Jahresabschluß

Bestandteile

Kontakt
Forum
Index
Home
Inhalt
Links
Info



   

 
IAS - Bestandteile des Jahresabschluß

 

Der Jahresabschluß (financial statement) besteht aus fünf wesentlichen Teilen:

 

     1. Bilanz (balance sheet)

     2. Gewinn- und Verlustrechnung (income statement)

     3. Eigenkapitalveränderungsrechnung (changes in equity, IAS1)

     4.  Cash Flow Rechnung (cash flow statement)

     5.  Anhang (notes to financial statement)

    

Für diese fünf Teile bestehen Einzelvorschriften, aber kein festgelegtes Schema. Die §§ 266, 275 HGB haben in den IAS keine Entsprechung. Auch für das Eigenkapital kennen die IAS kein festes Gliederungsschema. Die IAS sind aber mit dem deutschen Gliederungsschema kompatibel. Das ist besonders bei der Einführung der IAS nützlich, denn es kann - trotz neuer Bewertungs- und Offenlegungsmethoden - weitgehend bei der alten Bilanzstruktur geblieben werden, um die Vergleichbarkeit mit früheren Jahren oder anderen Gesellschaften zu verbessern bzw. zu erhalten. Die Trennung von Eigenkapital und eigenen Aktien ist weitaus weniger starr als es im deutschen Recht der Fall ist.

Die Notes to Financial Statements sind nicht, wie der Anhang zum deutschen Abschluß, eine zusätzliche Erläuterung, sondern ein integraler Bestandteil der Gesamtinformation. Sie sind daher wesentlich umfangreicher als die Angaben im deutschen Anhang.

Accrual Basis

Der Jahresabschluß ist nach der Accrual Basis aufzustellen. Dieses Prinzip besagt, daß Transaktionen zum Zeitpunkt ihres Eintritts erfaßt und der Periode zugeordnet werden, der sie wirtschaftlich zuzuordnen sind, unabhängig von ihren Liquiditätseffekten.

Die Aufstellung eines Jahresabschlusses nach der Accrual Basis soll nicht nur Informationen über vergangene Transaktionen und deren Liquiditätswirkungen aufzeigen, sondern auch Auskunft über zukünftige Zahlungsausgänge durch bestehende Verpflichtungen sowie zukünftige Zahlungseingänge durch vorhandene Ressourcen geben. Das Herausstellen des Begriffs der Ressourcen zeigt die Zielrichtung der Rechnungslegung nach IAS. Das gesamte wirtschaftliche Potential der Unternehmung ist vollständig darzustellen. Es muß im Jahresabschluß deutlich werden, über welche Ressourcen das Unternehmen insgesamt verfügt. Damit ist noch keine Aussage getroffen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit von einer Ressource gesprochen werden kann.
Die Darstellung der Chancen und Risiken zukünftiger Zahlungseingänge sowie Zahlungsausgänge sind nach dem Prinzip der Accrual Basis als gleichwertig anzusehen, es gibt kein Übergewicht in der Darstellung der Risiken. Der vollständige Ausweis der Ressourcen mit einer gleichgewichtigen Darstellung von Chancen und Risiken bildet die Basis einer unvoreingenommenen Darstellung im Jahresabschluß (Neutrality).
 

Going Concern

Der Jahresabschluß ist nach dem Going Concern. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Fortführung der Unternehmung auszugehen. Es wird unterstellt, daß die Unternehmung für einen überschaubaren Zeitraum ihre Tätigkeit nicht einstellt bzw. wesentliche Teile ihrer Tätigkeit nicht einstellt oder liquidiert und auch eine solche Absicht nicht besteht.

Nach Definition der Underlying Assumptions erfolgt die Ableitung allgemeiner qualitativer Anforderungen an den Inhalt eines Jahresabschlusses. Die Festlegung von Qualitative Characteristics erfolgt aus den Informationsbedürfnissen der Adressatengruppen und der Zielsetzung des Jahresabschlusses.
Damit werden im Framework gleichzeitig Qualitätskriterien für Jahresabschlußinformationen abgeleitet, die auf jede einzelne Position bezogen werden können. Die Erfüllung dieser Qualitätskriterien macht aus einer Informationen eine für die Adressaten des Jahresabschlusses entscheidungsrelevante und sinnvolle Information. Dieser grundlegende Zusammenhang kommt auch in IAS 1 "Presentation of Financial Statements" zum Ausdruck, der ab 1.7.1998 in Kraft getreten ist.

Die Qualitätskriterien bilden die Grundlage der Vorschriften zum Bilanzansatz und zur Bewertung. Es soll ein möglichst umfassendes Bild aller relevanten wirtschaftlichen Ressourcen einer Unternehmung erfaßt werden. Gleichzeitig müssen die Informationen zuverlässig sein, da sie sonst keine Entscheidungsgrundlage für die Adressaten des Jahresabschlusses bilden können. Das Spannungsfeld zwischen vollständiger Information und Richtigkeit kommt hier zum Ausdruck.

Die vier grundlegenden Qualitätskriterien sind:

  1. Understandibility

  2. Relevance

  3. Reliability

  4. Comparability.
     

In der Gewichtung der Kriterien gibt es Unterschiede, die aus den Einzelerläuterungen des Framework resultieren. Grundsätzlich sind die Kriterien gleichwertig, eine Rangfolge kommt nur dann zur Geltung, wenn es zwischen den Kriterien zu Zielkonflikten kommt.

Understandibility

Eine wesentliche Qualitätsanforderung an eine Jahresabschlußinformation ist das unmittelbare Verständnis der Information durch den Adressaten. Dabei wird unterstellt, daß Adressaten eines Jahresabschlusses über Kenntnisse des Geschäftslebens, ökonomischer Zusammenhänge und des Rechnungswesens verfügen. Adressaten müssen gewillt sein, Informationen in Jahresabschlüssen mit Aufmerksamkeit zu lesen.

Diese Anforderungen an die Adressaten können aus der Rangfolge der Adressatengruppen abgeleitet werden. Wenn die wichtigste Adressatengruppe Anleger sind, die nur auf den Jahresabschluß als Information für ihre Anlageentscheidung zurückgreifen können, und auf diese Gruppe die Informationen des Jahresabschlusses abgestimmt ist, dann wird von dieser Gruppe ein entsprechendes Interesse an Informationen verlangt.

Der Anleger trifft eine individuelle Entscheidung über seine Investition nach seinen persönlichen Risikobewertungen. Da er seine persönlichen Vermögenswerte zur Verfügung stellt, wird von ihm eine sorgfältige Entscheidungsfindung erwartet.
Wie bereits dargestellt, kann sich ein individueller Anleger diese Kompetenz durch Engagement in Fonds oder durch Bezug von Dienstleistungen von Finanzanalysten im Markt beschaffen. Sofern Informationen über komplexe Sachverhalte relevant für ökonomische Entscheidungen der Adressaten des Jahresabschlusses sind, müssen diese aufgeführt werden, auch wenn es für bestimmte Adressaten schwierig sein könnte, diese Information richtig zu verstehen. Die Komplexität einer Information und die bloße Möglichkeit eines Mißverständnisses rechtfertigt nicht das Weglassen der Information. Das Qualitätskriterium Understandibility steht im Konfliktfall hinter dem Kriterium Relevance.

Relevance

Jahresabschlußinformationen erfüllen das Kriterium Relevance, wenn diese den Entscheidungsprozeß der Adressaten beeinflussen und wenn sie ihm dabei helfen, vergangene, gegenwärtige und zukünftige Ereignisse zutreffend zu bewerten oder vorhandene Bewertungen zu bestätigen oder einer neuen Bewertung zu unterziehen.

Informationen können danach sowohl eine vorausschauende als auch eine bestätigende Funktion erfüllen.

So erlauben Informationen über die Struktur des Anlagevermögens Einschätzungen über die Fähigkeit des Unternehmens, Vorteile aus bestimmten wirtschaftlichen Situationen zu ziehen.

Beispiel: Prognosefunktion und Relevance

Verfügt ein Unternehmen über eine große Zahl von Patenten und Lizenzrechten und steigt das Preisniveau vergleichbarer Rechte, dann erlaubt diese Information eine Aussage über das wirtschaftliche Potential dieser Bilanzposition und deren zukünftiger Entwicklung.
Wie die zukünftige Entwicklung bewertet wird, hängt von den individuellen Einschätzungen der Adressaten ab. Gleichzeitig können Prognosen aus der Vergangenheit überprüft werden. Eine Aussage über den Eintritt der Prognose bzw. Abweichungen von Prognosen erlaubt eine genauere zukünftige Einschätzungen.
Hat ein Anleger dabei das Potential zu optimistisch eingeschätzt, dann wird er seine Prognose nach unten korrigieren. Umgekehrt wird eine zu pessimistische Prognose nach oder korrigiert.



Damit Information das Kriterium Relevance erfüllen können, müssen sie zukünftige Prognosen ermöglichen.

Dies bedeutet nicht, daß Jahresabschlußinformationen explizite Aussagen über zukünftige Entwicklungen enthalten müssen, sie sollen aber die Entscheidungssituation unter Unsicherheit und unvollkommener Information des Adressaten in eine Entscheidungssituation mit weniger Unsicherheit und mehr Information verwandeln.

Als allgemeines Beispiel für die Prognosefunktion des Jahresabschlusses wird im Framework die Gewinn- und Verlustrechnung genannt. Die vorausschauende Informationsfunktion der Gewinn- und Verlustrechnung wird erhöht, wenn ungewöhnliche, außerordentliche und unregelmäßige Positionen gesondert dargestellt werden (F.28).

Danach müßten im genannten Beispiel Veräußerungsgewinne aus Patenten und Lizenzen gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfaßt werden. Nur dann wird einem Anleger diese Information auch zur Verfügung gestellt. Werden solche Veräußerungsgewinn über Rücklagen auf andere Wirtschaftsgüter übertragen, dann kann dadurch die Informationsfunktion des Jahresabschlusses gestört werden. Handelt es sich dabei um entscheidungsrelevante Positionen, dann wäre die verdeckte Übertragung von Rücklagen ein Verstoß gegen die Grundsätze der IAS.

Das Kriterium der Relevance von Informationen wird wegen seiner Bedeutung durch zwei weitere Kriterien determiniert:
 

  • Nature

  • Materiality

 

Eine Information kann alleine schon wegen ihrer Art (nature) relevant sein.

Beispiel: Nature und Relevance einer Information
Die Telekom plant die Ausdehnung ihrer Aktivitäten in das Marktsegment Internet-Service. Da diese Aktivitäten erst am Beginn der Planung stehen und sich das Segment erst im Aufbau befindet, sind die Informationen auf den Bilanzstichtag bezogen nicht wesentlich (material), aber doch entscheidungsrelevant (relevant), denn sie ermöglichen eine Bewertung zukünftiger Risiken und Marktchancen.


Informationen sind material, wenn ihr Weglassen die Entscheidungssituation der Adressaten des Jahresabschlusses beeinflussen kann. Materiality hängt daher von der absoluten Bedeutung der Position und von der Fehlermöglichkeit ab, die ein Weglassen der Information auf die Entscheidungssituation des Adressaten haben kann. Materiality ist weniger ein Qualitätsmerkmal, sondern definiert das Kriterium der Relevance einer Information an quantitativen Merkmalen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß eine Information wegen ihrer Art (nature) oder wegen ihrer Höhe und Größe (material) im Verhältnis zu den übrigen Bilanzpositionen das Kriterium Relevance erfüllen kann.

Beispiel: Relevance und Nature einer Bilanzposition
Eine Unternehmung mit einer Bilanzsumme von 1 Mrd. DM zeigt in der Bilanz selbsterstellte Software für die interne Anwendung mit DM 1.000.000,--. Die Position ist im Verhältnis zur Bilanzsumme nicht wesentlich. Sie erfüllt aber wegen ihrer Art das Kriterium der Relevance. Die Höhe kann vom Adressaten im Zusammenhang mit den übrigen Jahresabschlußpositionen oder im Vergleich mit Vorjahren oder Unternehmen der gleichen Branche bewertet werden.
 

Reliability

Damit Jahresabschlußinformationen ihren Zweck erfüllen können, müssen sie zuverlässig (reliable) sein. Das Kriterium der Reliability ist erfüllt, wenn Jahresabschlußinformationen frei von wesentlichen Fehlern (material error) sind und unvoreingenommen dargestellt werden. Ein Adressat kann erwarten, daß eine Information einen Sachverhalt so darstellt, wie es unter normalen Umständen zu erwarten wäre.

In dieser Aussage kommen zwei Aspekte der Darstellung von Informationen zum Ausdruck:

Unternehmensbezogene Darstellungs- und Erläuterungskontinuität

Stellt eine Unternehmung bestimmte Sachverhalte in einer bestimmten Form und Qualität im Jahresabschluß dar, so kann auch für gleiche oder ähnliche Sachverhalte die gleiche Darstellungsform und Qualität erwartet werden.

Allgemeine Darstellungs- und Erläuterungskontinuität Gibt es eine allgemeine Übung, Sachverhalte in bestimmter Form darzustellen, so kann der Adressat diese Darstellungsform auch im konkreten Fall erwarten.

Informationen können relevant, wegen ihrer Art aber so unzuverlässig sein, daß bereits ihre Erfassung im Jahresabschluß zu Fehlschlüssen führen kann.

Als Beispiel wird im Framework die Erfassung möglicher Schadenersatzansprüche aus Prozessen angeführt. Die Bilanzierung des höchsten Betrages vor Abschluß des Prozesses wird im Framework als unangemessen angesehen. Vor Abschluß eines Prozesses kann bei unklarer Rechtslage nicht davon ausgegangen werden, daß die Unternehmung den höchst möglichen Schaden erleiden wird. Einer solchen Aussage mangelt es an der notwendigen Zuverlässigkeit und eine Bilanzierung scheidet aus.

Nach dem Konzept der IAS wäre über den Prozeß und die Risiken innerhalb der Erläuterungen zu berichten.

Die untergeordnete Rolle des Vorsichtsaspektes zeigt sich in diesem Beispiel deutlich. Zwar wird nach IAS über den Prozeß berichtet, aber die mögliche Schadensumme wird nicht bilanziert.

Bei Konflikten zwischen den Kriterien Relevance und Reliability wird das Kriterium der Reliability höher bewertet. Informationen, die relevant aber unreliable sind, werden nicht bilanziert. In diesen Fällen sind zusätzliche Erläuterungen erforderlich. Das Kriterium Reliability steht in der Rangfolge der Qualitätskriterien an erster Stelle.
Unter dem Aspekt der zukunftsorientierten Rechnungslegung kommt diesem Kriterium eine besondere Funktion zu, denn nur zuverlässige Aussagen können eine Basis für den Entscheidungsprozeß der Adressaten sein, denn diese entscheiden unter Unsicherheit. Mit unzuverlässigen Informationen kann eine Entscheidungssituation unter Unsicherheit nicht beseitigt oder abgeschwächt werden. Spekulative Informationen erhöhen die Unsicherheit.

Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung wird Reliability durch weitere Kriterien ergänzt. Diese Kriterien sind:

                                        - Faithful Representation,
                                        - Substance over form,
                                        - Neutrality,
                                        - Prudence,
                                        - Completeness
 

Faithful Representation

Faithful Representation stellt auf die Abbildungsfunktion des Jahresabschlusses ab. In einer Bilanz sollen Transaktionen dargestellt werden, die in Aktiva, Passiva und Kapital münden und bilanzierungsfähig sind, d.h. die Kriterien der Recognition, erfüllen, die im weiteren Verlauf der Untersuchung dargestellt werden. Im IAS-Jahresabschluß soll das wirtschaftliche Potential einer Unternehmung abgebildet werden.

Das Darstellungsproblem besteht in inhärenten Risiken von Bilanzpositionen oder Transaktionen. Diese Risiken können auch zu einer fehlerhafter Darstellung führen. Inhärente Risiken sind darin zu sehen, daß bestimmte Vorgänge nur unzureichend gemessen und damit abgebildet werden können. Das Vorhandensein inhärenter Risiken kann zum Ausschluß einer Bilanzierung führen.

Beispiel: Inhärente Risiken und Bilanzierungsfähigkeit
Die Aktivierung eines selbsterstellten Goodwill scheidet aus, da dieser in aller Regel nicht zuverlässig gemessen werden kann. Das Kriterium der Reliability ist nicht erfüllbar.


Faithful Respresentation definiert ein Objektivierungskriterium für die Bilanzierungsfähigkeit von Aktiva und Passiva. Dieses Kriterium ist nicht die Transaktion am Markt, sondern die zuverlässige und objektiv nachprüfbare Messung. Die Transaktion am Markt ist ein mögliches Meßverfahren.

Substance over Form

Substance over Form verlangt die Bilanzierung gemäß den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten unabhängig von der formaljuristischen Form. D.h. die Bilanzierung erfolgt nach den Grundsätzen des wirtschaftlichen Eigentums (F.35).
Wird z.B. ein Gegenstand verkauft und kann dieser Gegenstand aber weiterhin wirtschaftlich vom verkaufenden Unternehmen genutzt werden, so ist der Gegenstand weiterhin zu bilanzieren.

Substance over Form wird im Framework als Kriterium zur Sicherung der Faithful Representation angesehen. Nur eine Bilanzierung nach den wirtschaftlichen Realitäten ermöglicht eine Faithful Representation.

Prudence

Prudence berücksichtigt den Umstand, daß bei der Aufstellung eines Jahresabschlusses in der Darstellung der einzelnen Positionen Unsicherheiten berücksichtigt werden müssen.

So kann z.B. ein Teil der ausgewiesenen Forderungen zweifelhaft sein oder die Schätzung der Restnutzungsdauer von Gegenständen kann nur ungenau vorgenommen werden. Diese Unsicherheiten werden im Jahresabschluß berücksichtigt, indem die Gründe und der Grad der Unsicherheiten erläutert werden.

Prudence bedeutet die Berücksichtigung eines bestimmten Grades von Vorsicht in der Beurteilung von Sachverhalten um sicherzustellen, daß Vermögensgegenstände und Erträge nicht überbewertet, und Verbindlichkeiten und Aufwendungen nicht unterbewertet werden. Die Anwendung von Prudence darf zu keiner Legung von Willkürreserven durch Unterbewertung von Anlagevermögen oder Überbewertung von Verbindlichkeiten führen, da die Jahresabschlußinformationen sonst das Kriterium Neutrality nicht erfüllen und somit gleichzeitig das Kriterium Reliability nicht mehr erfüllen können.
Prudence wird in seiner Funktion dem Kriterium Neutrality untergeordnet (F.37). Das Kriterium Prudence wird z.T. im deutschen Schrifttum mit "Vorsicht" übersetzt oder direkt als "Vorsichtsprinzip" bezeichnet.(F.57) Wegen der untergeordneten Rolle der Prudence innerhalb des Framework sollte eine Übersetzung oder Gleichsetzung mit dem Vorsichtsprinzip vermieden werden, da das Vorsichtsprinzip im deutschen Handelsrecht einen anderen Stellenwert hat.


Completeness

Completeness verlangt die Darstellung aller relevanten Informationen unter Berücksichtigung der Kosten sowie der Wesentlichkeit. Es ist ein untergeordnetes Prinzip. Die Vollständigkeit der Informationen ergibt sich bereits aus den übergeordneten Prinzipien.

Comparability

Das Kriterium Comparability soll Adressaten des Jahresabschlusses das Erkennen von Trends im Zeitablauf erleichtern (F.39). Comparability wird auf zwei Ebenen angestrebt:

1. Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse einer Unternehmung im Zeitablauf,

2. Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse verschiedener Unternehmen untereinander.

Diese Anforderungen an die Darstellung von Informationen bilden bereits die Grundlage einer zuverlässigen Darstellung im Rahmen des Kriterium Reliability.

Das Kriterium Comparability setzt den Akzent auf die Darstellung der angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie deren Änderungen.
Darstellungskontinuität wird im Framework auf die Zwecke der Adressaten ausgerichtet und deshalb wird Comparability den Kriterien Relevance und Reliability untergeordnet. Ein Festhalten an bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist nach IAS dann nicht mehr angemessen wenn: verbesserte Bilanzierungsstandards angewendet werden können, die Fortführung der bisherigen Methoden zu Konflikten mit den Kriterien Relevance oder Reliability führen, alternative Methoden mit einem höheren Grad an Relevanz und Zuverlässigkeit als die bisher angewendete Methode existieren.

Wird die Darstellungskontinuität durchbrochen, dann ermöglichen Vorjahresvergleichszahlen eine Bewertung durch den Adressaten.

Qualitätskriterien und zulässige Einschränkungen

In der Rangfolge der Qualitätskriterien steht an erster Stelle das Kriterium Reliability, gefolgt von Relevance.

Die Erläuterungen im Framework lassen bei den weiteren untergeordneten Kriterien Understandibility und Comparability keine weitere Gewichtung erkennen. Beide Kriterien werden deshalb als gleichwertig angesehen.

Auf der Ebene B sind untergeordnete Kriterien aufgeführt. Diese stehen in direkter Beziehung zu den Hauptkriterien auf der Ebene A.

Die Kriterien der Ebene C sind denen der Ebene B untergeordnet.

Die Tabelle soll die Gewichtung der Qualitätskriterien in Konfliktsituationen verdeutlichen. Eine Information, die wesentlich und relevant ist kann nicht bilanziert werden, wenn sie das Kriterium Reliability nicht erfüllt. Die Dominanz des Kriteriums Reliability ist in Bezug auf die Frage der Zukunftsbezogenheit des Jahresabschlusses nach IAS von Bedeutung. Reliability schränkt die Informationen und Wertungen über zukünftige Ereignisse deutlich ein und entschärft das Problem einer denkbaren Prognosepublizität.
Reliability führt jede Information des Jahresabschlusses und jede Meßmethode zurück auf objektivierbare Kriterien, die durch Dritte nachvollziehbar sind.

Hindernisse bei der Darstellung relevanter und zuverlässiger Informationen

Im Framework werden drei Aspekte aufgeführt, die den Zielsetzungen der Qualitätskriterien entgegenstehen, die der Vollständigkeit halber zusammengefaßt dargestellt werden, für die weitere Betrachtung aber nicht von Bedeutung sind.
Timeliness

Zwischen dem Grad der Zuverlässigkeit sowie der zeitnahen Erstellung des Jahresabschlusses besteht ein Konflikt. So kann die Zuverlässigkeit von Einschätzungen und Bewertungen und damit der Sicherheitsgrad der Information im Jahresabschluß erhöht werden, indem der Eintritt der unsicheren Ereignisse abgewartet wird. Dadurch erhält der Bilanzleser zwar eine sichere Information, diese kommt aber für seinen Entscheidungsprozeß vielleicht zu spät. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie am besten die Informationsbedürfnisse für Zwecke ökonomischer Entscheidungen erfüllt werden können.

Balance between benefit and cost

Die Beschaffungskosten einer Information können deren Nutzen übertreffen. Die Kosten werden nicht immer von den Gruppen getragen, die den jeweiligen Nutzen aus der Information ziehen. Im Framework wird hier lediglich auf die Existenz des Kosten- Nutzenverhältnisses hingewiesen, ohne daraus direkte Folgerungen zu ziehen.

Balance between Qualitative Characteristics

Die Ausführungen zu den einzelnen Qualitätskriterien des Framework lassen eine Rangfolge innerhalb der Kriterien erkennen. Dennoch wird zusätzlich ausgeführt, daß ein Ausgleich der Kriterien angestrebt wird.

Da die Einzelerläuterungen der Kriterien für verschiedene Konfliktsituationen Entscheidungen über die Rangfolge treffen, kann der Hinweis auf einen Ausgleich nur im Rahmen der bisherigen Ausführungen zu den jeweiligen Qualitätskriterien gesehen werden. Dies bedeutet, daß bei den aufgeführten Konfliktsituationen die dargestellte Rangfolge der Kriterien zu beachten ist. Bestehen solche Konfliktsituationen nicht, dann kann aus der Existenz einer Rangfolge nicht eine ungleiche Berücksichtigung und Gewichtung der Kriterien bei der Darstellung von Informationen gefolgert werden. Alle Kriterien sind gleichmäßig zu berücksichtigen.

True and Fair View oder Fair Presentation?

Im Framework wird kein übergeordnetes Prinzip vergleichbar dem True and Fair View-Prinzip oder der Fair Presentation aufgestellt. Es wird jede Form einer Definition übergeordneter Prinzipien ausdrücklich vermieden und es wird unterstellt, daß die Anwendung der Qualitätskriterien und angemessener Bilanzierungsstandards unter normalen Umständen dazu führt, daß Jahresabschlüsse dem entsprechen, was allgemein unter True and Fair View oder Fair Presentation verstanden wird.

Mit Vorlage des Entwurfs E53, Proposed International Accounting Standard "Presentation of Financial Statements" änderte sich die bisherige Regelung grundlegend. Der Entwurf führte als übergeordnete Zielsetzung des Jahresabschlusses das Kriterium der Fair Presentation ein. IAS E 53 ist am 1.7.1998 in Kraft getreten und ersetzt vollständig das bisherige IAS 1 "Disclosure of Accounting Policies" sowie IAS 5 "Informations to be disclosed in Financial Statements" und IAS 13 "Presentation of Current Assets and Current Liabilities".

IAS 1 hat in der neuen Fassung die noch bestehenden Unterschiede bezüglich Offenlegungs- und Bilanzierungsgrundsätzen zwischen IAS und US-GAAP weitgehend beseitigen. Damit kommt es praktisch zu einer Übernahme der US-GAAP Generalnorm in die IAS.
 

 


www.iasifrs.de
www.ias-rechnungslegung.com
www.ifrs-rechnungslegung.com

© 2001  Matthias Ax

Nutzungsbedingungen

 letzte Aktualisierung 18.01.05