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Bundesregierung will mit
10-Punkte-Papier Anlegerschutz und
Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen stärken
Angesichts der Skandale um Bilanzfälschungen
mit Milliardenschäden ist aus Sicht der Bundesregierung eine
Verbesserung von Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle
notwendig geworden, um das verlorene Vertrauen der Anleger wieder zu
gewinnen. Zu diesem Zweck wurde ein 10-Punkte-Papier verabschiedet,
das zu Beginn der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden soll.
Die Arbeit der "Corporate Governance" - Kommission, der in
Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft entwickelte Verhaltens-
Kodex, das Transparenz- und Publizitätsgesetz sowie das 4.
Finanzmarktförderungsgesetz sind bereits wirksam geworden.
Das 10-Punkte-Papier zur Stärkung
der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes beinhaltet
Folgendes:
- Persönliche Haftung von
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der
Gesellschaft: Verbesserung des Klagerechts der Aktionäre; in
diesem Zusammenhang auch Einführung einer Verpflichtung zur Rückzahlung
auf der Basis falscher Bilanzen geleisteter Vergütungen und überzogener
Abfindungen.
- Einführung der persönlichen
Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern gegenüber
Anlegern für vorsätzliche oder grobfahrlässige
Falschinformationen des Kapitalmarktes; Verbesserung der
kollektiven Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger.
- Weiterentwicklung des Deutschen
Corporate Governance Kodex, insbesondere zur Transparenz von
aktienbasierten oder anreizorientierten Vergütungen
("Aktienoptionen") der Vorstände.
- Fortentwicklung der Bilanzregeln
und Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze;
deutliche Verkürzung der Fristen zur Offenlegung von
Jahresabschlüssen börsennotierter Unternehmen (derzeit ein
Jahr).
- Überwachung der Rechtmäßigkeit
konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine unabhängige Stelle
("Enforcement").
- Stärkung der Rolle des
Abschlussprüfers durch Sicherung der Unabhängigkeit des
Abschlussprüfers (insbesondere Unvereinbarkeit bestimmter
Beratungsdienstleistungen mit der Abschlussprüfung,
Verbesserung der Transparenz), Erweiterung der zivilrechtlichen
Haftung des Abschlussprüfers, Verbesserung der Aufsicht über
Wirtschaftsprüfer, insbesondere durch verstärkte Sanktionsmöglichkeiten
für die Wirtschaftsprüferkammer, Prüfung der Einbeziehung
unabhängiger Dritter in die Aufsicht.
- Ausweitung der Befugnisse der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, insbesondere für
die Anordnung von Sonderprüfungen und die Zurückweisung von
Abschlussprüfern bei börsennotierten Unternehmen.
- Verbesserung des Anlegerschutzes
im Bereich des sog. "Grauen Kapitalmarkts", z.B. durch
Einführung einer Prospektpflicht für das öffentliche Angebot
von Beteiligungen.
- Sicherung der Verlässlichkeit von
Unternehmensbewertungen durch Finanzanalysten und
Rating-Agenturen.
- Spürbare Erhöhung der
Strafdrohung für vorsätzliche Delikte im Kapitalmarktbereich,
insbesondere bei Falschangaben des Vorstandes und des
Abschlussprüfers zur Lage der Gesellschaft oder in der Bilanz
sowie beim Insiderhandel; Einführung der Strafbarkeit schon bei
Leichtfertigkeit, da Vorsatz oft nicht nachweisbar.
BMJ online
PM vom 28.8.2002
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