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           IAS/IFRS Glossar (Bergriffe/Definitionen zu den IAS/IFRS)

 

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  A
   
 
Abschlusses, Bestandteile des (IAS 1.7)

Ein vollständiger Abschluß enthält die folgenden Bestandteile:

  • Bilanz; Gewinn- und Verlustrechnung;

  • eine Aufstellung, die entweder sämtliche Veränderungen des Eigenkapitals oder Veränderungen des Eigenkapitals, die nicht durch Kapitaltransaktionen mit Eigentümern und Ausschüttungen an Eigentümer entstehen, darstellt;

  •  Kapitalflußrechnung

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  • erläuternde Anhangangaben.

Abschreibung (Amortisation) (IAS 36.5, 38.7) Abschreibung (Amortisation) ist die systematische Verteilung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswertes über dessen Nutzungsdauer.
Abschreibung, planmäßige (IAS 16.6) Planmäßige Abschreibung ist die systematische Verteilung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswertes über dessen Nutzungsdauer.
Abschreibungsvolumen (IAS 16.6, 36.5, 38.7) Das Abschreibungsvolumen umfaßt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögenswertes oder eines anderen Betrags, der an Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Abschluß angesetzt worden ist, abzüglich seines Restwertes.
Accounting Advisory Committee Im Rahmen des EU-Endorsement-Prozesses hat die EU-Kommission einen Regelungsausschuß mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten (Accounting Advisory Committee) unter ihrem Vorsitz eingerichtet, der den Vorschlag der EFRAG hinsichtlich der Anerkennung der IFRS prüft und eine diesbezügliche Entscheidung trifft.
Aktiver Markt (IAS 36.6, 38.7, 41.8) Ein aktiver Markt ist ein Markt, der die nachstehenden Bedingungen kumulativ erfüllt:


(a) Die auf dem Markt gehandelten Produkte sind homogen;
(b) vertragswillige Käufer und Verkäufer können in der Regel jederzeit gefunden werden; und
(c) Preise stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie(n)  
Altersversorgungspläne (IAS 26.8) Altersversorgungspläne sind Vereinbarungen, durch die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Versorgungsleistungen bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt (entweder in Form einer Jahresrente oder in Form einer einmaligen Zahlung), sofern solche Versorgungsleistungen bzw. die vom Arbeitgeber dafür erbrachten Beiträge vor der Pensionierung der Mitarbeiter auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung oder auf Grund der betrieblichen Praxis bestimmt oder geschätzt werden können.
                                                         
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer  
Anhangangaben, erläuternde Als Bestandteil eines Abschlusses erfüllen die erläuternden Anhangangaben die von den speziellen Standards formulierten Angabepflichten. Zusammen mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bilden sie den Anhang eines Abschlusses.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 16.6, 38.7, 40.4) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind der zum Erwerb oder zur Herstellung eines Vermögenswertes entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbes oder der Herstellung.
Anschaffungskostenmethode (IAS 28.3) Die Anschaffungskostenmethode ist eine Bilanzierungsmethode, bei der die Anteile an einem Unternehmen mit den Anschaffungskosten angesetzt werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung erfaßt Erträge aus dem Anteilsbesitz nur soweit, wie der Anteilseigner Ausschüttungen aus den seit dem Zeitpunkt des Anteilserwerbs erwirtschafteten Periodenergebnissen des Beteiligungsunternehmens erhält.
Arbeitnehmer, andere langfristig fällige Leistungen an (IAS 19.7) Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer sind Leistungen an Arbeitnehmer (außer Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungen aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Kapitalbeteiligungsleistungen), die nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Berichtsperiode, in der die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wurde, in voller Höhe fällig werden.
Arbeitnehmer, kurzfristig fällige Leistungen an (IAS 19.7) Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer sind Leistungen des Unternehmens an Arbeitnehmer (außer Leistungen aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Kapitalbeteiligungsleistungen), die innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Berichtsperiode, in der die entsprechende Arbeitsleistung erbracht wurde, in voller Höhe fällig sind.
Arbeitnehmer, Leistungen an (IAS 19.7) Leistungen an Arbeitnehmer sind alle Formen von Vergütung, die ein Unternehmen im Austausch für die von Arbeitnehmern erbrachte Arbeitsleistung gewährt.
   
Arbeitsverhältnisses, Leistungen aus Anlaß der Beendigung des
(IAS 19.7)
Leistungen aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind zu zahlende Leistungen an Arbeitnehmer, die daraus resultieren, daß entweder:

(a) ein Unternehmen die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eines Arbeitnehmers vor dem regulären Pensionierungszeitpunkt beschlossen hat; oder

(b) ein Arbeitnehmer im Austausch für diese Leistungen freiwillig seiner Freisetzung zugestimmt hat.

Asset (Vermögenswert)

 

Assets sind in den IAS/IFRS Vermögensgegenstände. Als Vermögenswert gilt  nur ein in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehendes Nutzenpotential. Das heißt, es wird von ihm ein künftiger Nutzen in Form eines Zuflusses von Zahlungsmitteln erwartet (F.53). In der Bilanz anzusetzen ist der Vermögenswert, wenn es wahrscheinlich ist, daß der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und wenn seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ein anderer Wert verläßlich ermittelt werden können (F.89). Der Vermögensbegriff ist also wesentlich weiter gefaßt als es im deutschen Recht der Fall ist. Daher gehören alle ökonomischen Ressourcen zu den Assets, auch diejenigen, die nach deutschem Recht nicht bilanzierungsfähig wären wie z.B. manche immateriellen Vermögensgegenstände (Intangible Assets). Auch Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen können zu Assets werden.
Aufwand (IAS RK.70 (b)) Aufwendungen stellen eine Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Abflüssen oder Verminderung von Vermögenswerten oder einer Erhöhung von Schulden dar, die zur einer Abnahme des Eigenkapitals führen, welche nicht auf Ausschüttungen an die Anteilseigner zurückzuführen ist.
Aufzugebender Geschäftsbereich  
Ausländischer Geschäftsbetrieb  
B                                                       
Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen, versicherungsmathematischer (IAS 26.8) Der versicherungsmathematische Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen ist der Barwert der künftig zu erwartenden Versorgungszahlungen des Altersversorgungsplanes an aktive und bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer, soweit diese der bereits geleisteten Dienstzeit als erdient zuzurechnen sind.
Basel II

1988 legte der Baseler Ausschuß für Bankaufsicht (i.e. Vertreter der Zentralbanken und der nationalen Aufsichtsbehörden der führenden Industrieländer) mit Basel I Eigenkapitalrichtlinien in Abhängigkeit von vergebenen Krediten für Banken fest. Basel II (beschlossen zum 4. Quartal 2003, geltend ab 1.1.2007) erweitert diese Richtlinien. Berücksichtigt bei der Absicherung mit Eigenkapital der Banken werden in Basel II auch die individuellen Ausfallrisiken von Krediten an Bankkunden sowie sog. operative Risiken der Banken (z.B. IT-Ausfall, Naturkatastrophen). Außerdem werden die aufsichtlichen Prüfungsverfahren und die Transparenz des bankseitigen Risikomanagements erweitert.

Basel II hat Auswirkungen sowohl auf die Anwendungssysteme in Banken (z.B. sind Ratingverfahren einzuführen oder extern in Anspruch zu nehmen) als auch auf die Anwendungssysteme bei Kreditnehmern (umfassende IT-gestützte Berichterstattung an die kreditgebende Bank). Abhängig vom individuellen Ausfallrisiko haben letztere auch mit ungünstigeren Kreditkonditionen zu rechnen.

Bedingte Mietzahlung  
Belastender Vertrag
 
 
   
Berichtspflichtiges Segment  
Beherrschung (IAS 22.8, 27.6, 28.3, 31.2) Beherrschung ist die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens (bzw. einer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit) zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeiten Nutzen zu ziehen.
Beihilfen der öffentlichen Hand (IAS 20.3)

Beihilfen der öffentlichen Hand sind Maßnahmen der öffentlichen Hand, die dazu bestimmt sind, einem Unternehmen oder einer Reihe von Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil zu gewähren. Beihilfen der öffentlichen Hand im Sinne dieses Standards umfassen keine indirekt bereitgestellten Vorteile auf Grund von Fördermaßnahmen, die auf die allgemeinen Wirtschaftsbedingungen Einfluß nehmen, wie beispielsweise die Bereitstellung von Infrastruktur in Entwicklungsgebieten oder die Auferlegung von Handelsbeschränkungen für Wettbewerber.

Berichtswährung (IAS 21.7) Die Berichtswährung ist die Währung, in welcher der Abschluß aufgestellt wird.
Bezugsrechte (IAS 33.6) Optionsrechte oder Bezugsrechte sind Finanzinstrumente, welche ihrem Inhaber ein Recht zum Kauf von Stammaktien zusichern.
Bilanz Als Bestandteil eines Abschlusses stellt die Bilanz zu einem Zeitpunkt Vermögenswerte und Schulden gegenüber. Als Residualgröße ergibt sich das Eigenkapital. Sie ist lediglich ein Teil des Jahresabschluß.
                                                         
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (IAS 8.6) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind alle Grundsätze, Grundlagen, Konventionen, Regeln und Verfahren, die ein Unternehmen bei der Aufstellung und Darstellung seiner Abschlüsse anwendet.
Bilanzstichtag, Ereignisse nach dem (IAS 10.2) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind vorteilhafte oder nachteilige Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eintreten, an dem der Abschluß zur Veröffentlichung freigegeben wird. Es wird dabei zwischen zwei Arten von Ereignissen unterschieden:


(a) Ereignisse, die weitere substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben (berücksichtigungspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag); und

(b) Ereignisse, die Gegebenheiten anzeigen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind (nicht zu berücksichtigende Ereignisse).

Biologischer Vermögenswert (IAS 41.5) Ein biologischer Vermögenswert ist ein lebendes Tier oder eine lebende Pflanze.
Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis  
Buchwert (IAS 16.6, 36.5, 38.7, 40.4, 41.8) Der Buchwert ist der Betrag, mit dem ein Vermögenswert in der Bilanz nach Abzug aller kumulierten Abschreibungen (Amortisationen) und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt wird.
C                                                       
Carrying amount ist der Zeitwert eines Vermögensgegenstandes nach Berücksichtigung der Abschreibung, also der Bilanzwert des Gegenstandes (IAS 16.6; 36.5).
   
Cash gesetzliche Zahlungsmittel, bewertet zum Nominalwert, sowie bargeldgleiche, also höchstliquide Kautionen und Pfandbeträge (IAS 7.6).
   
Cash equivalents sind kurzfristige, hochliquide, jederzeit in Geld konvertierbare Forderungen, deren Summe und Fälligkeit dem Grund, der Höhe und dem Zeitpunkt nach genau bekannt und keinem signifikanten Risiko unterworfen sind (IAS 7.6).
   
Cashflows (IAS 7.6) Cashflows sind Zuflüsse und Abflüsse von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.
   
Cash-Generation Unit (IAS 36.5) Werden durch einzelne Assets keine unmittelbaren Zahlungsströme erzeugt, ist eine sogenannte "cash-generation unit" zu bilden. Eine cash-generation unit ist die kleinste erkennbare Gruppe von assets, durch die Einzahlungen generiert werden, die überwiegend unabhängig von den Einzahlungen anderer asets sind.
Chief Executive Als Vorsitzender des IASB ist der Chief Executive auch Geschäftsführer der IASCF und trägt damit die Verwaltungsverantwortung für den in London fest angestallten Mitarbeiterstab der Stiftung.
   
Closing Rate ist der am Bilanzstichtag festgestellte Kurs einer Fremdwährung (IAS 21.7).
   
Cost ist generell im Rahmen des begrifflichen Systems der IAS nur der Betrag an Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln, der zum Erwerb eines Vermögensgegenstandes zum Zeitpunkt des Erwerbes erforderlich ist (IAS 16.6). Der „Kostenbegriff“ der IAS ist daher eigentlich ein Zahlungsbegriff und hat nichts mit der deutschen Abgrenzung zwischen Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten zu tun. Die IAS sind daher als Basis für eine Kosten- und Leistungsrechnung untauglich.
Cost of Disposal ist der negative Schrottwert eines Vermögensgegenstandes, also die direkt dem Gegenstand zurechenbaren Entsorgungskosten, ausschließlich Finanzierung und Einkommensteuer (IAS 36.5).
D                                                       
Darlehen, erlaßbare (IAS 20.3) Erlaßbare Darlehen sind Darlehen, die der Darlehensgeber mit der Zusage gewährt, die Rückzahlung unter bestimmten im Voraus festgelegten Bedingungen zu erlassen.
 
Dem Leasingverhältnis zugrunde liegender Zinssatz  
Dienstzeitaufwand, laufender (IAS 19.7) Laufender Dienstzeitaufwand bezeichnet den Anstieg des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung, der auf die von Arbeitnehmern in der Berichtsperiode erbrachte Arbeitsleistung entfällt.
Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnender (IAS 19.7) Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand ist der Anstieg des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung, die auf eine Arbeitsleistung vorangegangener Perioden entfällt, auf Grund der in der Berichtsperiode erfolgten Einführung oder Änderung eines Planes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anderer langfristig fälliger Leistungen an Arbeitnehmer. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand kann sowohl positiv (sofern Leistungen neu eingeführt oder verbessert werden) als auch negativ (im Falle der Kürzung bestehender Leistungen) ausfallen.
Differenzen, temporäre (IAS 12.5) Temporäre Differenzen sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Bilanz und seinem Steuerwert.
Temporäre Differenzen können entweder:


(a) zu versteuernde temporäre Differenzen sein, die temporäre Unterschiede darstellen, die zu steuerpflichtigen Beträgen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (steuerlichen Verlustes) zukünftiger Perioden führen, wenn der Buchwert des Vermögenswertes realisiert oder der Schuld erfüllt wird; oder

(b) abzugsfähige temporäre Differenzen sein, die temporäre Unterschiede darstellen, die zu Beträgen führen, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Ergebnisses (steuerlichen Verlustes) zukünftiger Perioden abzugsfähig sind, wenn der Buchwert des Vermögenswertes realisiert oder eine Schuld erfüllt wird.

E                                                     
EFRAG Im Rahmen des EU-Endorsementprozesses hat die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) als private Expertengruppe eingesetzt, um die IFRS zu prüfen und eine Anerkennung bzw. Nicht-Anerkennung vorzuschlagen.
Eigenkapital (IAS RK. 49 (c))

 

Eigenkapital ist der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens
Eigenkapital, Veränderungen des

 

Als Bestandteil eines Abschlusses stellt die Eigenkapitalveränderungsrechnung zumindest alle Änderungen des Eigenkapitals, die nicht durch Kapitaltransaktionen mit Eigentümern und Ausschüttungen an Eigentümer entstehen, für die Berichtsperiode dar. Alternativ kann sie auch sämtliche Eigenkapitalveränderungen für die Berichtsperiode darstellen.
Eigenkapitalinstrument (IAS 33.9) Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet.
Einfluß, maßgeblicher (IAS 28.3, 31.2)

 

Maßgeblicher Einfluß ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens (bzw. der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit) mitzuwirken, ohne diese Entscheidungsprozesse beherrschen zu können.
Endorsement Der Endoresement-Prozess
Wenn das IASB einen IFRS verabschiedet hat, wird er von der EU einem formellen Anerkennungsverfahren (Endorsement Mechanism) unterzogen. Nur diejenigen Standards, die in diesem Verfahren anerkannt (endorsed) werden, können auf der Grundlage der EU-Verordnung von den betroffenen Unternehmen angewendet werden.
Entwicklung (IAS 38.7) Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen. Die Entwicklung findet dabei vor Aufnahme der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt.
Equity Die Differenz zwischen dem Wert der Assets und den Liabilities heißt auch Equity (the residual interest in the assets of the enterprise after deducting all its liabilities), was in etwa dem deutschen Reinvermögensbegriff entspricht.
   
Equity-Methode (IAS 28.3, 31.2)

 

Die Equity-Methode ist eine Bilanzierungsmethode, bei der die Anteile an einem Unternehmen (oder einer gemeinschaftlich geführten Einheit) zunächst mit den Anschaffungskosten gebucht werden und in der Folge entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am sich ändernden Reinvermögen des Beteiligungsunternehmens berichtigt werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt den Anteil des Anteilseigners (bzw. des Partnerunternehmens) am Erfolg des Beteiligungsunternehmens (bzw. der gemeinschaftlich geführten Einheit).
                                                         
Ereignis, verpflichtendes (IAS 37.10)

 

Ein verpflichtendes Ereignis ist ein Ereignis, das eine rechtliche oder faktische Verpflichtung schafft, auf Grund derer das Unternehmen keine realistische Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung hat.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag  
Ergebnis, zu versteuerndes (IAS 12.5) Das zu versteuernde Ergebnis (der steuerliche Verlust) ist das (der) nach den steuerlichen Vorschriften ermittelte Ergebnis (Verlust) der Periode, auf Grund dessen die Ertragsteuern zahlbar (erstattungsfähig) sind.
Erfolgsbezogene Zuwendungen  
Ernte (IAS 41.5) Ernte ist die Abtrennung des Erzeugnisses von dem biologischen Vermögenswert oder das Ende der Lebensprozesse eines biologischen Vermögenswertes.
Ertrag (IAS 18.7) Ertrag ist der aus der gewöhnlichen Tätigkeit eines Unternehmens resultierende Bruttozufluß wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode, der zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt, soweit er nicht aus Einlagen der Anteilseigner stammt.
                                                         
Erträge aus Planvermögen                
Ertragsteuern, tatsächliche (IAS 12.5) Die tatsächlichen Ertragsteuern sind der Betrag der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern, der aus dem zu versteuernden Einkommen (steuerlichen Verlust) der Periode resultiert.
Erwerbszeitpunkt (IAS 22.8) Der Erwerbszeitpunkt ist der Tag, an dem die Beherrschung über das Reinvermögen und die Geschäftstätigkeit des erworbenen Unternehmens tatsächlich auf den Erwerber übergeht.
Erzeugnis, landwirtschaftliches (IAS 41.5) Landwirtschaftliches Erzeugnis ist die Frucht der biologischen Vermögenswerte des Unternehmens.
Eventualforderung (IAS 37.10) Eine Eventualforderung ist ein möglicher Vermögenswert, der aus vergangenen Ereignissen resultiert und dessen Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen.
Eventualschuld (IAS 37.10) Eine Eventualschuld ist:
(a) eine mögliche Verpflichtung, die aus vergangenen Ereignissen resultiert und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder (b) eine gegenwärtige Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfaßt wird, weil:


(1) ein Abfluß von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist, oder

(2) die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verläßlich geschätzt werden kann.

   
Exposure Draft Ein Exposure Draft (ED) ist ein Vorentwurf eines IFRS. Er wird vom IASB mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet und veröffentlicht und kann von der interessierten Öffentlichkeit in einer festgelegten Frist kommentiert werden.
   
F                                                        
Fair value ist der zwischen sachkundigen Vertragsparteien erzielbare Verkaufspreis eines Vermögensgegenstandes (IAS 16.6). Diese Definition ist weitgehend mit der des Net selling price identisch. Im Zusammenhang mit dem Konzernrechnungswesen ist Fair value der Wert, zu dem ein Vermögensgegenstand unter sachkundigen Vertragsparteien ausgetauscht oder eine Verbindlichkeit erfüllt werden könnte (IAS 22.8). Dies kann ein anderer Wert sein, weil hier nur die konzerninterne Verrechnung gemeint ist. Praktisch identisch ist auch die entsprechende Definition in IAS 21.7 bezüglich der Fremdwährungsverbindlichkeiten, in IAS 18.7 bezüglich der Erträge, in IAS 19.7 bezüglich der Leistungen an Arbeitnehmer und in IAS 20.3 bezüglich der Subventionen.
   
Fehler, grundlegende (IAS 8.6) Grundlegende Fehler sind in der aktuellen Berichtsperiode entdeckte Fehler, die so bedeutend sind, daß die Abschlüsse einer oder mehrerer früherer Perioden zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung nicht mehr als verläßlich angesehen werden können.
   
Fertigungsaufträge (IAS 11.3)

 

Ein Fertigungsauftrag ist ein Vertrag über die kundenspezifische Fertigung einzelner Gegenstände oder einer Anzahl von Gegenständen, die hinsichtlich Design, Technologie und Funktion oder hinsichtlich ihrer Verwendung aufeinander abgestimmt oder voneinander abhängig sind.
   
Festpreisvertrag (IAS 11.3) Ein Festpreisvertrag ist ein Fertigungsauftrag, für den der Auftragnehmer einen festen Preis bzw. einen festgelegten Preis pro Outputeinheit vereinbart, wobei diese an eine Preisgleitklausel gekoppelt sein können.
Finanzertrag, noch nicht realisierter (IAS 17.3) Der noch nicht realisierte Finanzertrag bezeichnet die Differenz zwischen:
  • (a) der Summe der Mindestleasingzahlungen in ein Finanzierungsleasing aus Sicht des Leasinggebers und jeglichem, dem Leasinggeber zuzurechnenden nicht garantierten Restwert; und
  • (b) dem Barwert von (a) zum Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zu Grunde liegt.
Finanzierungsleasing (IAS 17.3) Ein Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Vermögenswertes übertragen werden. Dabei kann letztendlich das Eigentumsrecht übertragen werden oder nicht.
   
Finanzierungstätigkeiten (IAS 7.6) Finanzierungstätigkeiten sind Aktivitäten, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzung der Eigenkapitalposten und der Ausleihungen des Unternehmens auswirken.
Finanzinstrument (IAS 33.9) Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern, der gleichzeitig bei dem einen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem Anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
   
Fondsfinanzierung (IAS 26.8)

 

Fondsfinanzierung ist der Vermögenstransfer vom Arbeitgeber zu einer vom Unternehmen getrennten Einheit (einem Fonds), um die Erfüllung künftiger Verpflichtungen zur Zahlung von Altersversorgungsleistungen sicherzustellen.
   
Forschung (IAS 38.7) Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen.
Fremdkapitalkosten (IAS 23.4) Fremdkapitalkosten sind Zinsen und weitere im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital angefallene Kosten eines Unternehmens.
Fremdwährung (IAS 21.7) Eine Fremdwährung ist jede andere Währung außer der Berichtswährung des berichtenden Unternehmens.
   
Führung, gemeinschaftliche (IAS 31.2) Gemeinschaftliche Führung ist die vereinbarte Teilhabe an der Führung einer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit.
   
G                                                       
Garantierter Restwert  
   
Gemeinschaftliche Führung  
   
Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber  
   
Gemeinschaftliche Vermögenswerte  
   
General Standard Der General Standard ist das Segment mit den gesetzlichen Mindestanforderungen des Amtlichen Marktes oder Geregelten Marktes. Geeignet ist der General Standard für Unternehmen, die nationale Investoren ansprechen und sich für ein kostengünstiges Listing entscheiden.
   
Geografisches Segment  
   
Geschäftsbereich, aufzugebender (IAS 35.2) Ein aufzugebender Geschäftsbereich ist ein Bestandteil eines Unternehmens,
den das Unternehmen im Rahmen eines einzelnen Plans:
  • im Wesentlichen in seiner Gesamtheit veräußert, beispielsweise durch Verkauf des Bestandteils in einer einzigen Transaktion, durch Entflechtung oder durch Ausgliederung und Überführung des Bestandteils in das Eigentum der Anteilseigner des Unternehmens;
  • stückweise veräußert, wie zum Beispiel durch den Verkauf einzelner Vermögenswerte des Bestandteils bzw. die Tilgung einzelner Schulden des Bestandteils; oder
  • einstellt;
  • der einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt; und
  • der betrieblich und für die Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzt werden kann.
   
Geschäftsbetrieb, ausländischer (IAS 21.7) Ein ausländischer Geschäftsbetrieb ist ein Tochterunternehmen, ein assoziiertes Unternehmen, ein Joint Venture oder eine Niederlassung des berichtenden Unternehmens, dessen Geschäftstätigkeit in einem anderen Land angesiedelt ist oder sich auf ein anderes Land als das Land des berichtenden Unternehmens erstreckt.
   
Geschäftssegment (IAS 14.9)                 Ein Geschäftssegment ist eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die ein individuelles Produkt oder eine Dienstleistung oder eine Gruppe ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen erstellt oder erbringt und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von denen anderer Geschäftssegmente unterscheiden. Faktoren, die bei der Bestimmung zu berücksichtigen sind, ob Produkte und Dienstleistungen zusammenhängen, beinhalten:


(a) die Art der Produkte und Dienstleistungen;
(b) die Art der Produktionsprozesse;
(c) die Art oder Gruppe der Kunden für die Produkte und Dienstleistungen;
(d) die angewandten Methoden des Vertriebs oder der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen und;
(e) falls anwendbar, die Art des gewöhnlichen Umfeldes, beispielsweise Bankwesen, Versicherungswesen oder öffentliche Versorgungsbetriebe.

   
Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
(IAS 24.5)
Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen - die Übertragung von Ressourcen oder Verpflichtungen zwischen wirtschaftlich nahe stehenden Unternehmen und Personen, unabhängig davon, ob ein Preis berechnet wird.
   
Gesellschafter (IAS 31.2)

 

Ein Gesellschafter bezeichnet einen Partner an einem Joint Venture, welcher keinen Anteil an der gemeinschaftlichen Führung dieses Joint Ventures hat.
   
Gewinn- und Verlustrechnung Als Bestandteil eines Abschlusses stellt die Gewinn- und Verlustrechnung Erträge und Aufwendungen einer Berichtsperiode gegenüber. Als Residualgröße ergibt sich das Periodenergebnis. Die GuV kann nach dem Gemeinkosten- oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden.
   
Gewinne und Verluste, versicherungsmathematische (IAS 19.7)

 

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bestehen aus:
(a) erfahrungsbedingten Anpassungen (die Auswirkungen der Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung); und
(b) Auswirkungen von Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen.
   
Gewöhnliche Tätigkeiten  
                                                           
Goodwill, originärer Selbstgeschaffener, nicht bilanziell erfaßter Teil des Unternehmenswertes, der sich i.d.R. über die Differenz von Ertragswert bzw. Discounted Cash Flow bzw. Marktwert und bilanziellem Eigenkapital des Unternehmens zu Marktwerten berechnet.
   
Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmer  
   
Grundlegende Fehler  
   
H                                                       
Handelsrechtliches Periodenergebnis (vor Ertragsteuern)  
   
I                                                         
IAS Die International Accounting Standards (IAS) sind vom IASC von 1973 bis 2000 entwickelt und herausgegeben worden. Solange sie nicht im Einzelfall aufgehoben wurden, sind sie auch heute noch im vollen Umfang gültig. Seit einer 2003 vorgenommenen Überarbeitung von IAS 1 werden die alten IAS unter dem Oberbegriff der IFRS geführt. Vorhandene Standards werden unter der bezeichnung IAs weiterentwickelt,  neue Standards unter der Bezeichnung IFRS.
   
IASB Das International Accounting Standards Board (IASB) ist ein in London ansässiges internationales Rechnungslegungsgremium, das globale Rechnungslegungsstandards (IFRS) entwickelt und veröffentlicht, auf deren weltweite Akzeptanz und Einhaltung hinwirkt und sich um die Harmonisierung nationaler Rechnungslegungsstandards bemüht.
   
IASC Das International Accounting Standards Committee (IASC) ist das Vorgänger-Rechnungslegungsgremium des IASB. Formal existiert es allerdings als Gesamtorganisation in Stiftungsform weiter (IASCF) und bietet heute der Facharbeit des IASB den rechtlichen Rahmen sowie die erforderliche finanzielle und organisatorische Unterstützung.
   
IASCF Die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) bezeichnet das als Stiftung organisierte Gesamtgebilde, das dem IASB den rechtlichen Rahmen sowie die erforderliche finanzielle und organisatorische Unterstützung bietet.
   
IFAC Die International Federation of Accountants (IFAC) ist die internationale Vereinigung von Abschlußprüfern.

 

 

                                                          
IFRIC Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) ist ein zwölf Mitglieder umfassendes Gremium in der IASCF, das sich auf Geheiß des IASB mit der konkreten Anwendung auslegungsbedürftiger Rechnungslegungsstandards beschäftigt und hierzu Interpretationen entwickelt.
   
IFRIC-Interpretationen

 

Die IFRIC-Interpretationen sind vom IFRIC entwickelte und vom IASB verabschiedete Interpretationen zu konkreten Auslegungsfragen der IFRS.
   
IFRS Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind die vom IASB entwickelten und herausgegebenen Rechnungslegungsstandards. Neben den eigentlichen IFRS werden unter dem Begriff der IFRS auch die noch gültigen IAS sowie die Interpretationen des IFRIC und der SIC subsumiert.
   
Immaterieller Vermögenswert  
   
Immobilie, als Finanzinvestition gehaltene (IAS 40.4) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude - oder Teile von Gebäuden - oder beides), die (vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses) zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht:
(a) zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke; oder
(b) zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
                                                           

Immobilien, vom Eigentümer selbst genutzte (IAS 40.4)

Vom Eigentümer selbst genutzte Immobilien sind Immobilien, die (vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses) zum Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden.
   

Impairment loss

 

ist der Betrag, um welchen der Zeitwert (Carrying amount) eines Vermögensgegenstandes seinen recoverable amount übersteigt (IAS 36.5).

   
Imparitätsprinzip Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil), der aus dem übergeordneten Grundsatz der Vorsicht abgeleitet wird und das Realisationsprinzip einschränkt. Nach dem Imparitätsprinzip sind Verluste auch dann zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht realisiert sind, jedoch bereits am Bilanzstichtag sich abzeichnen. Damit werden also Verluste und Gewinne in zeitlicher Hinsicht unterschiedlich (imparitätisch) behandelt, da Gewinne nach dem Realisationsprinzip erst dann auszuweisen sind, wenn sie realisiert sind. Das Imparitätsprinzip wird in zwei Unterprinzipien gegliedert:
  • das Prinzip der verlustfreien Bewertung (Niederstwertprinzip), nach dem Wertminderungen der Aktiva durch Abschreibungen zu antizipieren sind und
  • das Prinzip der finanziellen Vorsorge, wonach Rückstellungen für drohende Verluste und für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden müssen.
   
Interessenzusammenführung (IAS 22.8) Eine Interessenzusammenführung ist eine Form des Unternehmenszusammenschlusses, bei dem die Anteilseigner der sich zusammenschließenden Unternehmen gemeinsam das gesamte, oder nahezu das gesamte, Reinvermögen und die Geschäftstätigkeit der zusammengeschlossenen Einheit beherrschen, um auf Dauer gemeinsam Risiken und Nutzen der gemeinsamen Unternehmenstätigkeit zu tragen, ohne daß eines der beteiligten Unternehmen als Erwerber qualifiziert werden kann.
   
International Accounting Standards  
   
International Accounting Standards Board  
   
International Accounting Standards Committee  
   
International Accounting Standards Committee Foundation  
                                                           
International Federation of Accountants  
   
International Financial Reporting Interpretations Committee  
   
International Financial Reporting Standards  
   
International Organization of Securities Commissions  
   
Investitionstätigkeiten (IAS 7.6) Investitionstätigkeiten sind der Erwerb und die Veräußerung langfristiger Vermögenswerte und sonstiger Finanzinvestitionen, die nicht zu den Zahlungs-mitteläquivalenten gehören.
   
IOSCO Die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) ist die internationale Vereinigung nationaler Börsenaufsichtsbehörden.
   
J                                                        
Joint Venture (IAS 31.2)

 

Ein Joint Venture ist eine vertragliche Vereinbarung, in der zwei oder mehr Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt.
   
K                                                     
Kapitalbeteiligungsleistungen (IAS 19.7)

 

Kapitalbeteiligungsleistungen sind Leistungen an Arbeitnehmer, bei denen:


(a) Arbeitnehmer entweder einen Anspruch auf Eigenkapitalinstrumente haben, die vom Unternehmen (oder dessen Mutterunternehmen) ausgegeben wurden; oder


(b) der Betrag der Verpflichtung des Unternehmens gegenüber seinen Arbeitnehmern vom künftigen Preis der von dem Unternehmen ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente abhängt.

   
Kapitalbeteiligungsleistungen, Pläne für (IAS 19.7)

 

Pläne für Kapitalbeteiligungsleistungen sind formelle oder informelle Vereinbarungen, durch die ein Unternehmen Kapitalbeteiligungsleistungen an einen oder mehrere Arbeitnehmer gewährt.
Kapitalflußrechnung (IAS 7.10) Als Bestandteil eines Abschlusses stellt die Kapitalflußrechnung die Cashflows einer Berichtsperiode dar. Hierbei werden diese nach betrieblichen Tätigkeiten, Investitions- und Finanzierungstätigkeiten klassifiziert.
Konzern (IAS 27.6) Ein Konzern ist ein Mutterunternehmen sowie alle seine Tochterunternehmen.
Konzernabschluß (IAS 27.6) Ein Konzernabschluß ist der Abschluß eines Konzerns, der die Konzernunternehmen so darstellt, als ob es sich bei ihnen um ein einziges Unternehmen handelt.
Kostenzuschlagsvertrag (IAS 11.3) Ein Kostenzuschlagsvertrag ist ein Fertigungsauftrag, bei dem der Auftragnehmer abrechenbare oder anderweitig festgelegte Kosten zuzüglich eines vereinbarten Prozentsatzes dieser Kosten oder ein festes Entgelt vergütet bekommt.
                                                          
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer  
L                                                        
Landwirtschaftliches Erzeugnis  
Landwirtschaftliche Tätigkeit  
Latente Steueransprüche  
Latente Steuerschulden  
Laufender Dienstzeitaufwand  
Laufzeit des Leasingverhältnisses  
Leasingnehmer, Grenzfremdkapitalzinssatz des (IAS 17.3) Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers ist derjenige Zinssatz, den der Leasingnehmer bei einem vergleichbaren Leasingverhältnis zahlen müßte, oder, wenn dieser nicht ermittelt werden kann, derjenige Zinssatz, den der Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses vereinbaren müßte, wenn er für den Kauf des Vermögenswertes Fremdkapital für die gleiche Dauer und mit der gleichen Sicherheit aufnehmen würde.
                                                          
Leasingverhältnis (IAS 17.3) Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum überträgt.
Leasingverhältnis zugrunde liegender Zinssatz, dem  
Leasingverhältnis, Beginn des (IAS 17.3) Als Beginn des Leasingverhältnisses gilt der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte: der Tag der Leasingvereinbarung oder der Tag, an dem sich die Vertragsparteien über die wesentlichen Bestimmungen der Leasingvereinbarung geeinigt haben.
Leasingverhältnis, Bruttoinvestition in das (IAS 17.3) Die Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis ist die Summe der Mindestleasingzahlungen in ein Finanzierungsleasing aus Sicht des Leasinggebers und jeglichem, dem Leasinggeber zuzurechnenden nicht garantierten Restwert.
Leasingverhältnis, Laufzeit des (IAS 17.3) Die Laufzeit des Leasingverhältnisses umfaßt die unkündbare Zeitperiode, für die sich der Leasingnehmer vertraglich verpflichtet hat, den Vermögenswert zu mieten, sowie weitere Zeiträume, für die der Leasingnehmer mit oder ohne weitere Zahlungen eine Option ausüben kann, wenn zu Beginn des Leasingverhältnisses die Inanspruchnahme der Option durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist.
Leasingverhältnis, Nettoinvestition in das (IAS 17.3)

 

Die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis ist die Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis abzüglich des noch nicht realisierten Finanzertrages.

 

 

                                                           
Leasingverhältnis, Operating                  
Leasingverhältnis, unkündbares (IAS 17.3) Ein unkündbares Leasingverhältnis ist ein Leasingverhältnis, das nur aufgelöst werden kann, wenn:


(a) ein unwahrscheinliches Ereignis eintritt;
(b) der Leasinggeber seine Einwilligung dazu gibt;
(c) der Leasingnehmer mit demselben Leasinggeber ein neues Leasingverhältnis über denselben oder einen entsprechenden Vermögenswert eingeht; oder
(d) durch den Leasingnehmer ein derartiger zusätzlicher Betrag zu zahlen ist, daß schon bei Vertragsbeginn die Fortführung des Leasingverhältnisses hinreichend sicher ist.

Leistungen an Arbeitnehmer  
Leistungen an Arbeitnehmer, andere langfristig fällige  
Leistungen an Arbeitnehmer, kurzfristig fällige  
                                                           
Leistungen aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses  
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Pläne für
(IAS 19.7)
Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind formelle oder informelle Vereinbarungen, durch die ein Unternehmen einem oder mehreren Arbeitnehmern Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt.
Leistungen, unverfallbare (IAS 19.7) Unverfallbare Leistungen sind Leistungen an Arbeitnehmer, deren Gewährung nicht vom künftigen Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses abhängt.
Leistungsorientierte Pläne  
Liability

Liabilities sind wirtschaftliche Verpflichtungen, die zu einem Resouscenabfluß führen und zuverlässig quantifizierbar sind (a present obligation of the enterprise arising from past events, the settlement of which is expected to result in an outflow from the enterprise of resources embodying economic benefits). Zwischen Verbindlichkeiten im deutschen Sinne und Rückstellungen wird dabei nicht unterschieden; nach Zeit und Höhe ungewisse Schulden sind den IAS jedoch als sogenannte provisions bekannt (IAS 37.10). Die Passivierung ungewisser Schulden ist jedoch wesentlich restriktiver gefaßt als es im HGB der Fall ist. Die Eventualverbindlichkeiten erscheinen als contingent liabilities (IAS 37.10) und sind ebenfalls darstellungspflichtig.

   
Liaison-Mitglieder

 

Sieben der zwölf Vollzeitmitglieder des IASB haben eine direkte formelle Verantwortung für die Liaison mit bestimmten nationalen Rechnungslegungsgremien.
M                                                       
Maßgeblicher Einfluß  
Mietzahlung, bedingte (IAS 17.3) Eine bedingte Mietzahlung ist der Teil der Leasingzahlungen in einem Leasingverhältnis, der im Betrag nicht festgelegt ist, sondern von einem anderen Faktor als allein dem Zeitablauf abhängt (beispielsweise Verkaufsquote, Nutzungsintensität, Preisindizes, Marktzinssätze).
Minderheitsanteil (IAS 22.8, 27.6)

 

Der Minderheitsanteil ist der Teil des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit und des Reinvermögens eines Tochterunternehmens, der auf Anteile entfällt, die nicht direkt vom Mutterunternehmen oder nicht indirekt über andere Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen gehalten werden.
Mindestleasingzahlungen (IAS 17.3) Die Mindestleasingzahlungen sind diejenigen Zahlungen, welche der Leasingnehmer während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leisten hat oder zu denen er herangezogen werden kann, außer bedingte Mietzahlungen, Aufwand für Dienstleistungen und Steuern, die der Leasinggeber zu zahlen hat und die ihm erstattet werden, sowie:

(a) beim Leasingnehmer alle von ihm oder von einer mit ihm verbundenen Partei garantierten Beträge; oder

(b) beim Leasinggeber jegliche Restwerte, die ihm garantiert wurden, entweder:

(i) vom Leasingnehmer;
(ii) von einer mit dem Leasingnehmer verbundenen Partei; oder
(iii) von einer unabhängigen dritten Partei, die finanziell in der Lage ist, diese Garantie zu erfüllen.


Besitzt der Leasingnehmer allerdings für den Vermögenswert eine Kaufoption zu einem Preis, der erwartungsgemäß deutlich niedriger als der zum möglichen Optionsausübungszeitpunkt beizulegende Zeitwert ist, so daß bereits bei Leasingbeginn die Ausübung der Option hinreichend sicher ist, dann umfassen die Mindestleasingzahlungen die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu zahlenden Mindestraten sowie die für die Ausübung dieser Kaufoption erforderliche Zahlung.

Monetäre Posten (IAS 21.7) Monetäre Posten sind im Besitz befindliche Geldmittel, sowie Vermögenswerte und Schulden, für die das Unternehmen zu einem festen oder bestimmbaren Betrag Geld erhält oder Geld bezahlen muß.
Monetäre Vermögenswerte  
Mutterunternehmen (IAS 27.6) Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen mit einem oder mehreren Tochterunternehmen.
N                                                         
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
 
 
Nahe stehende Unternehmen und Personen  
Nahe stehende Unternehmen und Personen, Geschäftsvorfälle mit  
Net realizable value ist bei Vermögensgegenständen  des Umlaufvermögens und des Inventars der zu erwartende Verkaufspreis unter gewöhnlichen Geschäftsumständen abzüglich eventuell noch offener Kosten der Herstellung und der direkt mit dem Verkaufsprozeß verbundenen Kosten wie beispielsweise Provisionen (IAS 2.4). Der Begriff ist spezifisch für Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für Fertig- und Unfertigprodukte (Material) gedacht und unterscheidet sich insofern vom Net selling price.
   
Net selling price ist der erzielbare Einzelverkaufspreis für einen Vermögensgegenstand unter sachkundigen Vertragsparteien abzüglich der Entsorgungskosten (IAS 36.5). Hierbei denkt IAS 36 eher an den Verkauf von Anlagevermögensgegenständen; der Verkauf von Waren, Produkten usw. ist in IAS 2 mit dem net realizable value geregelt.
   
Nettoinvestition in das Leasingverhältnis  
Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbständige Teileinheit im Ausland
(IAS 21.7)
Eine Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbständige Teileinheit im Ausland ist der Anteil des berichtenden Unternehmens am Nettovermögen dieser Teileinheit.
Nettoveräußerungspreis (IAS 36.6) Der Nettoveräußerungspreis ist der Betrag, der durch den Verkauf eines Vermögenswertes in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte.
 
                                                        
Nettoveräußerungswert (IAS 2.6) Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Nicht garantierter Restwert  
Noch nicht realisierter Finanzertrag  
Nutzungsdauer (IAS 16.6, 36.6, 38.7) Die Nutzungsdauer ist entweder:
(a) die voraussichtliche Nutzungszeit des Vermögenswertes im Unternehmen; oder
(b) die voraussichtlich durch den Vermögenswert im Unternehmen zu erzielende Anzahl an Produktionseinheiten oder ähnlichen Maßgrößen.
Nutzungsdauer, wirtschaftliche (IAS 17.3) Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist entweder:
(a) der Zeitraum, in dem ein Vermögenswert voraussichtlich von einem oder mehreren Nutzern wirtschaftlich nutzbar ist; oder
(b) die voraussichtlich durch den Vermögenswert von einem oder mehreren Nutzern zu erzielende Anzahl an Produktionseinheiten oder ähnlichen Maßgrößen.
Nutzungswert (IAS 36.6) Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden.
O                                                       
Öffentliche Hand (IAS 20.3)

 

Öffentliche Hand bezieht sich auf Regierungsbehörden, Institutionen mit hoheitlichen Aufgaben und ähnliche Körperschaften, unabhängig davon, ob lokal, national oder international.
Öffentliche Hand, Zuwendungen der (IAS 20.3) Zuwendungen der öffentlichen Hand sind Beihilfen der öffentlichen Hand, die an ein Unternehmen durch Übertragung von Mitteln gewährt werden und die zum Ausgleich für die vergangene oder künftige Erfüllung bestimmter Bedingungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens dienen. Davon ausgeschlossen sind bestimmte Formen von Beihilfen der öffentlichen Hand, die sich nicht angemessen bewerten lassen, sowie Geschäfte mit der öffentlichen Hand, die von der normalen Tätigkeit des Unternehmens nicht unterschieden werden können (1).
(1) Siehe auch SIC-10: Beihilfen der öffentlichen Hand - Kein spezifischer Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten.
Operating-Leasingverhältnis (IAS 17.3) Ein Operating-Leasingverhältnis ist ein Leasingverhältnis, bei dem es sich nicht um ein Finanzierungsleasing handelt.
Optionsrechte (IAS 33.6) Optionsrechte oder Bezugsrechte sind Finanzinstrumente, welche ihrem Inhaber ein Recht zum Kauf von Stammaktien zusichern.
Originärer Goodwill  
P                                                       
Partnerunternehmen (IAS 31.2)

 

Ein Partnerunternehmen bezeichnet einen Partner an einem Joint Venture, der an der gemeinschaftlichen Führung des Joint Ventures beteiligt ist.
Periodenergebnis (vor Ertragsteuern), handelsrechtliches (IAS 12.5) Das handelsrechtliche Periodenergebnis (vor Ertragsteuern) ist das Periodenergebnis vor Abzug des Steueraufwandes.
Pläne für Kapitalbeteiligungsleistungen  
Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

 
Pläne mehrerer Arbeitgeber, gemeinschaftliche (IAS 19.7)

 

Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber sind beitragsorientierte (außer staatlichen Plänen) oder leistungsorientierte Pläne (außer staatlichen Plänen), bei denen:
(a) Vermögenswerte zusammengeführt werden, die von verschiedenen, nicht einer gemeinschaftlichen Beherrschung unterliegenden Unternehmen in den Plan eingebracht wurden; und
(b) diese Vermögenswerte zur Gewährung von Leistungen an Arbeitnehmer aus mehr als einem Unternehmen verwendet werden, ohne daß die Beitrags- und Leistungshöhe von dem Unternehmen, in dem die entsprechenden Arbeitnehmer beschäftigt sind, abhängen.
Pläne, beitragsorientierte (IAS 19.7) Beitragsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, falls der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen.

 

 

   
Pläne, leistungsorientierte (IAS 19.7) Leistungsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die nicht unter die Definition der beitragsorientierten Pläne fallen.
 
                                                          
Planmäßige Abschreibung (IAS 16.6) Planvermögen umfaßt:


(a) Vermögen, das durch einen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird; und
(b) qualifizierte Versicherungspolicen.

   
Planvermögen (IAS 19.7)  
   
Planvermögen, Erträge aus (IAS 19.7) Erträge aus Planvermögen sind Zinsen, Dividenden und sonstige Erlöse, die aus dem Planvermögen erwirtschaftet werden, einschließlich realisierter und nicht realisierter Wertsteigerungen oder Wertminderungen des Vermögens, abzüglich der Aufwendungen für die Verwaltung des Plans sowie etwaiger vom Plan zu entrichtender Steuern.
   
Posten, außerordentliche (IAS 8.6) Außerordentliche Posten sind Erträge oder Aufwendungen, die aus Ereignissen oder Geschäftsvorfällen entstehen, welche sich klar von der gewöhnlichen Tätigkeit des Unternehmens unterscheiden und von denen daher nicht anzunehmen ist, daß sie häufig oder regelmäßig wiederkehren.
   
Potenzielle Stammaktie  
   

Present value

 

ist der Gegenwartswert, also der abgezinste Wert einer zukünftigen Zahlungsverpflichtung. Der Begriff erscheint direkt in IAS 19.7 und wird indirekt bei der Bewertung verschiedener Gegenstände angewandt, etwa bei Value in use (IAS 36.5) oder beim Actuarial present value (IAS 26.8).
   
Prime Standard Der Prime Standard ist das Zulassungssegment für Unternehmen, die sich auch gegenüber internationalen Investoren positionieren wollen. Sie müssen über das Maß des General Standard hinaus, der die gesetzlichen Mindestanforderungen des Amtlichen Marktes oder Geregelten Marktes stellt, hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Die Zulassung zum Prime Standard ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Auswahlindizes DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX®.
   
Q                                                       
Qualifizierte Versicherungspolice  
   
Qualifizierter Vermögenswert  
   
Quotenkonsolidierung (IAS 31.2) Die Quotenkonsolidierung ist ein Verfahren der Rechnungslegung, bei dem der Anteil des Partnerunternehmens an allen Vermögenswerten, Schulden, den Erträgen und den Aufwendungen einer gemeinschaftlich geführten Einheit mit den entsprechenden Posten des Abschluß des Partnerunternehmens zusammengefaßt wird oder als gesonderter Posten im Abschluß des Partnerunternehmens ausgewiesen wird.
   
                                                      
Rechtliche Verpflichtung  
   
Recoverable Amount ist der für einen Vermögensgegenstand erzielbare Wert, jeweils der höhere Wert aus Marktwert und „Value in use“, d.h., Barwert aller erwarteten künftigen Zahlungsströme, die der Vermögensgegenstand vermittelt (IAS 36.5).
   
Regelungsausschuß Im Rahmen des EU-Endorsement-Prozesses hat die EU-Kommission einen Regelungsausschuß mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten (Accounting Advisory Committee) unter ihrem Vorsitz eingerichtet, der den Vorschlag der EFRAG hinsichtlich der Anerkennung der IFRS prüft und eine diesbezügliche Entscheidung trifft.
   
Restrukturierungsmaßnahme (IAS 37.10) Eine Restrukturierungsmaßnahme ist ein Programm, das vom Management geplant und kontrolliert wird und entweder
(a) das von dem Unternehmen abgedeckte Geschäftsfeld; oder
(b) die Art, in der dieses Geschäft durchgeführt wird; wesentlich verändert.
   
Restwert (IAS 16.6, 38.7) Der Restwert ist der Nettobetrag, den das Unternehmen am Ende der Nutzungsdauer nach Abzug des bei Abgang voraussichtlich anfallenden Aufwandes für den Vermögenswert erwartungsgemäß erzielt.
   
Restwert, garantierter (IAS 17.3) Der garantierte Restwert ist:
(a) im Fall des Leasingnehmers der Teil des Restwertes, der vom Leasingnehmer oder von einer Partei, die mit dem Leasingnehmer in Verbindung steht, garantiert wurde (der Betrag der Garantie ist der Höchstbetrag, der im Zweifelsfall zu zahlen ist); und
(b) im Fall des Leasinggebers der Teil des Restwertes, der vom Leasingnehmer oder einer dritten Partei garantiert wurde, die nicht mit dem Leasinggeber in Verbindung steht und die finanziell in der Lage ist, den Verpflichtungen der Garantie nachzukommen.
   
Restwert, nicht garantierter (IAS 17.3) Der nicht garantierte Restwert ist derjenige Teil des Restwertes des Leasinggegenstandes, dessen Realisierung durch den Leasinggeber nicht gesichert ist oder nur durch eine mit dem Leasinggeber verbundene Partei garantiert wird.
   
Rückstellung (IAS 37.10) Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiß ist.
   
S                                                       
SAC Das Standards Advisory Council (SAC) ist ein etwa 30 Mitglieder umfassendes Forum in der IASCF für die an der internationalen Finanzberichterstattung interessierten Organisationen und Einzelpersonen, das sich mehrmals im Jahr trifft, um das IASB und die Treuhänder bei wichtigen Entscheidungen und Projekten zu beraten.
   
Sachanlagen (IAS 16.6) Sachanlagen umfassen materielle Vermögenswerte,
(a) die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt; und die
(b) erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden.
   
Schuld (IAS 37.10, RK.49(b)) Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluß von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist.
   
SEC Die Securities and Exchange Commission (SEC) ist die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Bundesbehörde).
   
Securities and Exchange Commission  
   
Segment, berichtspflichtiges (IAS 14.9) Ein berichtspflichtiges Segment ist ein auf der Grundlage der vorangegangenen Definitionen bestimmtes Geschäftssegment oder ein geografisches Segment, für das Segmentinformationen gemäß diesem Standard anzugeben sind.
   
Segment, geografisches (IAS 14.9) Ein geografisches Segment ist eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die Produkte oder Dienstleistungen innerhalb eines spezifischen, wirtschaftlichen Umfeldes anbietet oder erbringt, und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von Teilaktivitäten, die in anderen wirtschaftlichen Umfeldern tätig sind, unterscheiden. Faktoren, die bei der Bestimmung von geografischen Segmenten zu beachten sind, umfassen:
(a) Gleichartigkeit der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen;
(b) Beziehungen zwischen Tätigkeiten in unterschiedlichen geografischen Regionen;
(c) Nähe der Tätigkeiten;
(d) spezielle Risiken, die mit den Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet einhergehen;
(e) Devisenbestimmungen; und
(f) das zugrunde liegende Kursänderungsrisiko.
                                                           
Segmentaufwendungen (IAS 14.16) Segmentaufwendungen sind Aufwendungen aus der betrieblichen Tätigkeit eines Segments, die dem Segment direkt zugeordnet werden können, und der relevante Teil an Aufwendungen, der auf einer vernünftigen Grundlage auf ein Segment verteilt werden kann, einschließlich der Aufwendungen, die sich auf Verkäufe an externe Kunden, und auf Transaktionen mit anderen Segmenten des gleichen Unternehmens beziehen. Segmentaufwendungen umfassen keine:


(a) außerordentlichen Posten;
(b) Zinsen, einschließlich der Zinsen, die aus Krediten oder Darlehen von anderen Segmenten entstehen, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im Wesentlichen finanzieller Art sind;
(c) Verluste aus Verkäufen von Finanzinvestitionen oder Verluste aus der Tilgung von Schulden, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im Wesentlichen finanzieller Art sind;
(d) Anteile eines Unternehmens an Verlusten von assoziierten Unternehmen, Joint Ventures oder anderen Finanzinvestitionen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden;
(e) Aufwendungen aus Ertragsteuern; oder
(f) allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, Aufwand der Hauptgeschäftsstelle und andere Aufwendungen, die auf Unternehmensebene entstehen und sich auf das Unternehmen als Ganzes beziehen. Teilweise werden jedoch Aufwendungen auf Unternehmensebene verursacht, die sich auf ein Segment beziehen. Solche Aufwendungen sind Segmentaufwendungen, wenn sie sich auf die betrieblichen Tätigkeiten des Segments beziehen und direkt zugeordnet oder auf einer vernünftigen Grundlage auf das Segment verteilt werden können.
Segmentaufwendungen umfassen den Anteil eines Joint Ventures an den Aufwendungen einer gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit IAS 31 quotal konsolidiert wird.
Für die Tätigkeiten eines Segments, die im Wesentlichen finanzieller Art sind, dürfen Zinserträge und -aufwendungen nur als einzelner Nettobetrag für die Zwecke der Segmentberichterstattung dargestellt werden, wenn diese Posten auch im Konzern- oder Einzelabschluß des Unternehmens als Nettobetrag ausgewiesen sind.

   
Segmentbilanzierungs- und -bewertungsmethoden (IAS 14.16) Segmentbilanzierungs- und -bewertungsmethoden sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für die Aufstellung und Darstellung der Abschlüsse einer konsolidierten Gruppe oder eines Unternehmens angewendet werden, ebenso wie diejenigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich speziell auf die Segmentberichterstattung beziehen.
   
Segmentergebnis (IAS 14.16) Das Segmentergebnis ergibt sich aus den Segmenterlösen abzüglich der Segmentaufwendungen. Das Segmentergebnis ist vor jeglichen Anpassungen für Minderheitsanteile zu bestimmen.
                                                           
Segmenterlöse (IAS 14.16) Segmenterlöse sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens dargestellten Erlöse, die einem Segment direkt zugeordnet werden können, und der relevante Teil der Unternehmenserlöse, die auf einer vernünftigen Grundlage auf ein Segment verteilt werden können, unabhängig davon, ob es sich dabei um Verkäufe an externe Kunden oder Transaktionen mit anderen Segmenten des gleichen Unternehmens handelt. Segmenterlöse beinhalten keine:


(a) außerordentlichen Posten;
(b) Zins- oder Dividendenerträge, einschließlich erhaltene Zinsen aus Krediten oder Darlehen an andere Segmente, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im Wesentlichen finanzieller Art sind; oder
(c) Gewinne aus dem Verkauf von Finanzinvestitionen oder Gewinne aus der Tilgung von Schulden, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im Wesentlichen finanzieller Art sind.
Segmenterlöse beinhalten den Anteil eines Unternehmens an den Gewinnen oder Verlusten von assoziierten Unternehmen, Joint Ventures oder anderen Finanzinvestitionen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, jedoch nur, wenn diese Posten in den konsolidierten oder gesamten Unternehmenserlösen enthalten sind.
Segmenterlöse umfassen den Anteil eines Joint Ventures an den Erlösen einer gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit IAS 31, Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures, quotal konsolidiert wird.

   
Segmentschulden (IAS 14.16) Segmentschulden sind die betrieblichen Schulden, die aus den betrieblichen Tätigkeiten eines Segments resultieren und die entweder dem Segment direkt zugeordnet oder auf einer vernünftigen Grundlage auf das Segment verteilt werden können. Wenn das Segmentergebnis eines Segments Zinsaufwand enthält, beinhalten dessen Segmentschulden die korrespondierenden, verzinslichen Schulden.
Segmentschulden umfassen den Anteil eines Joint Ventures an den Schulden einer gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit IAS 31 quotal konsolidiert wird. Segmentschulden enthalten keine Ertragsteuerschulden.
   
Segmentvermögen (IAS 14.16) Segmentvermögen sind die betrieblichen Vermögenswerte, die von einem Segment für dessen betriebliche Tätigkeiten genutzt werden, und die entweder dem Segment direkt zugeordnet oder die auf einer vernünftigen Grundlage auf das Segment verteilt werden können.
Wenn das Segmentergebnis eines Segments Zins- oder Dividendenerträge enthält, beinhaltet dessen Segmentvermögen die korrespondierenden Forderungen, Darlehen, Finanzinvestitionen oder andere, Erlöse erwirtschaftende Vermögenswerte. Das Segmentvermögen enthält keine Ertragsteueransprüche. Das Segmentvermögen umfasst Finanzinvestitionen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nur, wenn der Gewinn oder Verlust solcher Finanzinvestitionen in den Segmenterträgen enthalten ist. Das Segmentvermögen beinhaltet den Anteil eines Joint Ventures an den betrieblichen Vermögenswerten einer gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit IAS 31 quotal konsolidiert wird.
Das Segmentvermögen wird erst nach dem Abzug der korrespondierenden Wertminderungen bestimmt, die als offene Saldierungen in der Bilanz des Unternehmens dargestellt werden.
                                                           
SIC Das Standing Interpretations Committee (SIC) existierte bis zur Restrukturierung des IASC 2001 und entwickelte IAS-Interpretationen; inzwischen ist es durch die IFRIC abgelöst worden.
   
SIC-Interpretationen

 

Die SIC-Interpretationen sind die vom Standing Interpretations Committee (SIC) bis zur Restrukturierung des IASC 2001 entwickelten IAS-Interpretationen, die inzwischen durch die IFRIC-Interpretationen abgelöst worden sind.
   
Stammaktie (IAS 33.6) Eine Stammaktie ist ein Eigenkapitalinstrument, welches allen anderen Formen von Finanzierungsinstrumenten nachgeordnet ist.
   
Stammaktie, potenzielle (IAS 33.6) Eine potenzielle Stammaktie ist ein Finanzinstrument oder sonstiger Vertrag, das bzw. der dem Inhaber ein Anrecht auf Stammaktien verbriefen kann.
   
Standard-Setting-Process Der Standard-Setting-Process (Due Process) ist ein standardisiertes internationales Verfahren zur Entwicklung qualitativ hochwertiger Rechnungslegungsstandards (IFRS), in dem interessierte Personen und Organisationen weltweit involviert sein können.
   
Standards Advisory Council  
   
Standing Interpretations Committee  
   
Standing Interpretations Committee Interpretationen; Interpretationen (SIC) Steueransprüche, latente (IAS 12.5) Die latenten Steueransprüche sind die Beträge an Ertragsteuern, die in zukünftigen Perioden erstattungsfähig sind, und aus:


(a) abzugsfähigen temporären Differenzen;
(b) dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste; und
(c) dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Gewinne resultieren.

                                                           
Steueraufwand (Steuerertrag) (IAS 12.5) Der Steueraufwand (Steuerertrag) ist die Summe des Betrages aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern, die in die Ermittlung des Periodenergebnisses eingeht.
   
Steuerertrag  
   
Steuerschulden, latente (IAS 12.5) Die latenten Steuerschulden sind die Beträge an Ertragsteuern, die in zukünftigen Perioden resultierend aus zu versteuernden temporären Differenzen zahlbar sind.
   
Steuerwert (IAS 12.5) Der Steuerwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld ist der diesem Vermögenswert oder dieser Schuld für steuerliche Zwecke beizulegende Betrag.
   
Stichtagskurs (IAS 21.7) Der Stichtagskurs ist der Kassakurs einer Währung am Bilanzstichtag.
 
   
T                                                       
Tätigkeit, landwirtschaftliche (IAS 41.5)

 

Landwirtschaftliche Tätigkeit ist das Management der absatzbestimmten biologischen Transformation biologischer Vermögenswerte in landwirtschaftliche Erzeugnisse oder in zusätzliche biologische Vermögenswerte durch ein Unternehmen.
   
Tätigkeiten, betriebliche (IAS 7.6) Betriebliche Tätigkeiten sind die wesentlichen erlöswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens sowie andere Aktivitäten, die nicht den Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind.
   
Tätigkeiten, gewöhnliche (IAS 8.6) Gewöhnliche Tätigkeiten sind alle Aktivitäten, die ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit unternimmt, sowie damit im Zusammenhang stehende Aktivitäten, die das Unternehmen zur Förderung dieser Aktivitäten unternimmt, die als Nebentätigkeiten anfallen oder die sich aus solchen Aktivitäten ergeben.
   
Tatsächliche Ertragsteuern  
   
Teileinheit, wirtschaftlich selbständige ausländische (IAS 21.7) Eine wirtschaftlich selbständige ausländische Teileinheit ist ein Auslandsbetrieb, dessen Geschäftstätigkeit kein integrierter Bestandteil der Tätigkeit des berichtenden Unternehmens ist.
   
Temporäre Differenzen  
   
Tochterunternehmen (IAS 27.6, 28.3) Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen (als Mutterunternehmen bezeichnet) beherrscht wird.
   
Transformation, biologische (IAS 41.5) Die biologische Transformation umfaßt den Prozess des Wachstums, des Rückgangs, der Fruchtbringung und der Vermehrung, welcher qualitative oder quantitative Änderungen eines biologischen Vermögenswertes verursacht.
   
Treuhänder Die 19 Treuhänder bilden innerhalb der IASCF ein zentrales Entscheidungsgremium mit weitreichenden Kompetenzen, die sich allerdings nicht auf die Facharbeit des IASB erstrecken.
 
U                                                       
Umrechnungsdifferenz (IAS 21.7) Eine Umrechnungsdifferenz ist der Unterschiedsbetrag aus der Umrechnung der gleichen Anzahl von Fremdwährungseinheiten in die Berichtswährung zu unterschiedlichen Wechselkursen.
   
Unkündbares Leasingverhältnis
 
 
   
Unternehmen und Personen, nahe stehende (IAS 24.5) Nahe stehende Unternehmen und Personen - Unternehmen und Personen werden als nahe stehend betrachtet, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluß auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.
   
Unternehmen, assoziiertes (IAS 28.3) Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf welches der Anteilseigner maßgeblichen Einfluß ausüben kann und welches weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint Venture des Anteilseigners darstellt.
                                                           
Unternehmenserwerb (IAS 22.8) Ein Unternehmenserwerb ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Unternehmen, der Erwerber, die Beherrschung über das Reinvermögen und die Geschäftstätigkeit eines anderen Unternehmens, des erworbenen Unternehmens, erlangt, und dafür im Gegenzug Vermögenswerte überträgt, Schulden übernimmt oder Eigenkapital ausgibt.
   
Unternehmenszusammenschluß (IAS 22.8) Ein Unternehmenszusammenschluß ist die Zusammenführung von getrennten Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit, die sich ergibt, wenn ein Unternehmen mit einem anderen zusammengeführt wird, oder wenn es die Beherrschung über das Reinvermögen und die Geschäftstätigkeit des anderen Unternehmens übernimmt.
   
Unverfallbare Leistungen  
   
US-GAAP Die US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) stellen die vom US-Rechnungslegungsgremium, dem Financial Accounting Standards Board (FASB), entwickelten US-amerikanischen Rechnungslegungsregeln primär für kapitalmarktorientierte Unternehmen dar.
   
US-Generally Accepted Accounting Principles  
   
V                                                       
Veränderungen des Eigenkapital  
   
Veräußerungskosten (IAS 36.5) Die Veräußerungskosten sind zusätzliche Kosten, die dem Verkauf eines Vermögenswertes direkt zugeordnet werden können, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und des Ertragsteueraufwands.
   
Verlust, steuerlicher; Steuerliche(s) Ergebnis (Verlust)  
   
Vermögen, das durch einen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird (IAS 19.7) Vermögen, das durch einen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird, ist Vermögen (außer nicht übertragbaren Finanzinstrumenten, die vom berichtenden Unternehmen ausgegeben wurden), das:
(a) von einer Einheit (einem Fonds) gehalten wird, die rechtlich unabhängig von dem berichtenden Unternehmen ist und die ausschließlich besteht, um Leistungen an Arbeitnehmer zu zahlen oder zu finanzieren; und
(b) verfügbar ist, um ausschließlich die Leistungen an die Arbeitnehmer zu zahlen oder zu finanzieren, aber nicht für die Gläubiger des berichtenden Unternehmens verfügbar ist (auch nicht bei einem Insolvenzverfahren), und das nicht an das berichtende Unternehmen zurückgezahlt werden kann, es sei denn:
(i) das verbleibende Vermögen des Fonds reicht aus, um alle Leistungsverpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern, die mit dem Plan oder dem berichtenden Unternehmen verbunden sind, zu erfüllen; oder
(ii) das Vermögen wird an das berichtende Unternehmen zurückgezahlt, um Leistungen an Arbeitnehmer, die bereits gezahlt wurden, zu erstatten.
                                                           
Vermögenswert (IAS 38.7, RK.49 (a)) Ein Vermögenswert ist eine Ressource:
(a) die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht; und
(b) von der erwartet wird, daß dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt.
   
Vermögenswert, immaterieller (IAS 38.7) Ein immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz, der für die Herstellung von Erzeugnissen oder Erbringung von Dienstleistungen, die Vermietung an Dritte oder Zwecke der eigenen Verwaltung genutzt wird.
   
Vermögenswert, qualifizierter (IAS 23.4) Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen.
   
Vermögenswerte, gemeinschaftliche (IAS 36.5) Gemeinschaftliche Vermögenswerte sind Vermögenswerte, außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, die zu den künftigen Cashflows sowohl der zu prüfenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit als auch anderer zahlungsmittelgenerierender Einheiten beitragen.
   
Vermögenswerte, Gruppe biologischer (IAS 41.5) Eine Gruppe biologischer Vermögenswerte ist die Zusammenfassung gleichartiger lebender Tiere oder Pflanzen.
                                                           
Vermögenswerte, monetäre (IAS 22.8, 38.7) Monetäre Vermögenswerte sind im Bestand befindliche Geldmittel und Vermögenswerte, für die das Unternehmen einen festen oder bestimmbaren Geldbetrag erhält.
   
Vermögenswerte, Zuwendungen für (IAS 20.3) Zuwendungen für Vermögenswerte sind Zuwendungen der öffentlichen Hand, die an die Hauptbedingung geknüpft sind, daß ein Unternehmen, um die Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen, langfristige Vermögenswerte kauft, herstellt oder auf andere Weise erwirbt. Damit können auch Nebenbedingungen verbunden sein, die die Art oder den Standort der Vermögenswerte oder die Perioden, während derer sie zu erwerben oder zu halten sind, beschränken.
   
Verpflichtung, Barwert einer leistungsorientierten (IAS 19.7) Der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung ist der ohne Abzug von Planvermögen beizulegende Barwert erwarteter künftiger Zahlungen, die erforderlich sind, um die auf Grund von Arbeitnehmerleistungen in der Berichtsperiode oder früheren Perioden entstandenen Verpflichtungen abgelten zu können.
   
Verpflichtung, faktische (IAS 37.10) Eine faktische Verpflichtung ist eine aus den Aktivitäten eines Unternehmens entstehende Verpflichtung, wenn:
(a) das Unternehmen durch sein bisher übliches Geschäftsgebaren, öffentlich angekündigte Maßnahmen oder eine ausreichend spezifische, aktuelle Aussage anderen Parteien gegenüber die Übernahme gewisser Verpflichtungen angedeutet hat; und
(b) das Unternehmen dadurch bei den anderen Parteien eine gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, daß es diesen Verpflichtungen nachkommt.
   
Verpflichtung, rechtliche (IAS 37.10)

 

Eine rechtliche Verpflichtung ist eine Verpflichtung, die sich ableitet aus
(a) einem Vertrag (auf Grund seiner expliziten oder impliziten Bedingungen);
(b) Gesetzen; oder
(c) sonstigen unmittelbaren Auswirkungen der Gesetze.
   
Verpflichtendes Ereignis  
   
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
 
 
   
Versicherungspolice, qualifizierte (IAS 19.7) Eine qualifizierte Versicherungspolice ist eine Versicherungspolice eines Versicherers, der nicht zu den nahestehenden Unternehmen des berichtenden Unternehmens gehört (wie in IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, definiert), wenn die Erlöse aus der Police:


(a) nur verwendet werden können, um Leistungen an Arbeitnehmer aus einem leistungsorientierten Versorgungsplan zu zahlen oder zu finanzieren; und
(b) nicht den Gläubigern des berichtenden Unternehmens zur Verfügung stehen (auch nicht im Fall des Insolvenzverfahrens) und nicht an das berichtende Unternehmen gezahlt werden können, es sei denn:
(i) die Erlöse stellen Überschüsse dar, die für die Erfüllung sämtlicher Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Police nicht benötigt werden; oder
(ii) die Erlöse werden an das berichtende Unternehmen zurückgezahlt, um Leistungen an Arbeitnehmer, die bereits gezahlt wurden, zu erstatten.

   
Vertrag, belastender (IAS 37.10) Ein belastender Vertrag ist ein Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.
 
   
Vorräte (IAS 2.4) Vorräte sind Vermögenswerte,
(a) die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden;
(b) die sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf befinden; oder
(c) die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dazu bestimmt sind, bei der Herstellung oder der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht zu werden.
   
W                                                      
Wechselkurs (IAS 21.7) Der Wechselkurs ist das Austauschverhältnis zwischen zwei Währungen.
   
Wertminderungsaufwand (IAS 16.6, 36.5, 38.7) Ein Wertminderungsaufwand ist der Betrag, um den der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag überschreitet.
   
Wirtschaftlich selbständige ausländische Teileinheit  
   
Wirtschaftlich selbständige Teileinheit im Ausland, Nettoinvestition in eine  
   
Wirtschaftliche Nutzungsdauer  
   
Z                                                        
Zahlungsmittel (IAS 7.6) Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen.
   
Zahlungsmitteläquivalente (IAS 7.6) Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.
   
Zahlungsmittelgenerierende Einheit (IAS 36.6) Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind.
   
Zeitwert, beizulegender (IAS 16.6, 17.3, 18.7, 19.7, 20.3, 21.7, 33.9, 38.7, 40.4, 41.8) Der beizulegende Zeitwert ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht werden könnte.
   
Zinsaufwand (IAS 19.7) Zinsaufwand bezeichnet den in einer Periode zu verzeichnenden Anstieg des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung, der entsteht, weil der Zeitpunkt der Leistungserfüllung eine Periode näher gerückt ist.
   
Zinssatz, dem Leasingverhältnis zugrunde liegender (IAS 17.3) Der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz ist der Abzinsungssatz, bei dem zu Beginn des Leasingverhältnisses die Summe der Barwerte
(a) der Mindestleasingzahlungen und
(b) des nicht garantierten Restwertes dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes entspricht.
   
Zuwendungen der öffentlichen Hand
 
 
   
Zuwendungen für Vermögenswerte  
   
Zuwendungen, erfolgsbezogene (IAS 20.3) Erfolgsbezogene Zuwendungen sind Zuwendungen der öffentlichen Hand, die sich nicht auf Vermögenswerte beziehen.
   
Zwischenbericht (IAS 34.4) Ein Zwischenbericht ist ein Finanzbericht, der einen vollständigen Abschluß (wie in IAS 1, Darstellung des Abschlusses, beschrieben) oder einen verkürzten Abschluß (wie in diesem Standard beschrieben) für eine Zwischenberichtsperiode enthält.
                                                           
Zwischenberichtsperiode (IAS 34.4) Eine Zwischenberichtsperiode ist eine Finanzberichtsperiode, die kürzer als ein gesamtes Geschäftsjahr ist.
   


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www.ias-rechnungslegung.com
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© 2001  Matthias Ax

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 letzte Aktualisierung 04.09.05