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 Bundesregierung will mit 10-Punkte-Papier Anlegerschutz und
     Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen stärken

Angesichts der Skandale um Bilanzfälschungen mit Milliardenschäden ist aus Sicht der Bundesregierung eine Verbesserung von Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle notwendig geworden, um das verlorene Vertrauen der Anleger wieder zu gewinnen. Zu diesem Zweck wurde ein 10-Punkte-Papier verabschiedet, das zu Beginn der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Die Arbeit der "Corporate Governance" - Kommission, der in Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft entwickelte Verhaltens- Kodex, das Transparenz- und Publizitätsgesetz sowie das 4. Finanzmarktförderungsgesetz sind bereits wirksam geworden.

Das 10-Punkte-Papier zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes beinhaltet Folgendes:

  1. Persönliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft: Verbesserung des Klagerechts der Aktionäre; in diesem Zusammenhang auch Einführung einer Verpflichtung zur Rückzahlung auf der Basis falscher Bilanzen geleisteter Vergütungen und überzogener Abfindungen.
     
  2. Einführung der persönlichen Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern gegenüber Anlegern für vorsätzliche oder grobfahrlässige Falschinformationen des Kapitalmarktes; Verbesserung der kollektiven Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger.
     
  3. Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere zur Transparenz von aktienbasierten oder anreizorientierten Vergütungen ("Aktienoptionen") der Vorstände.
     
  4. Fortentwicklung der Bilanzregeln und Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze; deutliche Verkürzung der Fristen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen börsennotierter Unternehmen (derzeit ein Jahr).
     
  5. Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine unabhängige Stelle ("Enforcement").
     
  6. Stärkung der Rolle des Abschlussprüfers durch Sicherung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (insbesondere Unvereinbarkeit bestimmter Beratungsdienstleistungen mit der Abschlussprüfung, Verbesserung der Transparenz), Erweiterung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers, Verbesserung der Aufsicht über Wirtschaftsprüfer, insbesondere durch verstärkte Sanktionsmöglichkeiten für die Wirtschaftsprüferkammer, Prüfung der Einbeziehung unabhängiger Dritter in die Aufsicht.
     
  7. Ausweitung der Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, insbesondere für die Anordnung von Sonderprüfungen und die Zurückweisung von Abschlussprüfern bei börsennotierten Unternehmen.
     
  8. Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des sog. "Grauen Kapitalmarkts", z.B. durch Einführung einer Prospektpflicht für das öffentliche Angebot von Beteiligungen.
     
  9. Sicherung der Verlässlichkeit von Unternehmensbewertungen durch Finanzanalysten und Rating-Agenturen.
     
  10. Spürbare Erhöhung der Strafdrohung für vorsätzliche Delikte im Kapitalmarktbereich, insbesondere bei Falschangaben des Vorstandes und des Abschlussprüfers zur Lage der Gesellschaft oder in der Bilanz sowie beim Insiderhandel; Einführung der Strafbarkeit schon bei Leichtfertigkeit, da Vorsatz oft nicht nachweisbar.

 

BMJ online PM vom 28.8.2002


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letzte Aktualisierung 12.01.05