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Veröffentlichung von EU-Rechtsakten - Dokumente der Europäischen Union
 
  (Urheberrecht: Vervielfältigung und Übersetzung von EU-Rechtsakten und  Rechtsprechungsdokumenten, Zugang)
 

 

 
  Recht auf Informationszugang:
  • Allgemeine Regel
    Die Rechtsakte der Europäischen Union und die Rechtsprechungsdokumente sind allgemein zugänglich und können ohne vorherige Genehmigung vervielfältigt und übersetzt werden.

 

  • Vervielfältigung
    In jedem Fall ist die Quelle anzugeben. Wird ein Dokument wörtlich wiedergegeben, das einer anderen Quelle als der Papierfassung des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften (z.B. EUR-Lex) entstammt, so ist an gut sichtbarer Stelle folgender Hinweis anzubringen: „Für die Rechtsakte der Europäischen Union gilt: Nur die Papierfassung des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften ist verbindlich.“

 

  • Übersetzung in Sprachen, die nicht zu den Amtssprachen der EU gehören
    Aus den genannten Gründen ist darauf zu achten, dass Übersetzungen die Papierfassung des Amtsblatts zugrunde legen. Diese Vorsichtsmaßnahme verringert die Gefahr von Fehlern, verleiht dem übersetzten Text jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit. Der übersetzte Text ist neben der Beglaubigung mit folgendem Hinweis zu versehen:
    „Ursprünglich vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften in den Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaften im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Für die Übersetzung aus dem (Sprache des Originals angeben) ins (Sprache angeben) haftet ausschließlich der Übersetzer oder Herausgeber.“

     

 

 

 
  Die EUR-Lex-Website ist:
 
  • der zentrale Zugang zur vollständigen Sammlung der Rechtstexte der Union in allen Amtssprachen,
     
  • der direkte Zugang zu den von den Institutionen oder dem Amt für Veröffentlichungen verwalteten Datenbanken, sowie zu anderen dokumentarischen Quellen, u. a. CELEX, die umfassende Datenbank zum EU-Recht mit anspruchsvollen Suchmöglichkeiten (gebührenpflichtige Datenbank),
  • in verschiedenen Formaten (HTML, PDF, TIF und WORD)
  • mit vereinheitlichten Funktionen für die Suche in bestimmten Kategorien von Dokumenten oder mit Freitext in sämtlichen Dokumenten,
  • und Erläuterungen zu den Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, einem Glossar und der Beschreibung der Beschlussfassungsverfahren unter dem Titel Über diese Seite.
     

Die Dokumente sind in folgenden Bereichen zugeordnet:
 

  • Das Amtsblatt der Europäischen Union
    Das täglich in elf Sprachen erscheinende Amtsblatt (ABl.) besteht aus einer Reihe L (Rechtsakte) und einer Reihe C (Information, Vorarbeiten, Mitteilungen). Teilweise werden in der Reihe C erscheinenden Dokumente ausschließlich elektronisch veröffentlicht.
    Die Beilage zum Amtsblatt (Reihe S, Ausschreibungen) ist in der Datenbank TED übernommen.
  • Die Verträge
    Die Verträge mitsamt den Anhängen und Protokollen stellen das Primärrecht der Union dar. Die Site gibt Zugriff auf sämtliche Verträge:
     
    • die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Paris, 1951), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Rom, 1957), der Vertrag über die Europäische Union (Maastricht, 1992),
       
    • die Beitrittsverträge,
       
    • die Verträge zur Änderung der Grundverträge, u. a. der Vertrag zur Einsetzung gemeinsamer Organe (Fusionsvertrag, 1965), die sogenannten Haushaltsverträge (1970, 1975), die Einheitliche Europäische Akte (1986), der Vertrag von Amsterdam (1997), der Vertrag von Nizza (2001).
       

    Die Suche anhand von Begriffen gibt direkten Zugriff auf bestimmte Artikel der Verträge. Der vollständige Text ist durch Links erschlossen.

  • Die Gesetzgebung
    Sie haben Zugang zu sämtlichen Rechtsakten, die von den Europäischen Organen entsprechend den Vorschriften der Grundverträge angenommen wurden. Dazu gehören:
     
    • Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse und Entscheidungen,
       
    • Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres angenommen wurden,
       
    • Satzungen und Geschäftsordnungen der Gemeinschaftsorgane und -einrichtungen,
       
    • Stellungnahmen, Empfehlungen und Entschließungen des Rates.
       

    Ein Link gibt Zugang zum Fundstellennachweis des geltenden Gemeinschaftsrechts, dessen thematische Gliederung die Suche nach Rechtsakten erleichtert.
    Ein Link zu den Konsolidierten Rechtsakten gibt Zugang zu Fassungen, die nicht amtlich sind, aber in denen ein grundlegender Gemeinschaftsrechtsakt mit späteren Änderungen und Berichtigungen integriert ist.

  • Die Akte des Gesetzgebungsverfahrens
    Diese Akte umfassen alle Dokumente, die zu den einzelnen Phasen des Gesetzgebungs- oder Haushaltsverfahrens gehören, d. h.
     
    • Gemeinsame Standpunkte des Rates,
       
    • Gesetzgebungsvorschläge der Kommission, die in den Reihen KOM und SEK und/oder im Amtsblatt C veröffentlicht werden,
       
    • Legislativ- und Haushaltsentschließungen, sowie Initiativen des Europäischen Parlaments,
       
    • Stellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen,
       
    • Stellungnahmen des Rechnungshofes,
       
    • Stellungnahmen der Europäischen Zentralbank,
       
    • und verschiedene vorbereitende Dokumente für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

    Das Gesetzgebungsverfahren, das zur Verabschiedung eines bestimmten Rechtsaktes geführt hat, ist in den Datenbanken PreLex (« Werdegang der interinstitutionellen Verfahren », in allen Sprachen) oder OEIL, der legislative Beobachter des Parlaments (nur in Englisch und Französisch), zu verfolgen.

  • Die Rechtsprechung
    Dieser Bereich beinhaltet:
     
    • die Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften,
       
    • die Entscheidungen des Gerichts erster Instanz,
       
    • die Gutachten des Gerichtshofes,
       
    • die Schlussanträge der Generalanwälte.
       

    Die Rechtsprechung wird auf Papier in der Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes veröffentlicht.

  • Die Parlamentarischen Anfragen
    Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können sich an die Kommission oder an den Rat wenden mit:
     
    • schriftlichen Anfragen (die mitsamt der schriftlichen Antwort im Amtsblatt veröffentlicht werden),
       
    • mündlichen Anfragen (die während der Sitzungen gestellt und in den Protokollen der Sitzungen des Europäischen Paralments veröffentlicht werden),
       
    • Fragen, die während der in den Sitzungen vorgesehenen Fragestunde gestellt werden (und die im Amtsblatt veröffentlicht werden).
       

    Der Link Parlamentarische Anfragen gibt direkten Zugang zur Site des Europäischen Parlaments und dort zu den Fragen und Antworten der letzten beiden Wahlperioden.

  • Die Dokumente von öffentlichem Interesse
    Es handelt sich um Dokumente, in denen die Kommission zu einer Frage von allgemeinem Interesse Stellung nimmt. Sie werden als KOM-Dokumente veröffentlicht (die Suche nach Nummern bezieht sich auf die KOM-Nummer der Dokumente). Zu dieser Gruppe gehören
     
    • Weißbücher (Vorschläge für Maßnahmen der Gemeinschaft in einem bestimmten Bereich),
       
    • Mitteilungen (Dokumente ohne rechtliche Wirkung, die eine Mitteilung neuer Programme der Kommission an die anderen Organen sind),
       
    • Berichte (Dokumente, die die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen und -politiken betreffen),
       
    • Grünbücher (Dokumente, mit denen die Kommission zu einem bestimmten Thema eine Konsultation auf Gemeinschaftsebene einleiten möchte (z. B. Fernmeldewesen, justizielle Zusammenarbeit usw.),
       
    • Arbeitspapiere der Kommission (Dokumente, die die Diskussion über eine Frage von öffentlichem Interesse anregen sollen).

    Quelle: EUR-LEX

 


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© 2001  Matthias Ax

letzte Aktualisierung 12.01.05