Internationale Rechnungslegung und Jahresabschluß  IAS/IFRS

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IAS - IFRS 

 
     
 

INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARDS

 
  INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS  
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die Domäne www.ax-net.de wird in der nächsten Zeit einer neuen Verwendung zugeführt. Das Projekt zur internationalen Rechnungslegung wird dann unter folgenden Adressen erreichbar sein: www.iasifrs.de, www.iasifrs.eu, www.ias-rechnungslegung.com, www.ifrs-rechnungslegung.com

 

 
 

Internationale Rechnungslegung und Jahresabschluß

Die Rechnungslegung in Europa befindet sich seit Langem im Wandel. Seit 2005 werden erstmalig einheitliche Rechnungslegungsstandards in den Mitgliedstaaten der EU  für kapitalmarktorientierte Unternehmen angewendet. IAS/IFRS heißt das Schlagwort. Internationale Rechnungslegungsvorschriften werden für kapitalmarktorientierte Unternehmen von der EU verabschiedet.

Im Bereich der Rechnungslegung strebt die Kommission eine höhere Qualität, bessere Vergleichbarkeit und höhere Transparenz der Finanzberichterstattung durch Unternehmen an. Sie ist für die Ausarbeitung, Durchführung und Anwendung der EU-Richtlinien im Bereich der Rechnungslegung zuständig

Zu diesem Zweck arbeitet die Kommission eng mit den Behörden der wichtigsten Handelspartner der EU zusammen, ebenso wie mit internationalen Organisationen wie dem International Accounting Standards Board (IASB), der International Federation of Accountants (IFAC), der OECD, der Weltbank, der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) usw.

Im Rahmen dieser Entwicklung löst sich Deutschland von den bisher im HGB kodifizierten Rechnungslegungsgrundsätzen und wendet sich handelsrechtlich internationalen in erster Linie angloamerikanischen Bilanzierungsregeln zu. Der Rat der europäischen Union stimmte mit großer Mehrheit 2002 einer Verordnung zu, mit der die Anwendung der International Accounting Standards (IAS, neu: IFRS - International Financial Reporting Standards) ab 2005 für die Konzernabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen verbindlich vorgeschrieben ist.

Nach Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Anwendung der IAS am 11.9.2002 mussten in einem nächsten Schritt die Standards von der EU zur Anwendung freigegeben werden. In einem weiteren wichtigen Arbeitsprogramm wurden die Standards in die Landessprachen der Mitgliedsländer übersetzt und in den Amtsblättern veröffentlicht. Diese Standards werden nun regelmäßig unter Berücksichtigung einer interessierten Öffentlichkeit weiterentwickelt.

Für die Konzernabschlüsse der übrigen Unternehmen und die Einzelabschlüsse bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, die Anwendung der internationalen Grundsätze anzuordnen oder zu ermöglichen. 

Damit markierte der 01.01.2005 einen Meilenstein auf dem Weg zu einem vollständig integrierten europäischen Kapitalmarkt. Die Intention der EU-Strategen ist in Artikel 1 des Verordnungsvorschlags klar definiert: Die Annahme und Anwendung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze soll das reibungslose und effiziente Funktionieren des EU-Kapitalmarktes gewährleisten. Erstes und wichtigstes Ziel der angestrebten IAS/IFRS-Abschlüsse ist die Vermittlung von nützlichen und vergleichbaren Informationen für die Unternehmensbeteiligten und Marktteilnehmer. 

Im Umkehrschluss dürfen aber Unternehmen, die die IAS/IFRS nicht anwenden gegenüber den international rechnungslegenden Wettbewerbern nicht benachteiligt werden.

 


 
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© 2001  Matthias Ax

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 letzte Aktualisierung 09.08.11

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