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DRSC/DSR 

 

Das DSRC nimmt für Deutschland an den Boards des IASC (neu IASB) teil, um so an der Weiterentwicklung der IAS mitzuwirken. Nach und nach wird er aber wahrscheinlich an Bedeutung verlieren. Mit der verbindlichen Einführung der IAS und den damit europaweiten einheitlichen Rechnungslegungsvorschriften, werden nationale Standards voraussichtlich in ihre Notwendigkeit verlieren.

Die zunehmende Bedeutung der internationalen Kapitalmärkte für deutsche Unternehmen und Konzerne veranlasste den Gesetzgeber, Möglichkeiten für eine stärkere Annäherung der deutschen Rechnungslegungsvorschriften an internationale Grundsätze zu eröffnen. Um eine größere Flexibilität für die Weiterentwicklung der Rechnungslegung und ihre schnellere Anpassung an neue Erfordernisse zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass ein privates, mit unabhängigen Fachleuten besetztes Gremium tätig wird.

Damit soll die Entwicklung der Rechnungslegungsgrundsätze wie im angloamerikanischen Rechtskreis als Selbstverwaltungsaufgabe durch einen unabhängigen Standardsetter vorangetrieben werden.

§ 342 HGB stellt die gesetzliche Grundlage für eine solche Einrichtung dar.

 Diese soll insbesondere Empfehlungen für eine ordnungsmäßige Konzernrechnungslegung in Form von Standards entwickeln. Mit der Einsetzung eines nationalen Standardsetters soll auch die deutsche Einflussnahme auf den internationalen Standardisierungsprozess, insbesondere im Rahmen des International Accounting Standards Committee (IASC), verstärkt werden.

Als nationaler Standardsetter wurde der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) geschaffen. Er wurde mit Vertrag vom 3. September 1998 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als privates Rechnungslegungsgremium i. S. von § 342 HGB anerkannt.

International wird der DSR als German Accounting Standards Board (GASB) auftreten

Der DSR ist ein Gremium von unabhängigen Fachleuten, die ungebunden und frei von Weisungen tätig sind. In dem Standardisierungsvertrag mit dem BMJ ist u. a. das Verfahren für die Entwicklung und Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards festgelegt. Bin Standard darf durch den DSR nur verabschiedet werden, wenn

  • zuvor ein Entwurf mit einer Frist zur Stellungnahme von mindestens sechs Wochen veröffentlicht worden ist,

  • der Konsultationsrat angehört worden ist,

  • die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die wesentlichen Einwendungen und Änderungsvorschläge in einer öffentlichen Sitzung erörtert worden sind. Im Falle wesentlicher Änderungen muss der Entwurf nochmals mit einer Frist zur Stellungnahme von mindestens vier Wochen veröffentlicht werden.

Die Standards dürfen nicht im Widerspruch zu Rechtsvorschriften stehen. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist damit nicht ausgeschlossen.

Die verabschiedeten Standards werden vom BMJ veröffentlicht. Mit einer solchen Veröffentlichung wird bei Anwendung des Standards die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermutet.

 

Das DRSC als Träger des DSR

Träger des DSR ist das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), ein eingetragener, selbstlos tätiger Verein mit Sitz in Berlin. International verwendet das DRSC den Namen "German Accounting Standards Committee (GASC)".

Das DRSC verfolgt vor allem folgende Ziele:

  • die Entwicklung von Empfehlungen (Standards) zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung,
  • die Zusammenarbeit mit dem IASC und anderen Standardisierungsgremien,
  • die Beratung bei der Gesetzgebung auf nationaler und zwischenstaatlicher Ebene, insbesondere zu Rechnungslegungsvorschriften,
  • die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien und die Harmonisierung fördernden Organisationen,
  • die Förderung der Forschung auf diesen Gebieten.

Das DRSC erfüllt seine Vereinszwecke als Berufsverband für seine Mitglieder. Es finanziert seine Tätigkeit, insbesondere die durch den DSR wahrgenommene Selbstverwaltungsaufgabe, aus den Beiträgen der Mitglieder und aus zusätzlichen Spenden. Einnahmen aus der Facharbeit können hinzukommen.

Originaltext: DSRC 1.6.2002 http://www.drsc.de (externer Link)

 


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letzte Aktualisierung 12.01.05