliche Vermögenswerte sind
Vermögenswerte, außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, die zu den
künftigen Cashflows sowohl der zu prüfenden zahlungsmittelgenerierenden
Einheit als auch anderer zahlungsmittelgenerierender Einheiten
beitragen. |
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Vermögenswerte, Gruppe
biologischer (IAS 41.5) |
Eine Gruppe biologischer Vermögenswerte ist die
Zusammenfassung gleichartiger lebender Tiere oder Pflanzen. |
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Vermögenswerte, monetäre (IAS
22.8, 38.7) |
Monetäre Vermögenswerte sind im Bestand befindliche
Geldmittel und Vermögenswerte, für die das Unternehmen einen festen oder
bestimmbaren Geldbetrag erhält. |
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|
|
Vermögenswerte, Zuwendungen für
(IAS 20.3) |
Zuwendungen für Vermögenswerte sind Zuwendungen der
öffentlichen Hand, die an die Hauptbedingung geknüpft sind, daß ein
Unternehmen, um die Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen, langfristige
Vermögenswerte kauft, herstellt oder auf andere Weise erwirbt. Damit können
auch Nebenbedingungen verbunden sein, die die Art oder den Standort der
Vermögenswerte oder die Perioden, während derer sie zu erwerben oder zu
halten sind, beschränken. |
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|
Verpflichtung, Barwert einer
leistungsorientierten (IAS 19.7) |
Der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung ist
der ohne Abzug von Planvermögen beizulegende Barwert erwarteter künftiger
Zahlungen, die erforderlich sind, um die auf Grund von
Arbeitnehmerleistungen in der Berichtsperiode oder früheren Perioden
entstandenen Verpflichtungen abgelten zu können. |
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Verpflichtung, faktische (IAS
37.10) |
Eine faktische Verpflichtung ist eine aus den Aktivitäten
eines Unternehmens entstehende Verpflichtung, wenn:
(a) das Unternehmen durch sein bisher übliches Geschäftsgebaren, öffentlich
angekündigte Maßnahmen oder eine ausreichend spezifische, aktuelle Aussage
anderen Parteien gegenüber die Übernahme gewisser Verpflichtungen angedeutet
hat; und
(b) das Unternehmen dadurch bei den anderen Parteien eine gerechtfertigte
Erwartung geweckt hat, daß es diesen Verpflichtungen nachkommt. |
| |
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Verpflichtung, rechtliche (IAS
37.10) |
Eine rechtliche Verpflichtung ist eine Verpflichtung, die
sich ableitet aus
(a) einem Vertrag (auf Grund seiner expliziten oder impliziten Bedingungen);
(b) Gesetzen; oder
(c) sonstigen unmittelbaren Auswirkungen der Gesetze. |
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Verpflichtendes Ereignis |
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Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
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Versicherungspolice, qualifizierte (IAS 19.7) |
Eine qualifizierte Versicherungspolice ist eine
Versicherungspolice eines Versicherers, der nicht zu den nahestehenden
Unternehmen des berichtenden Unternehmens gehört (wie in IAS 24, Angaben
über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, definiert),
wenn die Erlöse aus der Police:
(a) nur verwendet werden können, um Leistungen an Arbeitnehmer aus einem
leistungsorientierten Versorgungsplan zu zahlen oder zu finanzieren; und
(b) nicht den Gläubigern des berichtenden Unternehmens zur Verfügung stehen
(auch nicht im Fall des Insolvenzverfahrens) und nicht an das berichtende
Unternehmen gezahlt werden können, es sei denn:
(i) die Erlöse stellen Überschüsse dar, die für die Erfüllung sämtlicher
Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der
Police nicht benötigt werden; oder
(ii) die Erlöse werden an das berichtende Unternehmen zurückgezahlt, um
Leistungen an Arbeitnehmer, die bereits gezahlt wurden, zu erstatten.
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Vertrag, belastender (IAS 37.10) |
Ein belastender Vertrag ist ein Vertrag, bei dem die
unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher
sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.
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Vorräte (IAS 2.4) |
Vorräte sind Vermögenswerte,
(a) die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden;
(b) die sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf befinden; oder
(c) die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dazu bestimmt sind, bei der
Herstellung oder der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht zu werden. |
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W
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Wechselkurs (IAS 21.7) |
Der Wechselkurs ist das Austauschverhältnis zwischen zwei
Währungen. |
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Wertminderungsaufwand (IAS 16.6,
36.5, 38.7) |
Ein Wertminderungsaufwand ist der Betrag, um den der
Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag überschreitet. |
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Wirtschaftlich selbständige ausländische Teileinheit |
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Wirtschaftlich selbständige Teileinheit im Ausland, Nettoinvestition in eine |
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Wirtschaftliche Nutzungsdauer |
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Z
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Zahlungsmittel (IAS 7.6) |
Zahlungsmittel umfassen Barmittel und
Sichteinlagen. |
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Zahlungsmitteläquivalente (IAS
7.6) |
Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst
liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte
Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen
Wertschwankungsrisiken unterliegen. |
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Zahlungsmittelgenerierende
Einheit (IAS 36.6) |
Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist die kleinste
identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse aus der
fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den
Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von
Vermögenswerten sind. |
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Zeitwert, beizulegender (IAS
16.6, 17.3, 18.7, 19.7, 20.3, 21.7, 33.9, 38.7, 40.4, 41.8) |
Der beizulegende Zeitwert ist der Betrag, zu dem zwischen
sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen
Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht werden könnte. |
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Zinsaufwand (IAS 19.7) |
Zinsaufwand bezeichnet den in einer Periode zu
verzeichnenden Anstieg des Barwerts einer leistungsorientierten
Verpflichtung, der entsteht, weil der Zeitpunkt der Leistungserfüllung eine
Periode näher gerückt ist. |
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Zinssatz, dem Leasingverhältnis
zugrunde liegender (IAS 17.3) |
Der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz ist
der Abzinsungssatz, bei dem zu Beginn des Leasingverhältnisses die Summe der
Barwerte
(a) der Mindestleasingzahlungen und
(b) des nicht garantierten Restwertes dem beizulegenden Zeitwert des
Leasinggegenstandes entspricht. |
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Zuwendungen der öffentlichen Hand
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Zuwendungen für Vermögenswerte |
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Zuwendungen, erfolgsbezogene (IAS
20.3) |
Erfolgsbezogene Zuwendungen sind Zuwendungen der
öffentlichen Hand, die sich nicht auf Vermögenswerte beziehen. |
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Zwischenbericht (IAS 34.4) |
Ein Zwischenbericht ist ein Finanzbericht, der einen
vollständigen Abschluß (wie in IAS 1, Darstellung des Abschlusses,
beschrieben) oder einen verkürzten Abschluß (wie in diesem Standard
beschrieben) für eine Zwischenberichtsperiode enthält. |
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Zwischenberichtsperiode (IAS
34.4) |
Eine Zwischenberichtsperiode ist eine
Finanzberichtsperiode, die kürzer als ein gesamtes Geschäftsjahr ist. |