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Die notes
("Anhang") sind Bestandteil eines vollständigen IAS-Abschlusses.
Ihre Aufgabe ist die Erläuterung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethode einschließlich der Konsolidierungsmethode und
die Erläuterung der anderen Abschlussbestandteile.
Des Weiteren
enthalten sie sonstige ergänzende Angaben zu wesentlichen
Sachverhalten, z.B. Angaben zum Risikomanagement bei
Finanzinstrumenten und Geschäften mit nahestehenden Personen ("related
party transactions").
Die notes
haben beim IAS-Jahresabschluss eine größere Relevanz als der
entsprechende Anhang nach HGB, da in der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung nach IAS nur die Hauptposten gezeigt werden
und deren Untergliederung in der Regel erst in den notes
erfolgt.
Die
notwendigen Inhalte und Hinweise zur Gliederung finden sich in
IAS 1.91 ff. und in den jeweiligen Standards. In der Praxis
werden meist nur Anhangsangaben für die Abschlussbestandteile
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Notes zu
Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung sind
nicht die Regel. Die Erläuterungen sind meist so kurz, dass sie
direkt im Anschluss an die jeweilige Rechnung angebracht werden
können. Falls längere Angaben notwendig sind, können diese in
anderen Abschnitten vorgenommen werden (z.B. bei der
Bilanzposition Eigenkapital). Gemäß IAS 1.92 muss jeder in den
notes erläuterte Posten der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung mit einem
Querverweis zum Anhang versehen werden.
Die
Erläuterungen sind meist so kurz, dass sie direkt im Anschluss
an die jeweilige Rechnung angebracht werden können. Falls
längere Angaben notwendig sind, können diese in anderen
Abschnitten vorgenommen werden (z.B. bei der Bilanzposition
Eigenkapital). Gemäß IAS 1.92 muss jeder in den notes erläuterte
Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der
Kapitalflussrechnung mit einem Querverweis zum Anhang versehen
werden. |