|
|
 |
IAS - Bestandteile des
Jahresabschluß |
Der Jahresabschluß (financial
statement) besteht aus fünf wesentlichen Teilen:
|
1. Bilanz (balance
sheet)
2. Gewinn- und
Verlustrechnung (income statement)
3.
Eigenkapitalveränderungsrechnung (changes in equity, IAS1)
4. Cash Flow
Rechnung (cash flow statement)
5. Anhang (notes
to financial statement)
|
Für diese fünf Teile
bestehen Einzelvorschriften, aber kein festgelegtes Schema. Die §§
266, 275 HGB haben in den IAS keine Entsprechung. Auch für das
Eigenkapital kennen die IAS kein festes Gliederungsschema. Die IAS
sind aber mit dem deutschen Gliederungsschema kompatibel. Das ist
besonders bei der Einführung der IAS nützlich, denn es kann -
trotz neuer Bewertungs- und Offenlegungsmethoden - weitgehend bei
der alten Bilanzstruktur geblieben werden, um die Vergleichbarkeit
mit früheren Jahren oder anderen Gesellschaften zu verbessern bzw.
zu erhalten. Die Trennung von Eigenkapital und eigenen Aktien ist
weitaus weniger starr als es im deutschen Recht der Fall ist.
Die Notes to
Financial Statements sind nicht, wie der Anhang zum deutschen
Abschluß, eine zusätzliche Erläuterung, sondern ein integraler
Bestandteil der Gesamtinformation. Sie sind daher wesentlich
umfangreicher als die Angaben im deutschen Anhang.
Accrual Basis
Der Jahresabschluß ist nach der Accrual Basis
aufzustellen. Dieses Prinzip besagt, daß Transaktionen zum Zeitpunkt
ihres Eintritts erfaßt und der Periode zugeordnet werden, der sie
wirtschaftlich zuzuordnen sind, unabhängig von ihren
Liquiditätseffekten.
Die Aufstellung eines Jahresabschlusses nach der Accrual Basis soll
nicht nur Informationen über vergangene Transaktionen und deren
Liquiditätswirkungen aufzeigen, sondern auch Auskunft über
zukünftige Zahlungsausgänge durch bestehende Verpflichtungen sowie
zukünftige Zahlungseingänge durch vorhandene Ressourcen geben. Das
Herausstellen des Begriffs der Ressourcen zeigt die Zielrichtung der
Rechnungslegung nach IAS. Das gesamte wirtschaftliche Potential der
Unternehmung ist vollständig darzustellen. Es muß im Jahresabschluß
deutlich werden, über welche Ressourcen das Unternehmen insgesamt
verfügt. Damit ist noch keine Aussage getroffen, welche Bedingungen
erfüllt sein müssen, damit von einer Ressource gesprochen werden
kann.
Die Darstellung der Chancen und Risiken zukünftiger Zahlungseingänge
sowie Zahlungsausgänge sind nach dem Prinzip der Accrual Basis als
gleichwertig anzusehen, es gibt kein Übergewicht in der Darstellung
der Risiken. Der vollständige Ausweis der Ressourcen mit einer
gleichgewichtigen Darstellung von Chancen und Risiken bildet die
Basis einer unvoreingenommenen Darstellung im Jahresabschluß (Neutrality).
Going Concern
Der Jahresabschluß ist nach dem Going Concern.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Fortführung
der Unternehmung auszugehen. Es wird unterstellt, daß die
Unternehmung für einen überschaubaren Zeitraum ihre Tätigkeit nicht
einstellt bzw. wesentliche Teile ihrer Tätigkeit nicht einstellt
oder liquidiert und auch eine solche Absicht nicht besteht.
Nach Definition der Underlying Assumptions erfolgt die Ableitung
allgemeiner qualitativer Anforderungen an den Inhalt eines
Jahresabschlusses. Die Festlegung von Qualitative Characteristics
erfolgt aus den Informationsbedürfnissen der Adressatengruppen und
der Zielsetzung des Jahresabschlusses.
Damit werden im Framework gleichzeitig Qualitätskriterien für
Jahresabschlußinformationen abgeleitet, die auf jede einzelne
Position bezogen werden können. Die Erfüllung dieser
Qualitätskriterien macht aus einer Informationen eine für die
Adressaten des Jahresabschlusses entscheidungsrelevante und
sinnvolle Information. Dieser grundlegende Zusammenhang kommt auch
in IAS 1 "Presentation of Financial Statements" zum Ausdruck, der ab
1.7.1998 in Kraft getreten ist.
Die Qualitätskriterien bilden die Grundlage der Vorschriften zum
Bilanzansatz und zur Bewertung. Es soll ein möglichst umfassendes
Bild aller relevanten wirtschaftlichen Ressourcen einer Unternehmung
erfaßt werden. Gleichzeitig müssen die Informationen zuverlässig
sein, da sie sonst keine Entscheidungsgrundlage für die Adressaten
des Jahresabschlusses bilden können. Das Spannungsfeld zwischen
vollständiger Information und Richtigkeit kommt hier zum Ausdruck.
Die vier grundlegenden Qualitätskriterien sind:
Understandibility
Relevance
Reliability
Comparability.
In der Gewichtung der
Kriterien gibt es Unterschiede, die aus den Einzelerläuterungen des
Framework resultieren. Grundsätzlich sind die Kriterien
gleichwertig, eine Rangfolge kommt nur dann zur Geltung, wenn es
zwischen den Kriterien zu Zielkonflikten kommt.
Understandibility
Eine wesentliche Qualitätsanforderung an eine
Jahresabschlußinformation ist das unmittelbare Verständnis der
Information durch den Adressaten. Dabei wird unterstellt, daß
Adressaten eines Jahresabschlusses über Kenntnisse des
Geschäftslebens, ökonomischer Zusammenhänge und des Rechnungswesens
verfügen. Adressaten müssen gewillt sein, Informationen in
Jahresabschlüssen mit Aufmerksamkeit zu lesen.
Diese Anforderungen an die Adressaten können aus der Rangfolge der
Adressatengruppen abgeleitet werden. Wenn die wichtigste
Adressatengruppe Anleger sind, die nur auf den Jahresabschluß als
Information für ihre Anlageentscheidung zurückgreifen können, und
auf diese Gruppe die Informationen des Jahresabschlusses abgestimmt
ist, dann wird von dieser Gruppe ein entsprechendes Interesse an
Informationen verlangt.
Der Anleger trifft eine individuelle Entscheidung über seine
Investition nach seinen persönlichen Risikobewertungen. Da er seine
persönlichen Vermögenswerte zur Verfügung stellt, wird von ihm eine
sorgfältige Entscheidungsfindung erwartet.
Wie bereits dargestellt, kann sich ein individueller Anleger diese
Kompetenz durch Engagement in Fonds oder durch Bezug von
Dienstleistungen von Finanzanalysten im Markt beschaffen. Sofern
Informationen über komplexe Sachverhalte relevant für ökonomische
Entscheidungen der Adressaten des Jahresabschlusses sind, müssen
diese aufgeführt werden, auch wenn es für bestimmte Adressaten
schwierig sein könnte, diese Information richtig zu verstehen. Die
Komplexität einer Information und die bloße Möglichkeit eines
Mißverständnisses rechtfertigt nicht das Weglassen der Information.
Das Qualitätskriterium Understandibility steht im
Konfliktfall hinter dem Kriterium Relevance.
Relevance
Jahresabschlußinformationen erfüllen das Kriterium Relevance,
wenn diese den Entscheidungsprozeß der Adressaten beeinflussen und
wenn sie ihm dabei helfen, vergangene, gegenwärtige und zukünftige
Ereignisse zutreffend zu bewerten oder vorhandene Bewertungen zu
bestätigen oder einer neuen Bewertung zu unterziehen.
Informationen können danach sowohl eine vorausschauende als auch
eine bestätigende Funktion erfüllen.
So erlauben Informationen über die Struktur des Anlagevermögens
Einschätzungen über die Fähigkeit des Unternehmens, Vorteile aus
bestimmten wirtschaftlichen Situationen zu ziehen.
Beispiel: Prognosefunktion und Relevance
Verfügt ein Unternehmen über eine große Zahl von Patenten und
Lizenzrechten und steigt das Preisniveau vergleichbarer Rechte, dann
erlaubt diese Information eine Aussage über das wirtschaftliche
Potential dieser Bilanzposition und deren zukünftiger Entwicklung.
Wie die zukünftige Entwicklung bewertet wird, hängt von den
individuellen Einschätzungen der Adressaten ab. Gleichzeitig können
Prognosen aus der Vergangenheit überprüft werden. Eine Aussage über
den Eintritt der Prognose bzw. Abweichungen von Prognosen erlaubt
eine genauere zukünftige Einschätzungen.
Hat ein Anleger dabei das Potential zu optimistisch eingeschätzt,
dann wird er seine Prognose nach unten korrigieren. Umgekehrt wird
eine zu pessimistische Prognose nach oder korrigiert.
Damit Information das Kriterium Relevance erfüllen können, müssen
sie zukünftige Prognosen ermöglichen.
Dies bedeutet nicht, daß Jahresabschlußinformationen explizite
Aussagen über zukünftige Entwicklungen enthalten müssen, sie sollen
aber die Entscheidungssituation unter Unsicherheit und
unvollkommener Information des Adressaten in eine
Entscheidungssituation mit weniger Unsicherheit und mehr Information
verwandeln.
Als allgemeines Beispiel für die Prognosefunktion des
Jahresabschlusses wird im Framework die Gewinn- und Verlustrechnung
genannt. Die vorausschauende Informationsfunktion der Gewinn- und
Verlustrechnung wird erhöht, wenn ungewöhnliche, außerordentliche
und unregelmäßige Positionen gesondert dargestellt werden (F.28).
Danach müßten im genannten Beispiel Veräußerungsgewinne aus Patenten
und Lizenzen gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfaßt
werden. Nur dann wird einem Anleger diese Information auch zur
Verfügung gestellt. Werden solche Veräußerungsgewinn über Rücklagen
auf andere Wirtschaftsgüter übertragen, dann kann dadurch die
Informationsfunktion des Jahresabschlusses gestört werden. Handelt
es sich dabei um entscheidungsrelevante Positionen, dann wäre die
verdeckte Übertragung von Rücklagen ein Verstoß gegen die Grundsätze
der IAS.
Das Kriterium der Relevance von Informationen wird wegen seiner
Bedeutung durch zwei weitere Kriterien determiniert:
Eine Information kann alleine schon wegen
ihrer Art (nature) relevant sein.
Beispiel: Nature und Relevance einer Information
Die Telekom plant die Ausdehnung ihrer Aktivitäten in das
Marktsegment Internet-Service. Da diese Aktivitäten erst am Beginn
der Planung stehen und sich das Segment erst im Aufbau befindet,
sind die Informationen auf den Bilanzstichtag bezogen nicht
wesentlich (material), aber doch entscheidungsrelevant (relevant),
denn sie ermöglichen eine Bewertung zukünftiger Risiken und
Marktchancen.
Informationen sind material, wenn ihr Weglassen die
Entscheidungssituation der Adressaten des Jahresabschlusses
beeinflussen kann. Materiality hängt daher von der absoluten
Bedeutung der Position und von der Fehlermöglichkeit ab, die ein
Weglassen der Information auf die Entscheidungssituation des
Adressaten haben kann. Materiality ist weniger ein Qualitätsmerkmal,
sondern definiert das Kriterium der Relevance einer Information an
quantitativen Merkmalen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß eine Information wegen
ihrer Art (nature) oder wegen ihrer Höhe und Größe (material) im
Verhältnis zu den übrigen Bilanzpositionen das Kriterium Relevance
erfüllen kann.
Beispiel: Relevance und Nature einer Bilanzposition
Eine Unternehmung mit einer Bilanzsumme von 1 Mrd. DM zeigt in der
Bilanz selbsterstellte Software für die interne Anwendung mit DM
1.000.000,--. Die Position ist im Verhältnis zur Bilanzsumme nicht
wesentlich. Sie erfüllt aber wegen ihrer Art das Kriterium der
Relevance. Die Höhe kann vom Adressaten im Zusammenhang mit den
übrigen Jahresabschlußpositionen oder im Vergleich mit Vorjahren
oder Unternehmen der gleichen Branche bewertet werden.
Reliability
Damit Jahresabschlußinformationen ihren Zweck erfüllen können,
müssen sie zuverlässig (reliable) sein. Das Kriterium der
Reliability ist erfüllt, wenn Jahresabschlußinformationen frei von
wesentlichen Fehlern (material error) sind und unvoreingenommen
dargestellt werden. Ein Adressat kann erwarten, daß eine Information
einen Sachverhalt so darstellt, wie es unter normalen Umständen zu
erwarten wäre.
In dieser Aussage kommen zwei Aspekte der Darstellung von
Informationen zum Ausdruck:
Unternehmensbezogene Darstellungs- und Erläuterungskontinuität
Stellt eine Unternehmung bestimmte Sachverhalte in einer bestimmten
Form und Qualität im Jahresabschluß dar, so kann auch für gleiche
oder ähnliche Sachverhalte die gleiche Darstellungsform und Qualität
erwartet werden.
Allgemeine Darstellungs- und Erläuterungskontinuität Gibt es eine
allgemeine Übung, Sachverhalte in bestimmter Form darzustellen, so
kann der Adressat diese Darstellungsform auch im konkreten Fall
erwarten.
Informationen können relevant, wegen ihrer Art aber so unzuverlässig
sein, daß bereits ihre Erfassung im Jahresabschluß zu Fehlschlüssen
führen kann.
Als Beispiel wird im Framework die Erfassung möglicher
Schadenersatzansprüche aus Prozessen angeführt. Die Bilanzierung des
höchsten Betrages vor Abschluß des Prozesses wird im Framework als
unangemessen angesehen. Vor Abschluß eines Prozesses kann bei
unklarer Rechtslage nicht davon ausgegangen werden, daß die
Unternehmung den höchst möglichen Schaden erleiden wird. Einer
solchen Aussage mangelt es an der notwendigen Zuverlässigkeit und
eine Bilanzierung scheidet aus.
Nach dem Konzept der IAS wäre über den Prozeß und die Risiken
innerhalb der Erläuterungen zu berichten.
Die untergeordnete Rolle des Vorsichtsaspektes zeigt sich in diesem
Beispiel deutlich. Zwar wird nach IAS über den Prozeß berichtet,
aber die mögliche Schadensumme wird nicht bilanziert.
Bei Konflikten zwischen den Kriterien Relevance und Reliability wird
das Kriterium der Reliability höher bewertet. Informationen, die
relevant aber unreliable sind, werden nicht bilanziert. In diesen
Fällen sind zusätzliche Erläuterungen erforderlich. Das Kriterium
Reliability steht in der Rangfolge der Qualitätskriterien an erster
Stelle.
Unter dem Aspekt der zukunftsorientierten Rechnungslegung kommt
diesem Kriterium eine besondere Funktion zu, denn nur zuverlässige
Aussagen können eine Basis für den Entscheidungsprozeß der
Adressaten sein, denn diese entscheiden unter Unsicherheit. Mit
unzuverlässigen Informationen kann eine Entscheidungssituation unter
Unsicherheit nicht beseitigt oder abgeschwächt werden. Spekulative
Informationen erhöhen die Unsicherheit.
Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung wird Reliability durch
weitere Kriterien ergänzt. Diese Kriterien sind:
- Faithful Representation,
- Substance over form,
- Neutrality,
- Prudence,
- Completeness
Faithful Representation
Faithful Representation stellt auf die Abbildungsfunktion des
Jahresabschlusses ab. In einer Bilanz sollen Transaktionen
dargestellt werden, die in Aktiva, Passiva und Kapital münden und
bilanzierungsfähig sind, d.h. die Kriterien der Recognition,
erfüllen, die im weiteren Verlauf der Untersuchung dargestellt
werden. Im IAS-Jahresabschluß soll das wirtschaftliche Potential
einer Unternehmung abgebildet werden.
Das Darstellungsproblem besteht in inhärenten Risiken von
Bilanzpositionen oder Transaktionen. Diese Risiken können auch zu
einer fehlerhafter Darstellung führen. Inhärente Risiken sind darin
zu sehen, daß bestimmte Vorgänge nur unzureichend gemessen und damit
abgebildet werden können. Das Vorhandensein inhärenter Risiken kann
zum Ausschluß einer Bilanzierung führen.
Beispiel: Inhärente Risiken und Bilanzierungsfähigkeit
Die Aktivierung eines selbsterstellten Goodwill scheidet aus, da
dieser in aller Regel nicht zuverlässig gemessen werden kann. Das
Kriterium der Reliability ist nicht erfüllbar.
Faithful Respresentation definiert ein Objektivierungskriterium für
die Bilanzierungsfähigkeit von Aktiva und Passiva. Dieses Kriterium
ist nicht die Transaktion am Markt, sondern die zuverlässige und
objektiv nachprüfbare Messung. Die Transaktion am Markt ist ein
mögliches Meßverfahren.
Substance over Form
Substance over Form verlangt die Bilanzierung gemäß den
tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten unabhängig von der
formaljuristischen Form. D.h. die Bilanzierung erfolgt nach den
Grundsätzen des wirtschaftlichen Eigentums (F.35).
Wird z.B. ein Gegenstand verkauft und kann dieser Gegenstand aber
weiterhin wirtschaftlich vom verkaufenden Unternehmen genutzt
werden, so ist der Gegenstand weiterhin zu bilanzieren.
Substance over Form wird im Framework als Kriterium zur Sicherung
der Faithful Representation angesehen. Nur eine Bilanzierung nach
den wirtschaftlichen Realitäten ermöglicht eine Faithful
Representation.
Prudence
Prudence berücksichtigt den Umstand, daß bei der Aufstellung eines
Jahresabschlusses in der Darstellung der einzelnen Positionen
Unsicherheiten berücksichtigt werden müssen.
So kann z.B. ein Teil der ausgewiesenen Forderungen zweifelhaft sein
oder die Schätzung der Restnutzungsdauer von Gegenständen kann nur
ungenau vorgenommen werden. Diese Unsicherheiten werden im
Jahresabschluß berücksichtigt, indem die Gründe und der Grad der
Unsicherheiten erläutert werden.
Prudence bedeutet die Berücksichtigung eines bestimmten Grades von
Vorsicht in der Beurteilung von Sachverhalten um sicherzustellen,
daß Vermögensgegenstände und Erträge nicht überbewertet, und
Verbindlichkeiten und Aufwendungen nicht unterbewertet werden. Die
Anwendung von Prudence darf zu keiner Legung von Willkürreserven
durch Unterbewertung von Anlagevermögen oder Überbewertung von
Verbindlichkeiten führen, da die Jahresabschlußinformationen sonst
das Kriterium Neutrality nicht erfüllen und somit gleichzeitig das
Kriterium Reliability nicht mehr erfüllen können.
Prudence wird in seiner Funktion dem Kriterium Neutrality
untergeordnet (F.37). Das Kriterium Prudence wird z.T. im deutschen
Schrifttum mit "Vorsicht" übersetzt oder direkt als
"Vorsichtsprinzip" bezeichnet.(F.57) Wegen der untergeordneten Rolle
der Prudence innerhalb des Framework sollte eine Übersetzung oder
Gleichsetzung mit dem Vorsichtsprinzip vermieden werden, da das
Vorsichtsprinzip im deutschen Handelsrecht einen anderen Stellenwert
hat.
Completeness
Completeness verlangt die Darstellung aller relevanten Informationen
unter Berücksichtigung der Kosten sowie der Wesentlichkeit. Es ist
ein untergeordnetes Prinzip. Die Vollständigkeit der Informationen
ergibt sich bereits aus den übergeordneten Prinzipien.
Comparability
Das Kriterium Comparability soll Adressaten des Jahresabschlusses
das Erkennen von Trends im Zeitablauf erleichtern (F.39).
Comparability wird auf zwei Ebenen angestrebt:
1. Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse einer Unternehmung im
Zeitablauf,
2. Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse verschiedener Unternehmen
untereinander.
Diese Anforderungen an die Darstellung von Informationen bilden
bereits die Grundlage einer zuverlässigen Darstellung im Rahmen des
Kriterium Reliability.
Das Kriterium Comparability setzt den Akzent auf die Darstellung der
angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie deren
Änderungen.
Darstellungskontinuität wird im Framework auf die Zwecke der
Adressaten ausgerichtet und deshalb wird Comparability den Kriterien
Relevance und Reliability untergeordnet. Ein Festhalten an
bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist nach IAS dann
nicht mehr angemessen wenn: verbesserte Bilanzierungsstandards
angewendet werden können, die Fortführung der bisherigen Methoden zu
Konflikten mit den Kriterien Relevance oder Reliability führen,
alternative Methoden mit einem höheren Grad an Relevanz und
Zuverlässigkeit als die bisher angewendete Methode existieren.
Wird die Darstellungskontinuität durchbrochen, dann ermöglichen
Vorjahresvergleichszahlen eine Bewertung durch den Adressaten.
Qualitätskriterien und
zulässige Einschränkungen
In der Rangfolge der Qualitätskriterien steht an erster Stelle das
Kriterium Reliability, gefolgt von Relevance.
Die Erläuterungen im Framework lassen bei den weiteren
untergeordneten Kriterien Understandibility und Comparability keine
weitere Gewichtung erkennen. Beide Kriterien werden deshalb als
gleichwertig angesehen.
Auf der Ebene B sind untergeordnete Kriterien aufgeführt. Diese
stehen in direkter Beziehung zu den Hauptkriterien auf der Ebene A.
Die Kriterien der Ebene C sind denen der Ebene B untergeordnet.
Die Tabelle soll die Gewichtung der Qualitätskriterien in
Konfliktsituationen verdeutlichen. Eine Information, die wesentlich
und relevant ist kann nicht bilanziert werden, wenn sie das
Kriterium Reliability nicht erfüllt. Die Dominanz des Kriteriums
Reliability ist in Bezug auf die Frage der Zukunftsbezogenheit des
Jahresabschlusses nach IAS von Bedeutung. Reliability schränkt die
Informationen und Wertungen über zukünftige Ereignisse deutlich ein
und entschärft das Problem einer denkbaren Prognosepublizität.
Reliability führt jede Information des Jahresabschlusses und jede
Meßmethode zurück auf objektivierbare Kriterien, die durch Dritte
nachvollziehbar sind.
Hindernisse bei der Darstellung relevanter und zuverlässiger
Informationen
Im Framework werden drei Aspekte aufgeführt, die den Zielsetzungen
der Qualitätskriterien entgegenstehen, die der Vollständigkeit
halber zusammengefaßt dargestellt werden, für die weitere
Betrachtung aber nicht von Bedeutung sind.
Timeliness
Zwischen dem Grad der Zuverlässigkeit sowie der zeitnahen Erstellung
des Jahresabschlusses besteht ein Konflikt. So kann die
Zuverlässigkeit von Einschätzungen und Bewertungen und damit der
Sicherheitsgrad der Information im Jahresabschluß erhöht werden,
indem der Eintritt der unsicheren Ereignisse abgewartet wird.
Dadurch erhält der Bilanzleser zwar eine sichere Information, diese
kommt aber für seinen Entscheidungsprozeß vielleicht zu spät. Hier
ist im Einzelfall zu entscheiden, wie am besten die
Informationsbedürfnisse für Zwecke ökonomischer Entscheidungen
erfüllt werden können.
Balance between benefit and cost
Die Beschaffungskosten einer Information können deren Nutzen
übertreffen. Die Kosten werden nicht immer von den Gruppen getragen,
die den jeweiligen Nutzen aus der Information ziehen. Im Framework
wird hier lediglich auf die Existenz des Kosten- Nutzenverhältnisses
hingewiesen, ohne daraus direkte Folgerungen zu ziehen.
Balance between Qualitative Characteristics
Die Ausführungen zu den einzelnen Qualitätskriterien des Framework
lassen eine Rangfolge innerhalb der Kriterien erkennen. Dennoch wird
zusätzlich ausgeführt, daß ein Ausgleich der Kriterien angestrebt
wird.
Da die Einzelerläuterungen der Kriterien für verschiedene
Konfliktsituationen Entscheidungen über die Rangfolge treffen, kann
der Hinweis auf einen Ausgleich nur im Rahmen der bisherigen
Ausführungen zu den jeweiligen Qualitätskriterien gesehen werden.
Dies bedeutet, daß bei den aufgeführten Konfliktsituationen die
dargestellte Rangfolge der Kriterien zu beachten ist. Bestehen
solche Konfliktsituationen nicht, dann kann aus der Existenz einer
Rangfolge nicht eine ungleiche Berücksichtigung und Gewichtung der
Kriterien bei der Darstellung von Informationen gefolgert werden.
Alle Kriterien sind gleichmäßig zu berücksichtigen.
True and Fair View oder Fair Presentation?
Im Framework wird kein übergeordnetes Prinzip vergleichbar dem True
and Fair View-Prinzip oder der Fair Presentation aufgestellt. Es
wird jede Form einer Definition übergeordneter Prinzipien
ausdrücklich vermieden und es wird unterstellt, daß die Anwendung
der Qualitätskriterien und angemessener Bilanzierungsstandards unter
normalen Umständen dazu führt, daß Jahresabschlüsse dem entsprechen,
was allgemein unter True and Fair View oder Fair Presentation
verstanden wird.
Mit Vorlage des Entwurfs E53, Proposed International Accounting
Standard "Presentation of Financial Statements" änderte sich die
bisherige Regelung grundlegend. Der Entwurf führte als übergeordnete
Zielsetzung des Jahresabschlusses das Kriterium der Fair
Presentation ein. IAS E 53 ist am 1.7.1998 in Kraft getreten und
ersetzt vollständig das bisherige IAS 1 "Disclosure of Accounting
Policies" sowie IAS 5 "Informations to be disclosed in Financial
Statements" und IAS 13 "Presentation of Current Assets and Current
Liabilities".
IAS 1 hat in der neuen Fassung die noch bestehenden Unterschiede
bezüglich Offenlegungs- und Bilanzierungsgrundsätzen zwischen IAS
und US-GAAP weitgehend beseitigen. Damit kommt es praktisch zu einer
Übernahme der US-GAAP Generalnorm in die IAS.
|
|