Die IAS-Verordnung - Häufig
gestellte Fragen (FAQ)
Was
ist ein internationaler Rechnungslegungsgrundsatz? Wer legt ihn fest?
Wann werden die IAS
verbindlich?
Welche IAS/IFRS gelten?
Welche Unternehmen müssen ihren
Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards
aufstellen?
Wann muss mit den
Umstellungsarbeiten begonnen werden?
Wer überprüft die Einhaltung der
IAS/IFRS?
Was ändert sich durch die
IAS-Verordnung? Hat die Globalisierung nicht ohnehin schon viele europäische
Unternehmen zur Anwendung der IAS veranlasst?
Welche technischen Veränderungen
und welche Kosten wird die Verordnung nach sich ziehen?
Warum müssen die IAS auf
EU-Ebene extra anerkannt werden, wenn der IASC hohen Qualitätsansprüchen
genügt?
Wie wird die Anerkennung der
IAS auf EU-Ebene praktisch vonstatten gehen?
Was passiert, wenn ein IAS
als ungeeignet für die Anwendung innerhalb der EU befunden wird?
Was ist mit den KMU und den
nicht notierten Unternehmen?
Inwieweit werden die IAS
weltweit angewandt?
Wie lässt sich die
Anwendung der IAS verbessern?
Welche Möglichkeiten hat man an
der Entwicklung eines International Financial Reporting Standards
mitzuwirken?
Was ist mit den US-GAAP? Können
Unternehmen aus der EU die US-GAAP weiter anwenden?
Haben die IAS eine
steuerrechtliche Bedeutung?
Was ist das IASB?
Wie ist das International
Accounting Standards Board organisiert?
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen
beruhen die IAS
Was geschieht mit Unternehmen, die
die IAS nicht anwenden?
Sind die International
Financial Reporting Standards kostenlos verfügbar?
Was
ist ein internationaler Rechnungslegungsgrundsatz? Wer legt ihn fest?

Die internationalen
Rechnungslegungsgrundsätze (International Accounting Standards - IAS)
werden vom IASC (International Accounting Standards Committee)
ausgearbeitet und verabschiedet. Dieser Ausschuss wurde in den 70er
Jahren von Berufsverbänden der Industrieländer gegründet. Es gibt 41
IAS und 25 Interpretationen, die auf etwa 1300 Seiten niedergelegt sind.
Die Rechnungslegungsgrundsätze orientieren sich an den Bedürfnissen
der Anleger.
Das Sekretariat des IASC befindet sich in
London. Im Mai 2000 billigte die International Federation of Accountants
(IFAC) eine neue Struktur für das Hauptorgan des IASC (IASC-Board). Das
neue Board setzt sich aus 14 Vertretern verschiedener nationaler
Rechnungslegungsorgane zusammen (davon fünf aus Europa: zwei aus dem UK
und je einer aus Frankreich, Deutschland und der Schweiz). Die
Board-Mitglieder sind am 25. Januar 2001 bestellt worden. Den Vorsitz führt
Sir David Tweedie, der frühere Vorsitzende des britischen Accounting
Standards Board. Das neue IASC-Board soll im April 2001 erstmals
zusammentreten. Ihm zur Seite steht ein Standards Advisory Council mit
30 Mitgliedern, die sowohl geographisch als auch hinsichtlich der
beruflichen Zusammensetzung eine breite Repräsentativität gewährleisten.
Der Advisory Council trifft regelmäßig mit dem IASC-Board zusammen, um
ihn in prioritären Fragen zu beraten und über die Auswirkungen
vorgeschlagener Normen auf die Bilanzierenden und die Adressaten von
Jahresabschlüssen zu informieren.
Die International Financial Reporting
Standards (IFRS) werden in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Es
kann folgende Schritte umfassen:
- Identifizierung des Themas,
- Beratung mit dem Standards Advisory
Council (SAC) hinsichtlich der Aufnahme des Themas in die Agenda des
International Accounting Standards Board (IASB),
- Bildung einer Konsultationsgruppe,
die das IASB in dem Projekt berät,
- Veröffentlichung eines
Diskussionspapiers zur öffentlichen Kommentierung,
- Veröffentlichung eines Entwurfs (Exposure
Draft) zur öffentlichen Kommentierung,
- Auswertung der eingegangenen
Kommentare zu dem Diskussionspapier und dem Entwurf (Exposure Draft),
- gegebenenfalls Durchführung einer
öffentlichen Anhörung und einer Feldstudie (field test),
- Genehmigung des Standards mit den
Stimmen von mindestens 8 Mitgliedern des IASB.
Wann
werden die IAS verbindlich? 
Nach Verabschiedung der Verordnung
(EG)
Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli
2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
sind diese für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ab 2005
verbindlich. Da der Jahresabschluß nach den IAS Vergleichszahlen aus dem
Vorjahr fordert, sind bereits ab 2004 entsprechende Abschlüsse
vorzubereiten. Für Unternehmen, die die IAS nicht anwenden sind
weiterhin die Richtlinien 78/660/EWG bzw. 83/349/EWG maßgeblich.
Welche
IAS/IFRS gelten?

Zur verbindlichen Anwendung innerhalb der
europäischen Gemeinschaft sind nur von der EU freigegebene Standards zur
Anwendung zugelassen.
In diesem Zusammenhang wird durch ein
Anerkennungsverfahren (Endorsement) der IAS auf EU-Ebene
sichergestellt, daß die IAS eine geeignete Grundlage für die
Rechnungslegung von börsennotierten EU-Unternehmen darstellen.
Welche
Unternehmen müssen ihren Konzernabschluss nach den International
Financial Reporting Standards aufstellen?
Gemäß § 292a HGB dürfen deutsche
Mutterunternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach international
anerkannten Grundsätzen aufstellen. Die International Financial
Reporting Standards (IFRS) und die United States Generally Accepted
Accounting Pinciples (US GAAP) sind international anerkannte
Rechnungslegungsgrundsätze im Sinne von § 292a HGB.
Im Juli 2002 wurde die Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung
internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS-Verordnung)
verabschiedet. Damit werden die kapitalmarktnotierten Unternehmen mit
Sitz in der Europäischen Union verpflichtet, für Geschäftsjahre, die
nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den
IFRS aufzustellen. Die IAS-Verordnung erlaubt den Mitgliedstaaten zudem,
allen anderen Unternehmen für den Konzern- und/oder Jahresabschluss die
Anwendung der IFRS zu gestatten oder vorzuschreiben. Zusätzlich kann es
durch neue Eigenkapitalvorschriften der Banken (Basel II) zur
"freiwilligen Anwendung" kommen, um die Kapitalbeschaffungskosten
niedrig zu halten.
Die Deutsche Bundesregierung hat
inzwischen angekündigt, allen Unternehmen zu ermöglichen, ihre
Konzernabschlüsse nach dem IFRS aufzustellen. Jahresabschlüsse sollen
auch weiterhin für Zwecke der Ausschüttungs- und Steuerbemessung nach
den Vorschriften des HGB aufgestellt werden.
Wann muss mit den
Umstellungsarbeiten begonnen werden?
Die Bilanz 2005 für das
Geschäftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2004 beginnt, muss bereits nach
IAS/IFRS aufgestellt werden. Die Umstellungsarbeiten beginnen folglich
schon 2004. Die Schwierigkeiten bei der Umstellung resultieren aus den
großen Unterschieden zwischen der HGB-Bilanzierung und der nach
IAS/IFRS. Während die Rechnungslegungsvorschriften im HGB den
Gläubigerschutz bezwecken und den ausschüttungsfähigen Gewinn ermitteln
sollen, richten sich IAS/IFRS und US-GAAP am Informationsangebot und
damit am Anlegerschutz aus. Das Vorsichtsprinzip, als vorrangiges Gebot
im HGB enumeriert, ist bei der internationalen Rechnungslegung zwar als
"fair presentation", aber nicht als vorrangig eingeordnet.
Wer
überprüft die Einhaltung der IAS/IFRS?

Das so genannte Enforcement, die
Prüfung auch der Einhaltung der IAS/IFRS-Standards, wird durch ein
zweistufiges System geregelt werden. Regelungen zum Enforcement finden
sich in dem vom Bundestag beschlossenen Bilanzkontrollgesetz. Eine
private Prüfstelle soll bei Vorliegen von bestimmten Anhaltspunkten,
nach Aufforderung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder bei Stichproben, eine
Überprüfung der Bilanzen kapitalmarktnotierter Unternehmen vornehmen. Da
diese private Prüfstelle ihre Tätigkeit nur in Kooperation mit dem
betroffenen Unternehmen vornehmen kann, soll die
Finanzdienstleistungsaufsicht die Prüfung der Bilanzen u. a. übernehmen,
soweit die private Prüfstelle mangels Kooperation des Unternehmens keine
Einsichtsmöglichkeit in die Bilanzen hat oder das Unternehmen
festgestellte Fehler nicht anerkennt. Die Kosten für das so genannte
Enforcement sollen im Ergebnis auf die in Deutschland gelisteten
Unternehmen übertragen werden.
Was ändert sich durch
die IAS-Verordnung? Hat die Globalisierung nicht ohnehin schon viele
europäische Unternehmen zur Anwendung der IAS veranlasst?

Von der Verordnung sind etwa 7000 börsennotierte
Unternehmen in der EU unmittelbar betroffen. Sie werden ihre
konsolidierten Abschlüsse spätestens 2005 nach den IAS erstellen müssen.
Derzeit wenden in der EU nur 275 börsennotierte Unternehmen die IAS an.
Bisher haben sieben Mitgliedstaaten (Österreich,
Belgien, Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien und Luxemburg) ihren
börsennotierten Unternehmen ausdrücklich erlaubt, ihre konsolidierten
Abschlüsse nach den IAS zu erstellen. Mit der EU-Verordnung zur
verbindlichen Anwendung der IAS und deren Veröffentlichung in der
Landessprachen ist der Startschuß gefallen.
Welche technischen Veränderungen
und welche Kosten wird die Verordnung nach sich ziehen?

Der Übergang von den nationalen
Rechnungslegungsvorschriften zu den IAS bedeutet einen erheblichen
Schulungsaufwand sowohl für die Rechnungslegungsbranche als auch für
Unternehmen, die die IAS zum ersten Mal anwenden. Um für 2005 gerüstet
zu sein, muss jetzt mit den Vorbereitungen begonnen werden. Es besteht
derzeit ein hohes Ausbildungsdefizit in Deutschland.
Der Übergang zu den IAS bedeutet
zusätzliche Kosten, vor allem im ersten Jahr der Anwendung. Diese
Investition wird sich vielleicht langfristig bezahlt machen. Mehr
Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Finanzausweise werden
sich für die Unternehmen letztlich in geringeren Kapitalkosten
niederschlagen. Dies wird zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
der europäischen Wirtschaft beitragen.
Warum müssen die IAS
auf EU-Ebene extra anerkannt werden, wenn der IASC hohen Qualitätsansprüchen
genügt?

Die IAS müssen auf EU-Ebene extra
anerkannt werden, weil es weder politisch noch rechtlich möglich ist,
eine private Organisation, in der die EU keinen Einfluss hat,
vorbehaltlos und unwiderruflich mit der Ausarbeitung und Verabschiedung
von Rechnungslegungsnormen zu betrauen. Außerdem wird mit der
Festlegung der für börsennotierte Unternehmen künftig verbindlichen
Rechnungslegungsgrundsätze die erforderliche Rechtssicherheit
geschaffen. Gleichzeitig muss geprüft werden, ob die IASC-Standards mit
den politischen Zielen der EU vereinbar sind. Da das
EU-Anerkennungsverfahren eine gewisse Eigendynamik entwickeln wird, ist
zu erwarten, dass die vom IASC verabschiedeten neuen Standards auch für
die EU akzeptabel sein werden.
Wie wird die
Anerkennung der IAS auf EU-Ebene praktisch vonstatten gehen?

Die Verordnung sieht die Einsetzung eines
neuen EU-Mechanismus vor, der die IAS prüfen und zur Anwendung
innerhalb der EU freigeben sollen. Der auf politischer Ebene
angesiedelte Regelungsausschuss für die Rechnungslegung wird nach den
Komitologie-Regeln der EU arbeiten. Nur beratende Funktion hat hingegen
der Technische Ausschuss für die Rechnungslegung, der den
Regelungsausschuss fachlich unterstützen wird. Der Regelungsausschuss,
der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem die
Kommission den Vorsitz führt, nimmt die IAS auf Vorschlag der
Kommission an oder lehnt sie ab.
Vorbereitet werden die Arbeiten von dem
Technischen Ausschuss, dem ausschließlich Sachverständige angehören.
Dieser Ausschuss wird als privatwirtschaftliche Initiative unter dem
Namen "EFRAG" (European Financial Reporting Advisory Group)
von den Marktteilnehmern mit besonderem Interesse an der Rechnungslegung
(einschließlich Bilanzierenden, Anwendern, Angehörigen der
Rechnungslegungsbranche und nationalen Normenorganisationen) eingesetzt.
Die hochqualifizierten Sachverständigen des Technischen Ausschusses
werden die Anwendung der IAS im europäischen Rechtskontext fachlich
begleiten. Der Ausschuß wird aktiv an der Ausarbeitung internationaler
Rechnungslegungsnormen mitwirken und in der EU die Standpunkte zu den
verschiedenen IAS koordinieren. Der Ausschuss soll noch im ersten
Halbjahr 2001 eingesetzt werden, d. h. kurz nachdem das neue IASC-Board
seine Tätigkeit aufgenommen hat (ab 1. April 2001). In diesem Ausschuss
ist die Kommission als Beobachter vertreten.
Der Regelungsausschuss wird wie folgt
verfahren:
Die Kommission schlägt dem Ausschuss die
Annahme (oder Ablehnung) eines bestimmten IAS vor. Dem Vorschlag liegt
ein Bericht der Kommission bei, in dem der betreffende
Rechnungslegungsgrundsatz beschrieben und seine Vereinbarkeit mit den
geltenden Rechnungslegungsrichtlinien sowie seine Eignung als europäische
Rechnungslegungsnorm geprüft wird.
Der Regelungsausschuss nimmt dann
innerhalb eines Monats zu dem Kommissionsvorschlag Stellung. Es gelten
dieselben Abstimmungsregeln wie im Rat (d. h. qualifizierte Mehrheit).
Stimmt der Ausschuss dem Vorschlag der Kommission zu, trifft die
Kommission die erforderlichen Vorkehrungen, damit der
Rechnungslegungsgrundsatz in der Europäischen Union angewendet werden
kann.
Gibt der Ausschuss keine oder eine
ablehnende Stellungnahme ab, kann die Kommission den Technischen
Ausschuss mit der Frage befassen oder die Angelegenheit vor den Rat
bringen.
Das Europäische Parlament wird gemäß
den Komitologie-Vorschriften für Regelungsausschüsse über die
Arbeiten des Regelungsausschusses unterrichtet. Das Parlament kann
einschreiten, wenn die Kommission seiner Meinung nach ihre Befugnisse überschritten
hat.
Was passiert, wenn ein
IAS als ungeeignet für die Anwendung innerhalb der EU befunden wird?

Die Kommission hat bereits die Übereinstimmung
der bestehenden IAS und Interpretationen des Standing Interpretations
Committee (SIC) mit der Vierten Gesellschaftsrechtsrichtlinie
(78/660/EWG) und der Siebenten Richtlinie über den konsolidierten
Abschluss (83/349/EWG) geprüft. Es wurden nur geringfügige
Abweichungen festgestellt (vgl. IP/96/1132). Diese werden im Zuge der für
den Zeitraum 2001-2002 geplanten Aktualisierung dieser Richtlinien
beseitigt.
Dass neue IAS oder Interpretationen als für
die Anwendung in der EU ungeeignet eingestuft werden, ist wenig
wahrscheinlich. Das Anerkennungsverfahren dient nämlich vor allem dazu,
dem IASC den Standpunkt der Europäischen Union bereits in einem sehr frühen
Stadium zu vermitteln. Sollten dennoch Probleme auftreten, werden sie
zuerst auf technischer Ebene angegangen.
Was ist mit den KMU
und den nicht notierten Unternehmen?

Da börsennotierte KMU ihren
konsolidierten Abschluss wie andere notierte Unternehmen nach den IAS
erstellen müssen, müssen auch sie sich auf die Umstellung vorbereiten.
Die meisten KMU sind allerdings nicht an der Börse notiert, so dass
ihnen die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze
freisteht, wenn ihr Mitgliedstaat diese Option vorsieht.
Langfristig dürften KMU, die sich
international um Kapital bemühen, jedoch einen Vorteil darin sehen, die
IAS anzuwenden, auch wenn sie nicht an der Börse notiert sind.
Inwieweit werden die
IAS weltweit angewandt?

Die meisten Börsen der Welt akzeptieren
Finanzausweise, die auf der Grundlage der IAS erstellt worden sind. Die
International Organisation of Securities Commissions (IOSCO) empfahl im
Jahr 2000 die Anwendung der IAS für die Notierung an Auslandsbörsen.
Dennoch gibt es nach wie vor einige lösungsbedürftige Probleme. Auf
der Grundlage der IAS erstellte Abschlüsse werden in den USA und Kanada
derzeit noch nicht für die Börsennotierung akzeptiert.
Die Annahme der IAS als europäische
Rechnungslegungsnormen wird die Autorität dieser Normen weltweit
zweifellos erhöhen.
Wie lässt sich die
Anwendung der IAS verbessern?

Ein effizienter Kapitalmarkt kann nur
dann entstehen, wenn für eine einheitliche Anwendung der IAS gesorgt
wird. Unternehmen, die die IAS anwenden, kommen den Normen nicht immer
in vollem Umfang nach. Das muss sich ändern.
Zunächst bedarf es gemeinsamer
Leitlinien für die Anwendung der IAS. Dies ist in erster Linie Aufgabe
des Standards Interpretation Committee, der Auslegungshilfen für die
ordnungsgemäße Anwendung der IAS erarbeitet. Gegebenenfalls könnten
diese Leitlinien auf EU-Ebene durch das Anerkennungsverfahren ergänzt
werden.
Des weiteren müssen die Abschlüsse
ordnungsgemäß geprüft werden. Hier ist der Abschlussprüfer gefragt,
der bescheinigen muss, dass die Abschlüsse ordnungsgemäß erstellt
worden sind. Um EU-weit eine hohe Prüfungsqualität zu gewährleisten,
hat die Kommission 1998 eine Mitteilung mit den prioritären Maßnahmen
in diesem Bereich herausgegeben. Letztes Jahr hat die Kommission darüber
hinaus eine Empfehlung zu den Qualitätssicherungssystemen für die
Abschlussprüfung erlassen (vgl. IP/00/1327). Im EU-Ausschuss für
Fragen der Abschlussprüfung laufen derzeit Arbeiten zu Prüfungsstandards,
zum Prüfungsbericht und zur Unabhängigkeit.
Zum Schutz der Anleger ist ferner eine
externe Aufsicht erforderlich. Den Wertpapier-Aufsichtsbehörden kommt
eine entscheidende Bedeutung zu, wenn es darum geht sicherzustellen,
dass börsennotierte Unternehmen den Rechnungslegungsanforderungen
nachkommen. Die Kommission setzt ihre Hoffnung in die im FESCO (Forum of
European Securities Commissions) vertretenen Aufsichtsbehörden, um ein
gemeinsames Konzept für die Durchsetzung der Rechnungslegungsnormen zu
entwickeln und umzusetzen. FESCO beabsichtigt, einen ständigen
Unterausschuss einzusetzen, der sich insbesondere mit der
Durchsetzbarkeit von Rechnungslegungsnormen befassen soll.
Was ist mit den
US-GAAP? Können Unternehmen aus der EU die US-GAAP weiter anwenden?

Die US-amerikanischen
Rechnungslegungsstandards (Generally Accepted Accounting Principles -
GAAP) werden derzeit von etwa 300 Unternehmen zur Erstellung ihrer
Abschlüsse verwendet. In den meisten Fällen wurden die GAAP als
Vorbereitung auf die Börseneinführung in den USA oder zur leichteren
Mobilisierung ausländischen bzw. amerikanischen Kapitals oder ausländischer
Investoren verwendet. Nach 2005 werden sie jedoch ihre Konzernabschlüsse
nach Maßgabe der IAS erstellen müssen.
Die IAS bieten ihnen Finanzinformationen
in derselben hohen Qualität wie die US-GAAP mit dem zusätzlichen
Vorteil, dass die IAS mit einer wirklich internationalen Perspektive
konzipiert wurden und nicht einem bestimmten nationalen Umfeld
nachgebildet sind. Die Kommission hofft und erwartet, dass die US
Securities and Exchange Commission (SEC) in naher Zukunft die von
EU-Emittenten erstellten Finanzausweise akzeptieren wird, ohne eine
Abstimmung mit den US-GAAP zu verlangen.
Haben die
IAS eine steuerrechtliche Bedeutung? Die
IAS haben derzeit keine steuerechtliche Bedeutung. Sie werden
ausschließlich für den handelsrechtlichen Jahresabschluß
kapitalmarktorientierter Unternehmen angewendet. Die Bundesregierung
läßt derzeit untersuchen, welche Auswirkungen die Anwendung der IAS
auf das nationale Besteuerungssystem haben.
Was geschieht mit Unternehmen, die die IAS nicht
anwenden ?
Die Übernahme eines internationalen Rechnungslegungsstandards zur
Anwendung in der Gemeinschaft setzt voraus, dass er die Grundanforderung
der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 über den
Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen 1 sowie der
Siebenten Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 über den
konsolidierten Abschluss 2 erfüllt, d.h. dass seine Anwendung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage und des
Geschäftsergebnisses eines Unternehmens vermittelt, wobei dieses Prinzip
im Lichte der genannten Richtlinien zu verstehen ist, ohne dass damit
eine strenge Einhaltung jeder einzelnen Bestimmung jener Richtlinien
erforderlich wäre.
Das bedeutet, daß Unternehmen, die die IAS nicht anwenden (die große
Mehrheit) nicht benachteiligt werden dürfen.
Da für die den Richtlinien 78/660/EWG bzw. 83/349/EWG unterliegenden
Jahresabschlüsse und konsolidierten Abschlüsse von Unternehmen, die nicht in
Übereinstimmung mit der IAS-Verordnung aufgestellt werden, diese Richtlinien in Bezug auf die
Rechnungslegungserfordernisse der Gemeinschaft weiterhin maßgeblich sind, ist es
wichtig, dass für Unternehmen der Gemeinschaft, die die IAS anwenden, und für solche, die dies
nicht tun, gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.
Was ist das IASB?
Das International Accounting Standards Board (IASB) ist ein privater,
unabhängiger Standardsetter mit Sitz in London, UK. Die Mitglieder des
IASB kommen aus neun verschiedenen Ländern. Das Ziel des IASB ist die
Entwicklung von Rechnungslegungsstandards. Der IASB arbeitet hierbei mit
den nationalen Standardsettern zusammen, um die Konvergenz der
nationalen Regelungen mit den internationalen
Rechnungslegungsvorschriften voranzutreiben.
Wie ist der International
Accounting Standards Board organisiert?
Das International Accounting Standards Board (IASB) ist Organ der
International Accounting Standards Committee Foundation (IASC Foundation).
Diese wurde im März 2001 als unabhängige Dachorganisation in Delaware,
USA gegründet. Die IASC Foundation besteht aus zwei Organen, dem IASB
und den Trustees, sowie den beiden Gremien International Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und Standards Advisory
Council (SAC).
Sind die International
Financial Reporting Standards kostenlos verfügbar?
Die International Financial
Reporting Standards (IFRS) sind im Gegensatz zu den Standardentwürfen (Exposure
Drafts) nicht kostenlos verfügbar. Grundsätzlich ist die englische
Textfassung verbindlich. Die Texte können über die Website des
International Accounting Standards Board ( www.iasb.org.uk) bestellt
werden.
Die offizielle deutsche
Übersetzung kann bezogen werden über:
Im Amtsblatt der EU
veröffentlichte Standards sind grundsätzlich frei zugänglich (Stand
2002). Die Europäische Union veröffentlicht weiterhin
alle im Rahmen des "Endorsement" übernommenen IAS/IFRS im
Amtsblatt, und damit in allen Amtssprachen der Europäischen Union. Das
entsprechende Amtsblatt ist in deutscher Sprache auf dieser Website
hinterlegt.
Die Standards Interpretationen und
Framework bestellt man am sinnvollsten als CD-Rom.
Welche
Möglichkeiten hat man an der Entwicklung eines International Financial
Reporting Standards mitzuwirken?
Im Rahmen der Entwicklung von Standards und
Interpretationen wird der interessierten Öffentlichkeit die
Möglichkeit gegeben, über schriftliche Stellungnahmen oder die
Teilnahme an öffentlichen Diskussionen die Meinungsbildung im
International Accounting Standards Board (IASB) und International
Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) zu beeinflussen.
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