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KapCoRiLiG (16.12.1999)
Mit dem KapCoRiLiG hat der deutsche
Gesetzgeber nach Art eines Artikelgesetzes* das deutsche
Gesellschaftsrecht auf den eingeforderten europäischen Stand
gebracht.
Der Anwendungsbereich
des § 292a HGB wird auf alle Mutterunternehmen, die selbst oder
über ein Tochterunternehmen an einem organisierten Markt i. S. des
§ 2 Ads. 5 WpHG teilnehmen oder oder die Zulassung zu einem solchen
beantragt haben, erweitert.
Von den fünf wichtigsten Änderungen
bringen drei eine Verschärfung der Rechtslage, zwei dagegen eine
Erleichterung für die betroffenen Unternehmen. Im Überblick:
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1. |
Personenhandelsgesellschaften,
das heißt OHG und KG, bei denen nicht wenigstens eine natürliche
Person persönlich haftender Gesellschafter ist, sind künftig
verpflichtet, die für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen
zu Jahres- und Konzernabschluss sowie deren Prüfung und
Offenlegung zu beachten. Hauptbetroffene sind die zahlreichen
GmbH&Co KG **
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2. |
Die Sanktionen bei Verletzung der
Offenlegungspflicht werden für alle offenlegungspflichtigen
Unternehmen - also auch für die betroffenen GmbH&Co KG -
verschärft.
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3. |
Der Kreis der zur Aufstellung
eines Konzernabschlusses verpflichteten Unternehmen wird durch
Absenkung der in § 293 Abs. 1 HGB vorgegebenen Schwellenwerte
erheblich erweitert.
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4. |
Die monetären Schwellenwerte des
§ 267 HGB für Bilanzsumme und Umsatzerlöse werden angehoben.
Die davon abhängige Unterteilung in kleine, mittelgroße und
große Kapitalgesellschaften entscheidet über Erleichterungen bei
der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen.
Künftig werden also mehr Unternehmen in den Genuss dieser
Erleichterungen kommen.
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5. |
Der Anwendungsbereich des § 292
a HGB, der sich bislang nur auf börsennotierte Unternehmen
erstreckte, wird erweitert. Dadurch erhalten Unternehmen, die
nicht (nur) Aktien, sondern auch andere Wertpapiere wie
Genussscheine, Optionsscheine oder Schuldverschreibungen ausgeben,
die an einem organisierten Markt*** gehandelt werden, die
Möglichkeit, einen Konzernabschluss nach international
anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS, US-GAAP)
aufzustellen. |
* Artikelgesetz wird ein Gesetz
genannt, mit dem zahlreiche andere, bereits bestehende Gesetze
geändert werden.
** Ihre Zahl dürfte bundesweit
über 75.000 liegen.
***Nach § 2 Abs. 5 WpHG ist ein
organisierter Markt ein solcher, der von staatlich anerkannten
Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und
für das Publikum unmittelbar oder mittelbar zugänglich ist. |
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